Grosser Rat: Kunst im Tiefbau verbieten?
Mit einer Motion fordert die SVP-Fraktion (Sprecher Martin Bossert, EDU, Rothrist) das Ausschliessen von Kunst am Bau im Tätigkeitsbereich Tiefbauten.
Im Interesse einer effizienten, kostenbewussten und termingerechten Realisierung von Tiefbauprojekten solle der Tätigkeitsbereich «Tiefbauten» im Reglement «Kantonale Kommission Kunst im öffentlichen Raum» ersatzlos gestrichen werden, fordert die Motion.
Die im Reglement festgelegten Kunstbeiträge (bis zu 1 % der Baukosten) erhöhten die Gesamtkosten von Tiefbauprojekten, die bereits durch anspruchsvolle technische Anforderungen belastet seien, so die Motionäre. Durch den Ausschluss von Kunst-am-Bau könnten Mittel effizienter für die Kernaufgaben (Sicherheit, Verkehrsanbindung, Langlebigkeit) eingesetzt werden. Kunst-am-Bau-Prozesse erfordern zusätzliche Abstimmungs- und Genehmigungsphasen (Auswahlverfahren, Vertragsverhandlungen, künstlerische Anpassungen). Diese führten häufig zu Verzögerungen, die bei kritischen Infrastrukturbauwerken nicht tolerierbar sei.
Das antwortet die Regierung
Die Abteilung Tiefbau des Departements Bau, Verkehr und Umwelt prüfe bei ihren Projekten sehr genau, ob und wie die Umsetzung von Kunst im öffentlichen Raum verfolgt werden soll, antwortet die Regierung. Wird das Potenzial für Kunst im öffentlichen Raum gemäss den Grundsätzen des Reglements gesehen, so werden klare Anforderungen (beispielsweise Kosten, Terminsituation, Bewilligungsfähigkeit, Verkehrssicherheit, Unterhaltsfreundlichkeit) definiert, die von den Kunstschaffenden bei der Eingabe ihrer Ideen für Kunst im öffentlichen Raum berücksichtigt werden müssen.
Für 0,402 Mio. Franken Kunst bei Kosten von 98,2 Mio. Franken
Die Kosten für die Realisierung der Kunst im öffentlichen Raum betrugen beim Projekt "Ortskernumfahrung Aarburg NK103" Fr. 402'000.– bei Gesamtkosten von Fr. 98'200'000.– (exklusive Landerwerb). Damit betrug der Kostenanteil für Kunst im öffentlichen Raum hier 0,41 %, argumentiert die Regierung. Beim Projekt "Neue Staffeleggstrasse Aarau/Küttigen NK107" mit Gesamtkosten exklusive Landerwerb von Fr. 85'100'000.– kostete die künstlerische Intervention Fr. 393'000.–, was einem Anteil von 0,46 % an den Gesamtkosten entspreche.
Bezogen auf die in den letzten 20 Jahren umgesetzten Infrastrukturprojekte der Abteilung Tiefbau mit einem Volumen von rund 3,1 Milliarden Franken sei der Anteil für realisierte Kunst im öffentlichen Raum sehr gering. Das Departement Finanzen und Ressourcen weise bei Projektvorhaben für Hochbauten den Beitrag für Kunst im öffentlichen Raum innerhalb des Kredits separat aus. Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt werde diese Praxis bei künftigen Projekten im Tätigkeitsbereich Tiefbauten übernehmen. Der Regierungsrat sehe auch bei Tiefbauprojekten die Möglichkeit, im Rahmen von Kunst im öffentlichen Raum das Wirken von Kunstschaffenden mit Bezug zum Kanton Aargau zu fördern und damit dem Kulturgesetz Rechnung zu tragen. Zusammenfassend lehnt der Regierungsrat die Motion aus vorgenannten Gründen ab.
Man sei mit Kunst am Bau bei Tiefbauten sehr zurückhaltend. Kunst am Bau könne einen Mehrwert bringen, da können Plätze, Begegnung, Identität entstehen. So beantragt Landammann Stephan Attiger namens der Regierung Ablehnung des Vorstosses.
Diesmal bleibt die SVP allein, die FDP folgt ihr nicht, derweil die Mitte ablehnt und Rotgrün den Vorstoss massiv bekämpft. Nach der Debatte entscheidet der Grosse Rat. Er lehnt den Vorstoss mit 74 Nein : 52 Ja ab.