Künftig kann es virtuelle und hybride Sitzungen kantonaler und kommunaler Legislativen und Exekutiven geben

Als nächstes geht es im Grossen Rat um eine Vorlage, die die gesetzliche Grundlage für virtuelle Sitzungen schaffen soll. Wie kam es dazu? Der Grosse Rat hat am 3. Dezember 2024 dem Entwurf für die Änderung des Gesetzes über die Organisation des Grossen Rates und über den Verkehr zwischen dem Grossen Rat, dem Regierungsrat und der Justizleitung (Geschäftsverkehrsgesetz, GVG) vom 19. Juni 1990 in der 1. Beratung mit 124 zu 1 Stimme zugestimmt.

Dabei nahm er ein paar Anpassungen und Streichungen vor betreffend die Voraussetzungen zur Durchführung von virtuellen und hybriden Sitzungen der kantonalen und kommunalen Legislativen und Exekutiven, die Einreichung eines begründeten Gesuchs zur virtuellen Teilnahme an einer hybriden Sitzung und den Vorrang der Stellvertreterregelung.

Daneben überwies der Grosse Rat in erster Beratung zwei Prüfungsanträge (vgl. weiter unten):

Die Kommission AVW hat in ihrer Sitzung vom 27. Mai 2025 das Geschäft in zweiter Beratung behandelt. Dies sagt namens der Kommission Hanspeter Hilfiker. Die Gesetzesänderungen gehen zurück auf ein Postulat von Grossrätin Suzanne Marclay-Merz und Titus Meier vom 16. Juni 2020 zur Schaffung von Grundlagen für die digitale Durchführung und Teilnahme an Einwohnerratssitzungen sowie auf ein Postulat der GLP-Fraktion  vom 8. September 2020 betreffend Schaffung der Möglichkeit zur Abhaltung von digitalen Grossratssitzungen.

Die erste Beratung der Anpassungen des Geschäftsverkehrsgesetzes GVG und des Dekrets über die Geschäftsführung des Grossen Rates GO wurden am 3. Dezember 2024 im Grossen Rat mit 124 zu 1 Stimme angenommen.

Zu diesen beiden Prüfungsaufträgen waren Antworten gefragt

Auf die zweite Lesung konnte der Regierungsrat zwei Prüfungen beantworten: Was die Handhabung von Abstimmungen bei technischen Problemen betrifft, schlägt der Regierungsrat vor, den vorgeschlagenen Absatz 5 in § 26a GVG ersatzlos zu streichen, weil bereits eine Praxis besteht, wie technische Abstimmungsprobleme zu handeln sind.

Ebenfalls geprüft wurde, welche Regelungen für Subkommissionen und Arbeitsgruppen von Kommissionen gelten sollen. Hier schlägt der Regierungsrat eine explizite Regelung im Dekret über die Geschäftsführung des Grossen Rates GO vor.

Die Anpassungsvorschläge wurden in der Kommission positiv aufgenommen, das Eintreten war unbestritten, so Hilfiker.

Bedenken zur Abhängigkeit von externen Providern

Bedenken wurden in den Diskussionen geäussert zur Abhängigkeit von externen Providern, bspw. von MS Teams; ebenfalls betont wurde, dass die Sitzungen der Gremien nur in Ausnahmefällen virtuell oder hybrid durchgeführt werden sollen; intensiv diskutiert wurde die Handhabung technischer Probleme sowie die in §26 Abs. 4 GVG enthaltene Regelung, dass physisch und virtuell Teilnehmende dieselben Mitwirkungsrechte haben. Wichtig ist diese Regelung bei hybriden Sitzungen.  – Schliesslich wurden die vorgeschlagenen Änderungen des GVG einstimmig gutgeheissen.

Die Änderungen des Dekrets über die Geschäftsführung des Grossen Rates wurden ebenfalls einstimmig gutgeheissen. Schliesslich empfiehlt die Kommission AVW auch, die beiden dem Geschäft zugrundeliegenden Vorstösse abzuschreiben.

Die Vorlage ist nicht umstritten wird wird praktisch diskussionslos und einstimmig verabschiedet.