Krebspest: Sperrgebiet in der Pfaffnern erweitert

In der Pfaffnern bei Vordemwald gilt seit 2024 ein Sperrgebiet, um die einheimischen Dohlen- und Edelkrebsbestände vor der Krebspest zu schützen. Da sich die Krebspest dennoch ausgebreitet hat, wurde das Sperrgebiet vom Kanton erweitert. Dies teilt das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) mit.

Neu gilt für die Pfaffnern bis zum Ortsteil Tannenbaum sowie in drei Seitenbächen ein Betretungsverbot. Die Bevölkerung wird aufge-rufen, diese Gewässerabschnitte nicht zu betreten, Hunde nicht ins Wasser zu lassen und keine Krebse aus- oder umzusetzen. Gleichzeitig versucht der Kanton, mit Krebs-Wandersperren die Ausbreitung zu verlangsamen.

Seit März 2024 gilt in der Pfaffnern bei Vordemwald ein Sperrgebiet, um die einheimischen Dohlen- und Edelkrebsbestände vor der Krebspest zu schützen. Trotz des Sperrgebiets hat sich die Krebs-pest in der Pfaffnern weiter ausgebreitet. Der Kanton hat das Sperrgebiet an die aktuelle Situation angepasst und erweitert. Neu umfasst das Sperrgebiet die Pfaffnern bis zum Ortsteil Tannenbaum sowie drei Seitenbäche.

Diese Verhaltensregeln sind zu beachten

Um eine Weiterverbreitung der Krebspest durch Menschen und Tiere zu verhindern, ist die Bevölke-rung aufgerufen, innerhalb des Sperrgebiets folgende Verhaltensregeln zu beachten:

    • Betreten Sie das Gewässer nicht.
    • Lassen Sie Ihren Hund nicht ins Wasser.
    • Entnehmen Sie keine lebenden Krebse aus dem Wasser, setzen Sie keine Krebse aus oder um.
    • Verwenden Sie beim Fischen keine Stiefel mit Filzsohlen. Material, das in Kontakt mit Bachwasser war, muss vor dem nächsten Einsatz in einem Gewässer korrekt desinfiziert oder ausreichend lange trocken gelagert werden.
    • Melden Sie auffällige oder tote Krebse, Telefon 062 835 28 50 oder E-Mail jagd_fischerei@ag.ch

Zwei Krebs-Wandersperren errichtet

Die Abteilung Wald hat zwei Krebs-Wandersperren in der Pfaffnern errichtet. Diese Wandersperren sollen eine Weiterverbreitung des Krebspest-Erregers durch Wildtiere und Krebse verhindern. Zudem überwachen die kantonalen Fachpersonen die Flusskrebse und den Verlauf der Krankheit im gesam-ten Gebiet.

2024 wurden tote einheimische Edelkrebse im Unterlauf der Pfaffnern gefunden. Das Zentrum für Fisch- und Wildtiermedizin FIWI in Bern hat sie untersucht und die Krebspest diagnostiziert. Bei der Pilzerkrankung, die für die einheimischen Krebse tödlich verläuft, handelt es sich um eine zu be-kämpfende Tierseuche gemäss Eidgenössischer Tierseuchenverordnung.

Bereits erkrankte Tiere entlassen permanent Zoosporen ins Wasser, die weitere Flusskrebse infizie-ren können. Je nach Umweltbedingungen können diese Zoosporen über 14 Tage im Wasser überle-ben und weitere Flusskrebse infizieren. Die Übertragung erfolgt nicht nur über infizierte Krebse und über Wasser, sondern auch über kontaminierte Geräte und Gegenstände (Netze, Kleider, Stiefel), und über kontaminierte Fische.

Einheimische Krebsarten gelten als besonders empfänglich für die Krebspest und zeigen bei einer Infektion eine fast 100-prozentige Sterblichkeitsrate. Invasive, eingeschleppte Krebsarten sind häufig Träger der Krebspest, erkranken in der Regel aber nicht tödlich. Bei einem Kontakt mit einheimischen Krebsen übertragen sie den Erreger und leisten damit einen erheblichen Beitrag zur Verbreitung der Krebspest.