Krebspest in der Wyna: Sperrgebiet eingerichtet:

In der Wyna wurde die Krebspest nachgewiesen. Der Kanton Aargau hat die genaue Ausdehnung des Befalls überprüft und in den betroffenen Bereichen ein Sperrgebiet eingerichtet. Das Ziel ist, einheimische Flusskrebse zu schützen und eine weitere Ausbreitung der Krankheit zu vermeiden. Dies teilt die Staatskanzlei mit.

Zwischen Gontenschwil und Gränichen

An der Wyna in Oberkulm wurden mehrere Edelkrebse in schlechtem Zustand gefunden. Das Zentrum für Fisch- und Wildtiermedizin (FIWI) in Bern hat bei den Tieren die Krebspest diagnostiziert. Diese Krankheit muss gemäss Eidgenössischer Tierseuchenverordnung bekämpft werden. Deshalb hat der Kanton geprüft, wie weit sich die Krebspest entlang der Wyna bereits ausgebreitet hat und in den betroffenen Abschnitten ein Sperrgebiet an der Wyna erlassen. Dieses erstreckt sich laut Mitteilung von der Haselstrasse auf dem Gemeindegebiet von Gontenschwil abwärts bis zur Schürbergstrasse bzw. zum Fussballplatz auf dem Gemeindegebiet von Gränichen. So soll die weitere Verschleppung der Krebspest verhindert werden.

Krebspest ist tödlich für einheimische Flusskrebse

Die Krebspest wird durch den gebietsfremden Pilz "Aphanomyces astaci" verursacht und ist hochansteckend. Für einheimische Flusskrebse wie den Edelkrebs verläuft die Krankheit fast immer tödlich. Für den Menschen ist die Krebspest ungefährlich. Übertragen wird die Krebspest vor allem durch gebietsfremde invasive Krebsarten wie den Signalkrebs, die selbst resistent gegen den Erreger sind. Der Erreger der Krebspest bildet Sporen, welche von infizierten Tieren in grossen Mengen ins Wasser abgegeben werden. Diese Sporen können im Wasser viele Tage überleben und so weitere Flusskrebse anstecken. Die Krankheit kann auch indirekt verschleppt werden, zum Beispiel durch kontaminiertes Wasser, über Geräte und Gegenstände wie Stiefel, Angelgeräte oder Netze oder durch badende Personen oder Tiere.

In Sperrgebiet: Betretungsverbot für die Wyna

Um eine Weiterverbreitung der Krebspest zu verhindern, gelten im Sperrgebiet folgende Regeln:

  • Betreten Sie das Gewässer nicht.
  • Lassen Sie Hunde nicht ins Wasser.
  • Bringen Sie keine Krebse (weder lebend noch tot) aus der Wyna an andere Orte. Setzen Sie keine Krebse aus.
  • Melden Sie Krebs-Funde oder auffällige Beobachtungen im Zusammenhang mit Flusskrebsen bitte umgehend mit Foto an  jagd_fischerei@ag.ch oder Tel. 062 835 28 50.
  • Verwenden Sie beim Fischen keine Stiefel mit Filzsohlen. Material, das in Kontakt mit Bachwasser war, muss vor dem nächsten Einsatz in einem Gewässer korrekt desinfiziert oder ausreichend lange trocken gelagert werden.
  • Vermeiden Sie es, Wasser oder Bodenmaterial aus der Wyna in andere Gewässer einzutragen oder flussaufwärts zu verschleppen.

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