Grosser Rat Aargau will Kopftuchverbot in der Schule für unter 16-jährige - lesen Sie hier, wie die Fraktionen agierten
Nun wird es eine intensive Debatte über eine Motion geben von Adrian Schoop, FDP, Baden (Sprecher), Roland Haldimann, EDU, Oberentfelden, Daniele Mezzi, Mitte, Laufenburg, Dr. Nicole Burger, SVP, Aarau.
Die Motion verlangt nämlich den "Schutz von Mädchen vor religiösem Zwang" und will den Regierungsrat beauftragen, dem Grossen Rat eine gesetzliche Grundlage vorzulegen, welche das Tragen religiös geprägter Kleidungsstücke für Schülerinnen bis zur Vollendung des 16. Altersjahres an Schulen und Privatschulen untersagt. Das Verbot soll während des Unterrichts, in den Pausen sowie bei allen schulischen Pflichtveranstaltungen gelten. Ab dem 16. Altersjahrsollen Schülerinnen freiwillig ein religiöses Kleidungsstück tragen dürfen. Faktisch geht es dabei natürlich in erster Linie um die Einführung eines Kopftuchtrageverbots durch unter 16jährige Mädchen an der Schule.
Die Regelung sei so auszugestalten, dass sie
• das Kindswohl und den Schutz vor Zwang in den Mittelpunkt stellt,
• die Religionsfreiheit ab dem Zeitpunkt der religiösen Mündigkeit respektiert
• und die Gleichbehandlung aller Religionen wahrt.
Zulässig bleiben sollen unauffällige, religiöse Schmuckstücke.
Bundesrat: Bildung und Kindesschutz ist Sache der Kantone.
Die Regierung lehnt die Motion ab beziehungsweise ist bereit, sie als Postulat zur Prüfung entgegenzunehmen.
Adrian Schoop (FDP) begündet den Vorstoss vor dem Rat jetzt wiefolgt:
"Kopftuch ein Symbol der Unterdrückung und der Ausgrenzung"
"Wir fordern ein Kopftuchverbot, ein Verbot der Verschleierung des Kopfes an öffentlichen Schulen, aber auch an Privatschulen. Wir halten entsprechend an der Motion fest." Dies sagt Schoop (FDP) einleitend. Teilweise frage er sich schon, was in unserem Land, aber auch in unserem Kanton passiert. Jahrzehntelang haben wir gekämpft für Gleichstellung, auch für die Emanzipation der Frau, so Schoop weiter, und: "Aber wir sind heute daran, immer mehr Kulturen zu importieren, die diese Emanzipation fundamental torpedieren. Es gibt nicht nur das Aufdrängen des Verschleierns. Nein, es werden auch andere Kulturen importiert. Es werden Kulturen importiert, die beispielsweise homophob sind.Es gibt das Patriarchat. Wir gehen sogar so weit, dass wir uns noch entschuldigen, wenn jemand in einer Frauenbadi sein männliches Geschlechtsteil entblößt. Es wäre früher undenkbar gewesen, dass man das verteidigt hätte."
Man fordere ein Kopftuchverbot für Schülerinnen bis zum Erlangen der religiösen Mündigkeit, also bis zum 16. Altersjahr. Das Kopftuch sei nicht einfach ein religiöses Symbol. Nein, es sei ein Symbol der Unterdrückung und der Ausgrenzung. Und er könne nicht verstehen, wieso man beispielsweise als Feministin ein Symbol verteidigen könne, das ausgrenze, diskriminiere und unterdrücke, so Schoop, der davor warnte, man wolle keine Verhältnisse wie in Deutschland. Man müsse auch schauen, dass man nicht irgendwann ausgrenzet werde, wenn man kein Kopftuch trägt, so Schoop weiter.
Bundesgericht kassierte vor Jahren ein solches Verbot
Gewisse habe das Bundesgericht in einem konkreten Fall im Jahr 2015 ein solches Kopftuchverbot als unverhältnismässig kassiert. Damit argumentiere auch der Regierungsrat. Doch man wisse, dass die Rechtsprechung dynamisch sei, so Schoop dazu. Gewiss schränke man mit diesem Verbot die Religionsfreiheit ein, es sei jedoch verhältnismässig und liege im öffentlichen Interesse. In anderen Ländern gebe es bereits solche Verbote.
Die Mitte: Postulat hätten wir mitgetragen
Nun spricht für Die Mitte Grossrätin Edith Saner. Sie sagt, das Anliegen der Mortion sei wichtig. Es gehe um den Schutz der Mädchen und um Gleichberechtigung. Bei jungen Mädchen sei schon die Frage, ob das Kopftuch ein freiwilliger Entscheid sei oder ob die Familie dahinter stehe. Sie freut sich, dass die FDP, die vor Jahren noch einen Vorstoss von marianne Binder abgelehnt hat, dies jetzt anderes sieht, so Saner.
Nun werfe die Motion erhebliche verfassungsrechtliche Fragen auf. Ein Postulat hätte man unterstützen können, so Saner weiter. Da es bei der Motion bleibt,werde jedochnur ein Teil der Fraktion zustimmen.
GLP: wenn schon, dann religions- und geschlechtsneutral
Für die Grünliberalen spricht Lukas Huber: Die Diskussionm über diesen Vorstoss sei wichtig, religiösen Zwang gegenüber Kindern dürfe man nicht tolerieren. Ein Mädchen oder ein Junge dürfe nicht zu einer religiösen Handlung gezwungen werden. Schwierig seien aber die Instrumente, um das sicherzustellen. Mit dieser Motion gehe das aber sicher nicht. Huber fragt, warum es hier nur um Mädchen und nicht auch um Kanben gehe? Was denn mit der Kippa eines jüdischen Schülers sei oder mit dem Kufi eines muslimischen Teeangers? Das zeige, dass es den Motionären eben um eine ganz bestimmte Regligion gehe, nämlich um den Islam. Natürlich dürfe man das Kopftuch kritisch betrachten. Aber wenn schon, müsste man religionsneutral argumentieren. Die Regierung habe Recht mit der Einschötzung, dass so ein Verbot vor Gericht kaum bestehen würde. Die GLP lehnt die Motion ab.
Grüne: gegen Zwangsheiraten vorgehen, Präevention und Beratung
Ruth Müri (Grüne) sagt: "wir alle lehnen religiösen Zwang ab." Doch mit der Motion werde keines der damit verbundenen Probleme gelöst. Das sei reine Symbolpolitik. Die Motion schütze kein einziges Mädchen vor religiösem Zwang. Die Schülerin würde dann das Kopftuch beim Betreten des Schulareals aus- und nachher wieder anziehen. Sie glaubt nicht, dass sich so deren Situation verbessern würde. Zwang zeige sich auch in anderen Regligionsgemeinschaften. Man müsste ansetzen, woe die Probleme wirklich leigen, so Müri, beispielsweise bei Zwangsheiraten, und genügend Mittel für Prävention und Beratung bereitstellen. Klar lehen die Grünen den Vorstoss ab.
EVP: Bauch sagt ja, Kopf sagt nein
Für die EVP spricht Fraktionspräsident Uriel Seibert. Beim Vorstoss sage der Bauch ja, der Kopf sage aber nein. Man habe Verständnis für so einen Vorstoss. Es sei aber rational gesehen der falsche Weg. Alle ihm bekannten Urteile aus der Schweiz und vom Europäischen Menschengerichtshof mache klar, dass Einschränlkungen zu lässig sein, aber nur, wenn es nicht um eine einzige Religion gehe., wie ein belgisches Urteil zeige. Man brauche als Christ keine Angst vor den Symbolen anderer Religionen zu haben. Wenn ein Kind ein Kopftuch trägt, müsse man das mit den Eltern ansprechen. Radikalisierung und Zwang müsse man ansprechen, nur so gehe es, nicht mit Verboten. Der Vorstoss würde mit extrem hoher Wahrscheinlichkeit von den Gerichten kassiert, so Seibert abschliessend.
SP: Motion ist grundsätzlich falsch
Nun spricht Mia Jenni (SP). Als "Vorzeigefeministin" werde sie heute nicht über die feministische Haltung zu Kopftüchern sprechen, schickt sie voraus. Heute gehe es um etwas anderes. Diese Motion sei grundsätzlich falsch und er sei auch inhaltlich eine Katastrophe. Es seien hier schon mehrere Vorstösse überwiesen worden, von denrn man gewusst habe, dass sie vor Gericht nicht standhalten würden, das sei heute wieder so. Sie appelliert, "nicht wieder denselben Fehler zu machen" und damit bloss die Verwaltung damit zu belasten. Man wolle in diesem Rat möglichst keine Vorschriften, keine Verbote, für diese Mädchen aber schon, kritisiert sie. Sie bittet um ein Nein, sodass man sich "nicht als Kanton erneut lächerlicht macht".
SVP/EDU: ja zu klar umschriebenem und begrenztem Verbot
Roland Haldimann (EDU) spricht auch für die SVP (die EDU ist im Grossen Rat in der SVP-Fraktion). Es gehe darum, Mädchen vor dem Tragen eines Kopftuches in der Schule zu schützen. Dieses habe in der Schule nichts verloten. Ein klar umschriebenes und auf Schulen begrenztes Verbot sei mit der Religionsfreiheit vereinbar, ist Haldimann überzeugt. Das sagten auch Gerichtsurteile. Ein beschränktes Verbot gelte in Frankreich und Belgien seit längerem. Die SVP trägt die Motion mit. Auch in Österreich gelte jetzt in der Schule ein Kopftuchverbot.
Die Fraktionssprecher sind damit durch. Wie verzichten an dieser Stelle auf die Wiedergabe der Voten der Einzelvotanten.
Regierung: Kopftuch Ausdruck von Diskriminierung, aber...
Als letztes spricht Bildungsdirektorin Martina Bircher. Sie erläutert und verteidigt die Haltung der Regierung, die die Motion in ein Postulat umwandeln wollte. Das steht jetzt ja nicht mehr zur Debatte. Der Regierungsrat anerkenne, dass das Kopftuch für Mädchen an Aargauer Schulen Ausdruck von Diskriminierung und Unterdrückung sein könne. Es gebe Mädchen an der Oberstufe, die ein Kopftuch tragen und vereinzelt auch ganz jungen Mädchen um 10 Jahre, die ein "Kinderkopftuch" tragen.
Der Bundesrat habe im Oktober 2025 aufgrund eines Vorstosses der Aargauer Mitte-Ständerätin Marianne Binder für ein generelles Kopftuchverbot an Schweizer Schulen einen Bericht publiziert. Darin sage er, Bildung sei Sache der Kantone. Bicher: "Da beisst sich die Katze in den Schwanz", kritisiert sie. Einerseits stütze der Europäische Gerichtshof ein solches Verbot an Schulen, das Bundesgericht hingegen nicht. Es habe 2015 so ein Verbot klar für nicht verhältnismässig und als gegen die Bundesverfassung verstossend abgelehnt. Deshalb empfehle der Regierungsrat, nur ein Postulat zu überweisen. So könnte er prüfen, wie man in Einzelfällen, beispielsweise im Turnunterricht oder im Schwimmunterricht, das Kopftuch einschränken oder verbieten könnte.
Mit 78 : 54 für die Motion
Der Rat stimmt ab: Er überwiets den Vorstoss als verbindliche Motion mit 78 : 54 Stimmen. lauter Ja gibt es von SVP, EDU und FDP, auch 10 Ja von der Mitte. Umgekehrt lehnen Grüne, SP, GLP und EVP geschlossen ab. Die Regierung muss jetzt nolens volens eine Vorlage ausarbeiten.