Kopftuchverbot für unter 16-jährige Schülerinnen an Schulen?

Kopftuchverbot für unter 16-jährige Schülerinnen an Schulen?
Motionär Adrian Schoop. Foto: Michael Küng

In einer Motion wollen Adrian Schoop, FDP, Baden (Sprecher), Roland Haldimann, EDU, Oberentfelden, Daniele Mezzi, Mitte, Laufenburg, Nicole Burger, SVP, Aarau, den Regierungsrat beauftragen, dem Grossen Rat eine gesetzliche Grundlage vorzulegen, welche das Tragen religiös geprägter Kleidungsstücke für Schülerinnen bis zur Vollendung des 16. Altersjahres an Schulen und Privatschulen untersagt.

Das Verbot soll während des Unterrichts gelten, in den Pausen sowie bei allen schulischen Pflichtveranstaltungen. Ab dem 16. Altersjahr sollen Schülerinnen freiwillig ein religiöses Kleidungsstück tragen dürfen. Die Regelung sei so auszugestalten, schreiben die Motionäre, dass sie

• das Kindswohl und den Schutz vor Zwang in den Mittelpunkt stellt,

• die Religionsfreiheit ab dem Zeitpunkt der religiösen Mündigkeit respektiert

• und die Gleichbehandlung aller Religionen wahrt.

Zulässig bleiben sollen unauffällige, religiöse Schmuckstücke.

Begründung der Motionäre: Der Bundesrat hat im Oktober 2025 entschieden, kein nationales Kopftuchverbot für Schülerinnen einzuführen, und betont, dass Bildung und Kindesschutz Sache der Kantone sind. Damit liege die Verantwortung nun bei uns, heisst es weiter. Der Kanton Aargau soll sie wahrnehmen. Wenn der Bund sich zurückziehe, sei es Aufgabe der Kantone, klare und faire Regeln zu schaffen, die Kinder schützen.

Es dürfe nicht sein, dass unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit die Rechte junger Mädchen eingeschränkt werden. Religionsfreiheit schütze den Glauben jedes Einzelnen – sie dürfe aber nicht dazu führen, dass Kinder unter Druck geraten oder in Rollen gedrängt werden, die sie nicht selbst gewählt haben. Wer im Namen der Religionsfreiheit Wegsehen verlangt, mache es sich zu einfach.

Mädchen sollen in der Schule frei aufwachsen, ohne familiären Druck, ohne religiöse Bevormundung und ohne ideologische Beeinflussung

Es sei Aufgabe des Staates sicherzustellen, dass Kinder zuerst Freiheit, Selbstbestimmung und Gleichberechtigung kennenlernen und erst später entscheiden, woran sie glauben wollen. Mädchen sollen in der Schule frei aufwachsen, ohne familiären Druck, ohne religiöse Bevormundung und ohne ideologische Beeinflussung. Für viele junge Mädchen sei das Kopftuch kein Symbol der Freiheit, sondern Ausdruck von Unterordnung, Diskriminierung und Zwang.

Im Alter von zehn oder elf Jahren können Mädchen noch nicht frei entscheiden, ob sie ein religiöses Kleidungsstück tragen wollen oder nicht. Ein kantonales Verbot schaffe klare Verhältnisse, argumentieren die Motionäre weiter. Die Schule werde zum Schutzraum, nicht zum Ort, an dem religiöse Erwartungen auf den Schultern der Kinder ausgetragen werden. Ab 16 Jahren, wenn Jugendliche als religiös mündig gelten, bleibe es selbstverständlich ihnen über lassen, ob sie aus eigener Überzeugung religiös geprägte Kleidung tragen wollen. Das sei gelebte Religionsfreiheit.

Die Schule ist einer der wenigen Orte, an dem Kinder unabhängig von Herkunft, Religion oder sozia lem Status gleiche Chancen haben. Religiös geprägte Kleidungsstücke für Kinder unter 16 Jahren widersprächen diesem Grundsatz. Diese Motion sei ein Bekenntnis zur Freiheit junger Menschen, und abschliessend stehtd arin: "Sie schützt Mädchen in einer ent scheidenden Phase ihres Lebens und wahrt gleichzeitig die Religionsfreiheit ab der Mündigkeit. Der Kanton Aargau soll zeigen: Wir schützen Kinder, bevor wir Symbole schützen."