Kommission unterstützt Initiative "Arbeit muss sich lohnen!" - Reduktion des Grundbedarfs für Langzeitbezüger von Sozialhilfe

Die Kommission für Gesundheit und Sozialwesen (GSW) des Aargauer Grossen Rats spricht sich mit knapper Mehrheit dafür aus, die Aargauische Volksinitiative "Arbeit muss sich lohnen!" dem Volk zur Annahme zu empfehlen. Mit dieser Initiative will das Initiativkomitee der Zunahme der Langzeitbeziehenden in der Sozialhilfe sowie dem Wachstum der Sozialhilfekosten entgegenwirken.

Die Befürworter der Aargauischen Volkinitiative "Arbeit muss sich lohnen!" in der Kommission für Gesundheit und Sozialwesen (GSW) machen geltend, dass zugunsten des sozialen Friedens gewährleistet werden muss, dass nur Personen Sozialhilfe erhalten, die tatsächlich darauf angewiesen sind.

Die Initiative sieht vor, dass nach zwei Jahren der Grundbedarf von unterstützten Personen um mindestens fünf Prozent reduziert wird. Die Mehrheit der Kommissionsmitglieder ist überzeugt, dass es möglich sei, innerhalb von zwei Jahren eine geeignete Arbeit zu suchen oder nötigenfalls eine Aus- oder Weiterbildung zu absolvieren und so den Weg zurück in den Arbeitsmarkt zu finden. Es sei auch im Interesse zukünftiger Generationen, die Gemeinden vor möglichen finanziellen Belastungen durch einen umfangreichen Sozialstaat zu bewahren.

Zahlreiche Ausnahmen vorgesehen

Gemäss Initiative sollen Kinder unter 18 Jahren, Eltern mit Kindern unter vier Monaten, erwerbstätige Personen, Personen ab 55, die während mindestens 20 Jahren in der Schweiz erwerbstätig waren und keine Sozialhilfe bezogen haben, Personen in Ausbildung, in einem Beschäftigungsprogramm, einem Sprachkurs oder einer Integrationsmassnahmen sowie arbeitsunfähige Personen von einer Minderung des Grundbedarfs ausgenommen sein.

Schlechtes Kosten-Nutzen-Verhältnis

Eine Kommissionminderheit macht geltend, dass die Umsetzung der Initiative in den Gemeindesozialdiensten einen erheblichen Aufwand verursachen werde, während die Einsparungen gering sein dürften. Die Sozialhilfequote sei zudem im Kanton Aargau in den vergangenen Jahren zurückgegangen und der Anteil der Langzeitbeziehenden habe ebenfalls nicht zugenommen. Man habe somit im Kanton Aargau kein Problem mit Langzeitbeziehenden von Sozialhilfe.

Die Gegner der Volksinitiative in der Kommission bringen ausserdem vor, die Initiative ziele an der Praxis und an der Realität vorbei. Den Sozialdiensten stehen schon heute diverse Instrumente zur Verfügung, um von den Sozialhilfebeziehenden Kooperation einzufordern. So können über Auflagen und Weisungen Kürzungen des Grundbedarfs um bis zu 30 Prozent verfügt werden. Integrationszulagen belohnen zudem Schritte zurück in den Arbeitsmarkt. Arbeit lohne sich somit schon heute und niemand beziehe ohne Not Sozialhilfe.

Mit knapper Mehrheit beantragt die Kommission GSW dem Grossen Rat, dem Antrag des Regierungsrats nicht zu folgen und die Initiative "Arbeit muss sich lohnen!" dem Volk zur Annahme zu empfehlen.

Das Geschäft wird voraussichtlich im Oktober 2025 im Grossen Rat behandelt.