Kommission heisst Gesetz über die Umsetzung der Amtsenthebungsinitiative gut
Die grossrätliche Kommission für Allgemeine Verwaltung (AVW) folgt dem Bericht und Entwurf des Regierungsrats und heisst das Gesetz über die Umsetzung der Amtsenthebungsinitiative in zweiter Beratung gut. Dies teilt die Kommission mit. Mit der Vorlage werden die notwendigen gesetzlichen Normen geschaffen, die eine Amtseinstellung respektive Amtsenthebung einzelner Behördenmitglieder ermöglichen.
Die aargauische Volksinitiative wird durch das Gesetz über die Umsetzung der Amtsenthebungsinitiative umgesetzt. Die Kommission für Allgemeine Verwaltung (AVW) hat sich an ihrer Sitzung vom 27. Mai 2025 in zweiter Beratung mit dem Gesetz über die Umsetzung der Amtsenthebungsinitiative befasst. Das Gesetz folgt der aargauischen Volksinitiative, die vom Volk am 15. Mai 2022 mit 84,32 Prozent angenommen wurde. Die Volksinitiative sieht eine Einführung der Amtseinstellung und der Amtsenthebung vor. Da keine grosse Anzahl an Verfahren erwartet wird, soll kein neues Gesetz geschaffen und die neuen Normen in den bestehenden Gesetzen eingefügt, ergänzt respektive erweitert werden. Das Gesetz wird von allen politischen Parteien begrüsst und gutgeheissen.
Mögliche Gründe werden definiert
Weitere Themen werden auf Gesetzesebene geregelt: Die Möglichkeit einer Amtseinstellung und die Definition der zu einer Amtsenthebung führenden Verhaltensweisen (beispielsweise strafrechtliche Delikte, gesundheitliche Gründe oder gravierende Verletzung von Amtspflichten) werden definiert. Zudem wird die Wohnsitzpflicht für Behördenmitglieder festgehalten.
Auf Dekretsebene wurden in der zweiten Beratung nun auch die notwendigen Anpassungen der Geschäftsordnung des Grossen Rats beraten. Eine Minderheit der Kommission wünscht ausserdem Amtsenthebungsbestimmungen für die vom Regierungsrat gewählten Mitglieder des Vorstands der Aargauischen Pensionskasse im Pensionskassendekret und stellt dazu einen Minderheitsantrag.
Die Kommission AVW hat das Gesetz in zweiter Beratung einstimmig gutgeheissen. Die entsprechenden Änderungen auf Dekretsstufe hat die Kommission AVW mehrheitlich unterstützt. Der Grosse Rat wird das Geschäft schon sehr bald, nämlich voraussichtlich am 24. Juni 2025 beraten.