Komitee aus FDP, SP, Grünen, GLP, AIHK und Städteverband für Individualbesteuerung

Komitee aus FDP, SP, Grünen, GLP, AIHK und Städteverband für Individualbesteuerung
Die Vertreter und Vertreterinnen des Ja-Komitees in Aarau. Von links: Beat Bechtold, Iréne Kälin, Sabina Freiermuth, Lucia Engeli, Hanspeter Hilfiker, Philippe Kühni. Fotos: Michael Küng

In einer der vier nationalen Abstimmungsfragen geht es darum, ob man die Vorlage zur Einführung der Individualbesteuerung gutheisst oder nicht.

Ein breit abgestütztes Aargauer Komitee hat heute in iner Medienkonferenz ihre Argumente für die Vorlage dargelegt. FDP-Kantonalpräsidentin und Grossrätin Sabina Freiermuth betonet, die Ertragsausfälle der nationalen Vorlage von 600 Millionen Franken seien tragbar. Sie seien im übrigen viel tiefer als wenn der Lösungsvorschlag der Partei "Die Mitte", der etwa 1,4 Milliarden Franken Steuerausfälle brächte. Nach dem Js zum Frauenstimmrecht vor über 50 Jahren sei es höchste Zeit für die Gleichstellung von Mann und Frau auch mit der Individualbesteuerung.

Sabina Freiermuth (FDP).

"Gewisse Finanzdirektoren", so Freiermuth, argumentierten heute gegen die Vorlage ähnlich wie einst gegen das Frauenstimmrecht gekämpft wurde. Damals habe es geheissen, der Aufwand sei zu gross, weil man neu doppelt so viele Stiummzettel zählen musste (durfte). Eine Steuererklärung für jede Frau, für jeden Mann sei richtig, "denn niemand kommt verheiratet zur Welt. Alle sind von Natur aus individualbesteuert".

"Taditionelles Einverdienermodell entspricht einem nicht mehr der Realität entsprechenden Rollenbild"

In dieselbe Kerbe hieb mit Blick auf die Gleichstellung von Mann und Frau SP-Kantonal-Copräsidentin und Grossrätin Lucia Engeli. Schon 1984 habe das Bundesgericht entschieden, dass die Heiratsstrafe abgeschafft werden soll. Jetzt sei es höchste Zeit für die Individualbesteuerung: "Der Zivilstand soll imm Steuerrecht keine Rolle mehr spielen."

Lucia Engeli (SP).

Das traditionelle Einverdienermodell - in dem der Mann die Familie ernährt und der Frau lebenslange finanzielle Sicherheit bietet - entspricht einem nicht mehr der Realität entsprechenden Rollenbild, das im Steuerrecht nichts zu suchen hat." Eine Gemeinsame besteuerung sei zudem auch in der OECD ein Auskaufmodell, so Engeli. Es sei zudem wichtig,m finanziell auf eigenen Beinen zu stehen. Im Aargau kann man bei einem Systemwechsel ihres Erachtens den Tarif B beibehalten.

Der vorliegende Vorschlag erreiche somit zwei zentrale Ziele gleichzeitig, so Engeli: "Er schafft die Heiratsstrafe ab und setzt klare Anreize für eine ausgewogene Erwerbstätigkeit innerhalb eines Haushalts. Einkommen werden nicht mehr zusammengerechnet, sondern jede Person ist eine eigenständige Steuereinheit. Das stärkt die finanzielle Eigenständigkeit, reduziert die Abhängigkeit und schafft Anreize für eine Erwerbstätigkeit, was letztlich ja auch weitere Effekte nach sich zieht, zum Beispiel eine Investition in die Altersvorsorge für Frauen.

Irène Kälin (Grüne).

"Zeitgemässes Steuersystem, das den Lebensrealitäten in der Schweiz Rechnung trägt"

Für die Grünen argumentierte die Kantonalpräsidentin und Nationalrätin Irène Kälin. Mit dieser Vorlage bekomme man endlich ein zeitgemässes Steuersystem, das wirklich den Lebensrealitäten in der Schweiz Rechnung trägt, ohne dass man irgendjemandem vorschreiben würde, wie er oder wie sie zu leben hat. Ja, die Ehe und Familie haben nach wie vor einen hohen gesellschaftlichen Wert. Sie würde aber sagen, wenn ich so in ihre Altersklasse schaue, "leider manchmal ein bisschen zu wenig hoch, gerade weil sich Paare in meinem Alter oft zweimal überlegen müssen, ob sie wirklich heiraten wollen. Wenn sie dann noch von der Heiratsstrafe betroffen sind", dächten sich viele, diese zusätzlichen Steuergelder lieber in Ferien zu investieren.

Gleichzeitig sei die Schweiz auch vielfältiger geworden. Kälin: "Patchworkfamilien, Konkubinat, Alleinerziehende und gleichgeschlechtliche Paare sind heute auch Teil unserer Gesellschaft. Die Individualbesteuerung trägt genau diesem Wandel Rechnung, ohne familiäre Werte infrage zu stellen. Sie sagt nicht, wie Menschen leben sollen. Sie sorgt dafür, dass alle Lebensformen steuerlich gleich behandelt werden." Irène Kälin erinnert sich heute noch nur zu gut daran, dass einst die Steuererklärung ihrer Mutter, nachdem sie sie ausgefüllt hatte, nur mit der Unterschrift ihres Mannes gültig war."

Beat Bechtold (AIHK).

AIHK: Vorlage hat auch positiven Beschäftigungseffekt

Den Finger auf einen anderen Aspekt legte AIHK-Direktor Beat Bechtold, nämlich auf den Fachkräftemangel. Es gelte, das inländische Potenzial besser auszuschöpfen, gerade bei Personen, die mehr arbeiten möchten, ea aber heute nicht tun, weil sich Mehrarbeit zu wenig lohnt. Mit der Individualbesteuerung wird dieser Bremsklotz kleiner." Denn Zusatzeinkommen fällt in eine höhere Progressionsstufe, womit ein höheres Arbeitspensum unattraktiver werde.

Zwar habe die Schweiz die zweithöchste Erwerbsbeteiligung der EU- und Efta-Staaten. Gleichwohl hätten viele Frauen trotz hohem Bildungsniveau Teilzeitpensen. Vieles deute darauf, dass die steuerliche Mehrbelastung ein wichtiger Faktor dafür sei, so Bechtold. Laut Bundesvorlage würden dadurch 10 000 bis 44 000 "Vollzeitäquivalente" verfügbar. Bei 4,3 Millionen Vollzeitsellen sei das zwar nur plus 0,2 bis 1 Prozent. Gleichwohl könne damit das Steuersystem gerechter gemacht werden. Zudem wirken sich höhere Pensen positiv auf die Altersvorsorge aus.

Hanspeter Hilfiker, Präsident Schweizerischer Städteverband.

Jede Person wird heute schon in etlichen Bereichen einzeln erfasst

Als Präsident des Schweizerischen Städteverbands nahm der Aarauer Stadtpräsident Hanspeter Hilfiker die Thematik des administrativen Mehrausfwands durch die Individualbesteuerung auf. Zu beginn ihres Lebens untersehen alle der indidivualbesteuerung, so Hilfiker. Erst bei einer Ehe werden die Steuerdossiers zu einem zusammengelegt. Allerdings werden über 40 Prozent der Ehen geschieden. Nach durchschnittlich 15 Jahren werden diese Personen wieder individualbesteuert. Spätestens beim Tod des Partners, der Partnerin, komme die Individualbesteuerung auch wieder zum Tragen. Hilfiker: "Diese zivilstandsabhängigen Wechsel verursachen einen erheblichen administrativen Aufwand, Wenn es knur noch ein system gibt - die Individualbesteuerung - führt das zu einer dauerhaften und strukturellen Vereinfachung."

Natürlich werde der Systemwechsel Mehraufwand bringen, so Hilfiker. Auch müssten die Kantone ihre Tarife anpassen. Allerdings werde beim Steueramt heute schon jede Person mit Namen, AHV-Nummer, Einkommen, Wertschriften und individuellen Abzügen einzeln erfasst: "Die Individualbesteuerung führt also nicht zu einer Verdoppelung der Arbeit, sondern zu einer neuen, logischeren Aufstellung." Zudem würden heute schon über 50 Prozent der dossiers elektronisch eingereicht. Der grösste Teil der Steuerzahlenenden werde durch die Vorlage entlastet, 36 % erfühgren keine Änderung, "lediglich 14 % erfahren eine moderate Mehrbelastung".

Entscheid am internationalen Tag der Frau

GLP-Kantonalpräsident Philippe Kühni schliesslich sagte, die getrennte Veranlagung sei in der Praxis längst etabliert. Auch Konkubinatspaare haben haben gemeinsame Kinder oder Vermögen. Indem Abzüge nicht mehr aufteilbar sind, lasse sich viel mehr automatisieren. Prämienverbilligungen, Kita-Subventionen oder Stipendien würden heute schon in vielen Kantonen auf den Einkommen beider Ehepartner berechnet, dafür brauche es keine gemeinsame Steuererklärung. Am 8. März, dem internationalen Tag der Frau, entscheide das Volk, "ob es den Weg der Gleichstellung zwischen Mann und Frau weitergeht und nun endlich auch die Gleichstellung im Steuerrecht einführt".