Koexistenz statt Konflikt im Wald: gemeinsamer Vorstoss im Grossen Rat

Koexistenz statt Konflikt im Wald: gemeinsamer Vorstoss im Grossen Rat
Sensible Zonen gezielt schützen. Foto: Matthias Betsche/Pro Natura

Vertreterinnen und Vertreter von Mountainbike Aargau, Pro Natura Aargau und BirdLife Aargau haben gemeinsam einen politischen Vorstoss zur Koexistenz von Fussverkehr und Mountainbike im Wald erarbeitet. Grossrat Matthias Betsche (GLP) hat den gemeinsam erarbeiteten Vorstoss am 10. März im Grossen Rat des Kantons Aargau eingereicht. Ziel sei es, klare Rahmenbedingungen für die Koexistenz von Fussgängerinnen und Fussgängern sowie Mountainbikenden im Wald zu schaffen. Dies heisst es in einer Mitteilung.

Die Nutzung der in der Landeskarte von Swisstopo eingetragenen Wege soll grundsätzlich ermöglicht werden, gleichzeitig sollen sensible Natur- und Lebensräume sowie Wildruhezonen gezielt geschützt und die Nutzung durch klare Lenkung gesteuert werden.

Dem Vorstoss sei ein intensiver Austausch zwischen den beteiligten Organisationen vorausgegangen, heisst es weiter. Vertreterinnen und Vertreter aus Sport und Naturschutz haben gemeinsam nach einer Lösung gesucht, die den unterschiedlichen Interessen gerecht wird. Sie betonen, dass sie stolz darauf sind, einen gemeinsamen Nenner gefunden zu haben und damit eine Brücke zwischen verschiedenen Anliegen schlagen konnten.

Koexistenz: klare Regeln für gemeinsame Nutzung

Mountainbiken gehört zu den beliebtesten Freizeitaktivitäten der Schweiz. Im Aargau üben über 80’000 Personen diesen Sport aus. Gleichzeitig steigt der Nutzungsdruck auf den Wald als Erholungsraum. Heute wird auf vielen Wegen bereits gefahren – häufig illegal und aufgrund fehlender attraktiver Angebote und fehlender Lenkung auch in störungssensiblen Waldgebieten.

Das Postulat setzt deshalb auf das Prinzip der Koexistenz und Lenkung: Alle in Swisstopo eingezeichneten Wege sollen grundsätzlich gemeinsam genutzt werden können – mit klaren Regeln, Vorrang für den Fussverkehr und gezieltem Schutz sensibler Natur- und Wildräume durch Lenkung und Schaffung attraktiver Angebote. Erfahrungen aus anderen Kantonen zeigen, dass verständliche Regeln und Sensibilisierung den gegenseitigen Respekt zwischen den Nutzergruppen fördern und Konflikte reduzieren können.

In den Nachbarkantonen Zürich und Solothurn wurde die Koexistenz bereits beschlossen und befindet sich in Einführung, in Basel-Landschaft wurde eine Motion dazu im Februar eingereicht.

Schutz: sensible Lebensräume gezielt sichern

Die Koexistenz verschiedener Nutzungsformen setzt voraus, dass besonders empfindliche Natur- und Lebensräume weiterhin konsequent geschützt werden. Das Postulat sieht deshalb vor, dass Schutzgebiete, Wildruhezonen sowie störungsempfindliche Arten und Lebensräume wirksam geschützt werden. Wo es aus Gründen des Natur- und Artenschutzes notwendig ist, sollen Wegabschnitte entsprechend klar signalisiert und für das Mountainbiken gesperrt werden. Gleichzeitig sollen attraktive Umleitungen geschaffen werden, damit ein zusammenhängendes und attraktives Mountainbike-Angebot entstehen kann.

Governance: klare Lenkung, Information und Vollzug

Neben Koexistenz und Schutz bildet Governance die dritte zentrale Säule des Vorstosses. Mit dem Postulat wird der Regierungsrat gebeten, die Anpassung gesetzlicher Grundlagen – insbesondere die kantonale Waldverordnung – zu prüfen, um damit eine neue Ausgangslage für ein kantonales Mountainbike-Lenkungskonzept zu schaffen. Dieses soll unter anderem Kriterien für geeignete Mountainbike-Routen definieren, eine abgestimmte Signalisation und Information der Nutzenden sicherstellen sowie ein Monitoring der Nutzung und der Lenkungswirkung ermöglichen.

Zudem sollen geeignete organisatorische Strukturen geschaffen werden, um Regeln im Wald verständlich zu vermitteln, Konflikte früh zu entschärfen und ihre Einhaltung bei Bedarf durch eine koordinierte Vollzugsstruktur mit entsprechenden Kompetenzen (einschliesslich polizeilicher Kompetenzen) sicherzustellen. Grundlage für Umsetzung des Veloweggesetzes Die angestrebte Anpassung der kantonalen Waldgesetzgebung bildet eine wichtige Grundlage für die Planung und Umsetzung eines kantonalen Mountainbike-Konzepts im Rahmen der Umsetzung des Veloweggesetzes 2023.