Klares Ja des Grossen Rates zur Vereinbarung justitia.swiss

Nun geht es im Grossen rat um das Projekt "Justitia 4.0". Es verfolgt das Ziel der Digitalisierung der Schweizer Justiz. Es bezweckt, die heutigen Papierakten durch elektronische Dossiers abzulösen. Der Rechtsverkehr zwischen den verschiedenen Verfahrensbeteiligten und die Akteneinsicht sollen künftig in allen Verfahrensabschnitten des Zivil-, Straf- und Verwaltungsgerichtsverfahrens elektronisch über die zentrale Plattform "justitia.swiss" erfolgen.

Die rechtliche Grundlage für das Projekt "Justitia 4.0" ist im Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) geschaffen worden. Die Pflicht zur Benutzung der zentralen Plattform wird in den Verfahrensgesetzen, insbesondere in der Schweizerischen Strafprozessordnung (Strafprozessordnung, StPO), in der Schweizerischen Zivilprozessordnung (Zivilprozessordnung, ZPO) und im Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren (Verwaltungsverfahrensgesetz, VwVG) geregelt.

Das Inkrafttreten dieser neuen bundesrechtlichen Bestimmungen ist für den 1. Januar 2027 vorgesehen. Der Bund strebt mit den interessierten Kantonen eine öffentlich-rechtliche Körperschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit als Trägerschaft der Plattform an. Diese Körperschaft wird für den Betrieb, die Weiterentwicklung und die Sicherheit der Plattform zuständig sein.

Zur Gründung der Körperschaft schliessen die interessierten Gemeinwesen gemäss Art. 3 Abs. 2 BEKJ eine Vereinbarung ab. Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat im Rahmen der vorliegenden Botschaft, es sei diese Vereinbarung zu genehmigen. Der Beitritt des Kantons zu dieser Vereinbarung erlaubt ihm insbesondere, in den Organen der öffentlich-rechtlichen Körperschaft Einsitz zu nehmen und damit bei Aufbau, Betrieb und Weiterentwicklung der zentralen Plattform bestmöglichen Einfluss nehmen zu können, wie der Regierungsrat in der Botschaft zur Vorlage schreibt.

Die Pflicht zur Benutzung der zentralen Plattform und die damit verbundenen Gebühren werden gemäss den bundesrechtlichen Bestimmungen unabhängig davon gelten, ob der Kanton der Vereinbarung beitreten wird oder nicht. Der Beitritt zur Vereinbarung hat deshalb keine finanziellen Auswirkungen auf den Kanton.

Kommission sagt Ja zur Vorlage.

Die vorberatende Kommission steht laut Kommissionssprecherin Claudia Hauser hinter der Vorlage. Sie stimmt allen Anträgen einstimmig zu.

Alle Fraktionen treten stillschweigend ein, die Vorlage wird anschliessend mit 122 : 0 gutgeheissen.