"Kinderverbot" in Aarauer Café und andernorts: Grossräte wenden sich an die Regierung

"Kinderverbot" in Aarauer Café und andernorts: Grossräte wenden sich an die Regierung
Nicole Burger, Sprecherin der Interpellanten. Foto: Michael Küng

Mit einer neuen Interpellation stellen Nicole Burger, SVP, Aarau (Sprecherin), Roland Haldimann, EDU, Oberentfel den, Alfons Kaufmann, Mitte, Wallbach, Ruth Müri, Grüne, Baden, Simon Baumgartner, SVP, Menziken, Uriel Seibert, EVP, Schöftland, Sybille Sommer-Moor, SVP, Vordemwald, der regierung zahlreiche Fragen zum Thema «Kinderverbot» in Gastronomiebetrieben.

Wie den Medien kürzlich zu entnehmen war, führt ein Restaurant in der Stadt Aarau ein «Kinderverbot» ein, schreiben sie. Zugang zu diesem Gastronomiebetrieb haben nur noch Personen ab 14 Jahren.1 Auch kinderfreie Hotels scheinen sich einer immer grösseren Beliebtheit zu erfreuen, wie entsprechenden Webseiten zu entnehmen sei. Im Kanton Bern habe ein Campingplatzbetreiber kürzlich allen Dauermietern mit Kindern gekündigt, mit dem Ziel, sich künftig als «kinderfreier» Anbieter auszurichten.

Trend hätte empfindliche Auswirkungen für Familien

Diese Entwicklung könnte mit einem erhöhten Ruhebedürfnis der Gesellschaft zusammenhängen, aber auch Folge davon sein, dass Kinder aufgrund der sinkenden Geburtenrate nicht mehr gleich präsent sind im Alltag und vermehrt als Störfaktor wahrgenommen werden, vermuten die Interpellanten. Setzt sich dieser Trend fort, hätte dies empfindliche Auswirkungen für Familien, welche vielerorts nicht mehr willkommen und zumindest teilweise vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen wären.

Wie ist es mit dem Diskriminierungsverbot?

Auch wenn die Interpellanten ein gewisses Verständnis für Personen aufbringen können, welche Ruhe und Erholung suchen, stelle sich damit die Frage nach der Zulässigkeit solcher Verbote, insbesondere im Hinblick auf das in der Bundesverfassung verankerte Diskriminierungsverbot. Das Hausrecht der Gastronomiebetreiber könnte mit anderen Worten mit der horizontalen Drittwirkung der Grundrechte kollidieren, heisst es im Vorstoss weiter. In diesem Zusammenhang bitten die Interpellanten den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie beurteilt der Regierungsrat die grundsätzliche Zulässigkeit von «Kinderverboten» in Aargauer Restaurationsbetrieben? Falls er sie als zulässig beurteilt: Wäre es dann auch rechtmässig, z.B. Senioren von Restaurantbesuchen auszuschliessen?
  2. Wie beurteilt der Regierungsrat die Verweigerung solcher Leistungen an Kinder mit Bezug auf Art. 8 BV und die horizontale Drittwirkung von Grundrechten?
  3. Gibt es sachliche Gründe, welche ein «Kinderverbot» in Gastronomiebetrieben rechtfertigen würden? Wenn ja, welche? Rechtfertigen diese einen Pauschalausschluss von Kindern und inwiefern wäre dies mit dem Diskriminierungsverbot zu vereinbaren?
  4. 4. Die Bundesverfassung verpflichtet die Kantone, die Familien als Gemeinschaft von Eltern und Kindern und Kindern bei ihrer sozialen und kulturellen Integration zu schützen (Art. 41 BV. Inwiefern leitet der Regierungsrat daraus (oder aus anderen Bestimmungen der Verfassung) ei nen Handlungsbedarf ab?
  5. Wie beurteilt der Regierungsrat die Verweigerung solcher Leistungen an Kinder mit Bezug auf die UNO-Kinderrechtskonvention (Übereinkommen über die Rechte des Kindes, in Kraft getre ten für die Schweiz am 26. März 1997), welche die Vertragsstaaten in Art. 31 verpflichtet, für das Recht des Kindes auf Freizeit an, auf Spiel und altersgemässe aktive Erholung sowie auf freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben zu sorgen?
  6. Sieht der Regierungsrat eine Notwendigkeit, das Gastgewerbegesetz (GGG) anzupassen, so dass eine Diskriminierung aufgrund von (jeglichem) Alter nicht mehr möglich ist? Falls nein, sähe er allenfalls dann eine Notwendigkeit, wenn solche Fälle sich häufen sollten?