Keine sozialhilferechtlichen Observationen im Jahr 2025
Seit dem 1. Januar 2024 können die aargauischen Gemeinden bei Verdacht auf Sozialhilfemissbrauch als letzte Option Observationen durchführen. Im vergangenen Jahr hat laut einer Mitteilung des Kantons keine Gemeinde von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht (2024: 2 Gemeinden).
Der Kantonale Sozialdienst (KSD) hat alle Gemeinden zu den im Jahr 2025 angeordneten und durchgeführten Observationen befragt. Die im Berichtsjahr 2025 bestehenden 197 Gemeinden gaben an, weder eine Observation angeordnet noch durchgeführt zu haben. Dies zeigt, dass die Befürchtungen der Gegner dieser Massnahme seinerzeit massiv übertrieben waren. Offenkundig nutzen die Gemeinden diese Möglichkeit äusserst zurückhaltend ein.
Gesetzliche Grundlage seit dem 1. Januar 2024
Das kantonale Sozialhilfe- und Präventionsgesetz (SPG) sieht seit dem 1. Januar 2024 die Möglichkeit vor, bei Verdacht auf Sozialhilfemissbrauch Observationen durchzuführen, sofern konkrete Anhaltspunkte vorliegen und alle anderen zur Verfügung stehenden Mittel zur Sachverhaltsklärung ausgeschöpft sind. § 19e SPG legt eine regelmässige Berichterstattung der Gemeinden über die angeordneten und durchgeführten Observationen an den KSD fest.
Medienmitteilung vom 24. Juni 2025: Sozialhilferechtliche Observationen im Jahr 2024