Keine auffällig religiös geprägte Kleidungsstücke für Angestellte der öffentlichen Hand bei der Arbeit?
Mit einer Motion wollen Roland Haldimann, EDU, Oberentfelden (Sprecher), Dr. Nicole Burger, SVP, Aarau, Daniele Mezzi, Mitte, Laufenburg, Adrian Schoop, FDP, Baden, den Regierungsrat beauftragen, eine gesetzliche Grundlage zu erarbeiten, welche für Angestellte der öffentlichen Hand in Ausübung ihrer amtlichen Tätigkeit das Tragen von auffällig religiösgeprägten Kleidungsstücken und Symbolen untersagt.
Die Regelung soll gelten für Mitarbeitende von staatlichen Behörden und Institutionen, die vollständig oder überwiegend durch öffentliche Mittel finanziert wer den oder staatliche Hoheitsaufgaben wahrnehmen (z. B. Lehrpersonen, Polizeikorps, Verwaltungen). Zulässig bleiben sollen unauffällige, traditionell religiöse Symbole, welche die Wahrnehmung der politischen und religiösen Neutralität des Staates nicht beeinträchtigen.
Hijab einer Dozentin an der FHNW Auslöser des Vorstosses
In der Beantwortung der Interpellation vom 17. Juni 2025 führte der Regierungsrat aus, dass das Tragen eines Hijabs an einer öffentlichen Institution im Spannungsfeld zwischen zwei Grundwerten mit Verfassungsrang stehe, der Religionsfreiheit und der Gleichberechtigung von Mann und Frau. Gleichzeitig brachte der Regierungsrat zum Ausdruck, dass er der religiösen Neutralität an den öffentlichen Schulen grosse Bedeutung zumesse und ihn im Zusammenhang mit einer Dozentin an der FHNW, welche offenbar einen Hijab trage, ein «Unbehagen» beschlichen habe.
Das Tragen eines Hijabs im Unterricht könne die Unparteilichkeit und die Vorbildfunktion einer Lehrerin oder eines Lehrers beeinträchtigen. Der Regierungsrat des Kantons Aargau dürfte dieses Unbehagen mit weiten Teilen der Bevölkerung teilen, schreiben die Motionäre. In einer Umfrage des «Blicks» hätten von 1700 Teilnehmern über 80 % für ein Verbot von Kopftüchern an Schweizer Schulen gestimmt, jedoch nicht von christlichen Symbolen. Weitere 9 % wollten sämtliche religiösen Symbole aus den Schulzimmern verbannen.
Insgesamt scheinen also 90 % der Abstimmenden für ein Verbot von Kopftüchern an öffentlichen Schulen zu sein. Dies sei eine hohe Zahl von Bürgerinnen und Bürgern, die nicht einfach übergangen werden dürfe. Vorfälle wie jene aus dem Kanton St. Gallen, als eine Lehrerin auf Druck von Eltern nicht angestellt werden konnte, weil sie aus religiösen Gründen ein Kopftuch trägt, könnten sich demnach auch im Kanton Aargau zutragen. Es sei daher unabdingbar, so die Motionäre weiter, die derzeit unklare gesetzliche Situation zu regeln.