Kein KSB-Rückbau wegen Heimatschutz? - Grossräte stellen Kantonsregierung zahlreiche Fragen
Severine Jegge, Mitte, Oberrohrdorf (Sprecherin), Michael Notter, Mitte, Nieder rohrdorf, Edith Saner, Mitte, Birmenstorf, Lutz Fischer, EVP, Wettingen, Daniel Notter, SVP, Wettingen, Gian von Planta, GLP, Baden, Tim Voser, FDP, Neuenhof, stellen dem Regierungsrat in einer interpellationn zahlreiche Fragen zur Beschwerde des Aargauer Heimatschutzes zum Rückbaugesuch des Kantonsspitals Baden (KSB).
Mit Entscheid vom 23. Juni 2025 hat der Stadtrat von Baden grünes Licht für den Rückbau des alten Hauptgebäudes der Kantonsspital Baden (KSB) AG erteilt, leiten die Grossräte ihren Vorstoss ein. Die Einwendungen des Aargauer Heimatschutzes wies die Badener Exekutive mit der Begründung ab, dass dem Altbau des KSB «bis heute keine entsprechend architekturhistorische Bedeutung beigemessen [wurde], notabene von keiner Seite».
Heimatschutz reichte Beschwerde ein
Gegen diesen Entscheid reichte der Heimatschutz am 24. Juli 2025 eine Beschwerde ein, in welcher er die Forderung aufstellt, den Entscheid des Stadtrates aufzuheben, den geplanten Rück bau für die Dauer von zwei Jahren aufzuheben und ein Gutachten über die Schutzwürdigkeit des KSB-Hauptgebäudes inklusive Parkanlage zu erstellen. Durch den administrativen und juristischen Prozess, der damit ausgelöst wird, entstehen dem KSB vielfältige Nachteile, heiosst es in der Interpellation weiter.
Dass dadurch auch die Patientenversorgung beeinträchtigt sei verdeutliche die Petition «Für einen barrierefreien Zugang zum Kubus», die von über 6500 Personen unterzeichnet wurde, wie das KSB am 12. November 2025 mitteilte. In dieser Medienmitteilung wurde zudem erwähnt, dass die «Blockade» Kosten verursache, die das Spital zu tragen habe. Vor diesem Hintergrund stellen die Interpellanten dem Regierungsrat folgende Fragen:
1. Ist dem Regierungsrat bekannt, welche direkten und indirekten Kosten der KSB AG, die sich vollumfänglich im Besitz des Kantons befindet, durch die Beschwerde des Aargauer Heimat schutzes und deren Auswirkungen entstehen? Der Regierungsrat soll eine kurze, überprüf bare Kostenbilanz vorlegen.
2. Gemäss Definition auf der Webseite des Kantons (www.ag.ch) ist die Kantonale Denkmal pflege «zuständig für die kantonal geschützten Objekte, die erforscht, inventarisiert, ge schützt, gepflegt und in ihrem gewachsenen Zusammenhang gesichert werden. Zudem er fasst die Kantonale Denkmalpflege die Baudenkmäler von kommunaler Bedeutung und dokumentiert diese zuhanden der Gemeinden in einem Bauinventar.» Liegt dem Regie rungsrat eine Einschätzung der Kantonalen Denkmalpflege betreffend der Schutzwürdigkeit des KSB-Altbaus vor?
3. Hat der Aargauer Heimatschutz in den letzten drei Jahren kantonale Fördermittel erhalten? Falls ja, in welchem Umfang?
4. Haben der Regierungsrat, die für die Eigentümerbeteiligungen zuständigen Kantonsange stellten oder Vertreter der Kantonalen Denkmalpflege das Gespräch mit Vertretern des Hei matschutzes gesucht, um eine gütliche Lösung des Rechtsstreites zu finden? 1
5. Hat der Regierungsrat ein Szenario ausgearbeitet, das aufzeigt, was mit dem KSB-Altbau a) im Falle einer kantonalen Unterschutzstellung respektive b) im Falle einer kommunalen Un terschutzstellung geschehen wird? 6. Welche mutmasslichen Kostenfolgen hätten eine kommunale respektive kantonale Unter schutzstellung? Wer hätte diese Kosten zu tragen?
7. Ist die KSB AG aus Sicht des Eigentümers in der Lage, den Altbau im Sinne des Denkmal schutzes finanziell zu tragen, je für den Fall der kommunalen oder kantonalen Unterschutz stellungen?
8. Welche Folgen hätte eine kommunale oder kantonale Unterschutzstellung des Gebäudes für die Immobilienstrategie der KSB AG, die bekanntlich Reserveflächen («Fruchtfolgeflächen») für künftige Nutzungen für Gesundheitsversorgungszwecke vorsieht?
9. Welche Formen der Nutzungen oder Abänderungen wären an dem Plattenbau im Falle einer kantonalen Unterschutzstellung noch zulässig? Konkret: Wäre eine Umwandlung in Apparte ments, Asylunterkünfte oder Schulungsräume mit den denkmalpflegerischen Auflagen vereinbar?