Katastrophe in Crans-Montana: Béa Bieber will wissen: wie ist die Sicherheit in Aargauer Clubs und Bars?
In der Neujahrsnacht vom 1. Januar 2026 kam es in Crans-Montana (VS) zu einer schweren Brandkatastrophe in einem stark frequentierten Ausgeh-Lokal. Gemäss Medienberichten und Behördenangaben starben dabei rund 40 Personen, über 100 Personen wurden verletzt; die Brandursache wird ermittelt. Im Zusammenhang mit dem Ereignis werden insbesondere Fragen zu Überbelegung, Fluchtwegen, Brandschutzvorkehrungen sowie zum Sicherheitskonzept und dessen Kontrolle diskutiert. Nun stellt die GLP-Grossrätin Béa Bieber mit einer Interpellation der Regierung zahlreiche Fragen zur Sicherheit im Aargau in Clubs und Bars.
Auch im Kanton Aargau sind Bars und Clubs wichtige Orte des gesellschaftlichen Lebens, schreibt Bieber. Gleichzeitig bestehen legitime öffentliche Interessen an Sicherheit, Ordnung, Jugendschutz, Brand- und Personensicherheit sowie an wirksamen, rechtsgleichen Kontrollen.
Der Kanton Aargau verfügt hierfür über einschlägige Rechtsgrundlagen, namentlich das Gastgewerbegesetz (GGG; SAR 970.100) sowie das Polizeigesetz (PolG; SAR 531.200). Das GGG enthält u. a. Bestimmungen zum Schutz der Jugend, zur Abgabe von Alkohol (u. a. Verbot der Abgabe an Betrunkene, Altersgrenzen) und zu Öffnungszeiten sowie zu Vollzug, Sanktionen und Schliessung.
Das PolG regelt Auftrag und Zuständigkeiten von Kanton und Gemeinden zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie Aufgaben der Kantonspolizei und der Gemeinden (u. a. lokale Sicherheit, verwaltungspolizeiliche Aufgaben).
Vor diesem Hintergrund bittet B ieber nun den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
A) Rechtsgrundlagen, Zuständigkeiten, Vollzug
- Wie sind im Kanton Aargau die Zuständigkeiten für Kontrollen und Auflagen bei Bars/Clubs zwischen Kanton (Kantonspolizei/Departemente/Fachstellen) und Gemeinden geregelt (Vollzug GGG, PolG, Baurecht/Brandschutz, Lärmschutz, Jugendschutz etc.)?
- Welche Vollzugsbehörde(n) bezeichnet der Regierungsrat aktuell für den Vollzug nach GGG (soweit nicht die Gemeinde zuständig ist), und wie wird eine einheitliche Vollzugspraxis kantonsweit sichergestellt?
- Welche Rolle spielt die Kantonspolizei im Bereich Beratung/Unterstützung der Gemeinden in Sicherheitsfragen sowie bei Grossereignissen im/bei Ausgehbetrieben?
- Inwiefern werden private Sicherheitsdienste in Bars/Clubs (Door staff, Ordnungsdienst) im Aargau beaufsichtigt und hinsichtlich Mindeststandards kontrolliert?
B) Kontrolldichte und Kontrollschwerpunkte (Ist-Zustand)
- Wie viele Kontrollen (bitte nach Möglichkeit: pro Jahr der letzten 3 Jahre) wurden im Kanton Aargau in Bars und Clubs durchgeführt – getrennt nach
- gastgewerberechtlichen Kontrollen (GGG/GGV),
- polizeilichen Kontrollen (Sicherheit/Ordnung),
- brandschutz-/baurechtlichen Aspekten (in Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen)?
- Welche typischen Beanstandungen werden bei solchen Kontrollen festgestellt (z. B. Überbelegung/Personendichte, fehlende/zugestellte Fluchtwege, pyrotechnische Effekte, Rauchanlagen/Shisha, sicherheitsrelevante Einbauten, Jugendschutz, Abgabe an Betrunkene, Türpolitik, Gewaltvorfälle)?
- In welchem Umfang werden Anordnungen/Sanktionen ausgesprochen (z. B. Auflagen, Verfügungen, Bussen, temporäre Betriebseinschränkungen)? Bitte – soweit möglich – mit Zahlen oder Bandbreiten.
- Wie wird die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zum Jugendschutz und zur Abgabe von Alkohol konkret kontrolliert (insb. Altersgrenzen, Abgabe an Betrunkene)?
C) Personensicherheit und Brandschutz – Lehren aus Crans-Montana
- Welche Mindestanforderungen gelten im Kanton Aargau für Bars/Clubs hinsichtlich Personenbelegung, Fluchtwegen/Notausgängen, Evakuationskonzept, Notbeleuchtung/Signaletik und Brandschutz (Zuständigkeiten, Schnittstellen zum Baurecht/Brandschutzrecht)?
- Wie wird in der Praxis überprüft, dass bei Veranstaltungen (z. B. Silvester/Partynächte) die maximale Belegung eingehalten wird und Fluchtwege nicht verstellt sind?
- Welche Regeln oder kantonalen Empfehlungen bestehen zu Pyrotechnik/Wunderkerzen/Show-Effekten in Innenräumen sowie zu Shisha/Glut/Hitzequellen in Ausgehbetrieben, und wie werden diese durchgesetzt (falls zuständig: in Koordination mit Gemeinden/Brandschutz)?
- Wie beurteilt der Regierungsrat – vor dem Hintergrund des Ereignisses in Crans-Montana – den heutigen Stand der Prävention im Aargau: Sind die bestehenden Instrumente ausreichend, oder erkennt der Regierungsrat Regelungs- bzw. Vollzugslücken?
D) Massnahmen / Weiteres Vorgehen
- Plant der Regierungsrat kurzfristig Schwerpunktkontrollen in Bars/Clubs (insb. an Wochenenden und Grossanlässen) mit Fokus auf Personensicherheit/Fluchtwege/Belegung? Wenn ja: in welchem Zeitraum und mit welchen Partnern (Gemeinden, Feuerwehr/Brandschutz, Baukontrolle)?
- Plant der Regierungsrat eine Überprüfung bzw. Aktualisierung kantonaler Vollzugshilfen/Weisungen (z. B. zur Koordination zwischen Gemeinde, Polizei, Brandschutz) oder gesetzlicher Grundlagen (GGG/GGV/PolG) im Lichte der Ereignisse?
- Sind zusätzliche Ressourcen (Personal, Ausbildung, gemeinsame Einsatzkonzepte) für Kontrollen und Prävention im Ausgehbereich vorgesehen – kantonal oder in Zusammenarbeit mit den Gemeinden?
- Wie stellt der Regierungsrat sicher, dass es bei sicherheitskritischen Betrieben bei wiederholten Beanstandungen konsequent zu Massnahmen kommt (bis hin zu Schliessungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten)?