Kanton will obligatorische Sicherheitsveranstaltung verstetigen

Mit der letzten Teilrevision des Gesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau (BZG-AG) hat der Kanton Aargau im Jahr 2024 als erster Kanton eine obligatorische Sicherheitsveranstaltung für Schweizerinnen und niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer eingeführt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden für das Thema Sicherheit sensibilisiert und für ein Engagement in einer der Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes motiviert. Die obligatorische Sicherheitsveranstaltung ist im Gesetz auf fünf Jahre befristet. Diese Befristung soll aufgehoben und die Administration rund um die Veranstaltungen zentralisiert werden. Dies schlägt der regierungsrat vor, wie die Staatskanzlei mitteilt.

Das heutige Bevölkerungsschutz- und Zivilschutzgesetz des Kantons Aargau (BZG-AG) sieht vor, dass der Regierungsrat die Entwicklung der Veranstaltung beobachtet und diese bei fehlender Wirksamkeit einstellen kann. Die vorliegende Anhörungsvorlage beruht auf einer vom Regierungsrat veranlassten Evaluation der Sicherheitsveranstaltung.

Evaluation der obligatorischen Sicherheitsveranstaltung

An der Sicherheitsveranstaltung geht es laut Mitteilung darum, "Schweizerinnen sowie niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer für das Thema Sicherheit zu sensibilisieren und ihr Interesse an einem hauptberuflichen oder freiwilligen Engagement in einer der Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes zu wecken". Die Auswertung der Umfrage, welche die Teilnehmenden an jeder Veranstaltung ausfüllen, zeige, heisst es weiter, dass diese Ziele gut erreicht werden. Die Veranstalter führen Interessenslisten, in die sich die Teilnehmenden eintragen können, so dass die Partnerorganisationen sie später kontaktieren können. Mittel- bis langfristig soll sich dies positiv auf die Personalbestände der Partnerorganisationen auswirken.

Eine direkte Rekrutierung an den Veranstaltungen ist nicht zulässig, wie ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. iur. Georg Müller im Juni 2022 ergeben hat. Die Sicherheitsveranstaltung darf somit diesbezüglich weiterhin keine kurzfristigen Ziele anstreben, sondern soll sich mittel- bis langfristig in einem gesteigerten Interesse am Thema Sicherheit und am sinnstiftenden Engagement in einer Partnerorganisation des Bevölkerungsschutzes ausdrücken.

Administrative Entlastung der Bevölkerungsschutzorganisationen

Der Regierungsrat nimmt das Anliegen der Bevölkerungsschutzregionen auf, diese administrativ zu entlasten. Der Regierungsrat schlägt vor, die administrativen Aufgaben wie beispielsweise die Aufgebote, die für die Sicherheitsveranstaltung anfallen, zu zentralisieren. Zukünftig soll der Kanton und nicht mehr die Bevölkerungsschutzregionen diese Aufgaben übernehmen.

Alter der Teilnehmenden

Derzeit sind die Teilnehmenden verpflichtet, die Veranstaltung in dem Jahr zu besuchen, in dem sie ihr 23. Altersjahr vollenden. Rückmeldungen von Teilnehmenden, Vertretenden der Partnerorganisationen, Vertretenden der durchführenden Stellen sowie von externen Besuchenden deuten darauf hin, dass das 23. Altersjahr für viele Teilnehmende zu spät angesetzt ist, um sich für ein hauptberufliches oder freiwilliges Engagement im Bevölkerungsschutz zu entscheiden. Viele Teilnehmende hätten in diesem Alter bereits eine andere berufliche Laufbahn eingeschlagen. Der Regierungsrat schlägt nach Auswertung der Rückmeldungen vor, das Alter der obligatorischen Teilnahme an der Sicherheitsveranstaltung auf 19 Jahre zu senken.

Aufhebung der Befristung

Basierend auf der Evaluation der obligatorischen Sicherheitsveranstaltung und dem weiterhin bestehenden Handlungsbedarf betreffend die Sensibilisierung für das Thema Sicherheit und den Bevölkerungsschutz sieht der Regierungsrat vor, dem Grossen Rat die Verstetigung der Sicherheitsveranstaltung beziehungsweise Aufhebung der Befristung zu beantragen.

Die Anhörung dauert vom 17. September bis am 17. Dezember 2026.