Kanton eröffnet Anhörung zu aktualisiertem Personalgesetz

Kanton eröffnet Anhörung zu aktualisiertem Personalgesetz
Für das Kantonspersonal zuständig: Regierungsrat Markus Dieth. Foto: Michael Küng

Der Regierungsrat des Kantons Aargau setzt mit der Revision des Personalgesetzes ein zentrales Vorhaben der HR-Strategie 2020–2026 um. Ziel der Revision ist es laut Mitteilung der Staatskanzlei, "die personalrechtlichen Rahmenbedingungen weiterzuentwickeln und an die Anforderungen der heutigen Arbeitswelt anzupassen". Gleichzeitig setzt die Revision zwei politische Vorstösse um. Zum einen werden die rechtlichen Grundlagen geschaffen, um berechtigtes Whistleblowing besser zu schützen. Zum anderen wird ein Schlichtungsverfahren für Streitigkeiten aus öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnissen auf kommunaler Ebene ins Personalgesetz aufgenommen.

Die Sicherung der Arbeitgeberattraktivität und die Bewältigung des Fachkräftemangels verlangten nach einem fortschrittlichen und zukunftsorientierten Personalrecht, das einen flexiblen Personaleinsatz ermöglicht und moderne Anstellungsbedingungen bietet, heisst es in der Mitteilung weiter. Die Analyse des bestehenden Personalgesetzes habe gezeigt, dass die bisherigen Grundlagen nach wie vor tragfähig sind. Mit der Revision werde das Personalrecht nach über 20 Jahren gezielt auf den heutigen Arbeitsmarkt ausgerichtet. "Mit der Überarbeitung des Personalrechts schaffen wir die Voraussetzungen für ein fortschrittliches, flexibles und gleichzeitig verbindliches Arbeitsumfeld", sagt Regierungsrat Markus Dieth, Vorsteher des Departements Finanzen und Ressourcen, laut Mitteilung dazu.

Schutz bei der Meldung von Missständen (Whistleblowing) wird verbessert

Die vorgesehenen Anpassungen sorgten für klare und faire Regelungen, stärkten die Gleichbehandlung und berücksichtigten gleichermassen die Interessen von Arbeitnehmenden und Arbeitgeber, heisst es weiter. So werden unter anderem die Anstellungsverhältnisse von befristet und unbefristet Beschäftigten einander angeglichen, Regelungen bei Stundenlohnverträgen präzisiert und der Schutz bei der Meldung von Missständen (Whistleblowing) verbessert. Weiter wird die Rechtsgrundlage für die Lohnfortzahlung im Krankheits- oder Unfallfall flexibilisiert und die Möglichkeit zur Weiterbeschäftigung nach Erreichen der Altersgrenze wird neu auf Stufe Personalgesetz verankert.

"Geringer Mehraufwand"

Die finanziellen Auswirkungen seien moderat, heisst es in der Mitteilung weiter. Der jährliche Mehraufwand im Umfang von rund 250'000 Franken entstehe primär durch die politisch gewünschte Einrichtung einer Meldestelle für Missstände sowie der Einführung eines Schlichtungsverfahrens bei Streitigkeiten aus einem öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnis auf kommunaler Ebene.

Die öffentliche Anhörung dauert vom 29. August 2025 bis am 28. November 2025.

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Unterlagen zur Anhörung: Gesetz über die Grundzüge des Personalrechts (Personalgesetz, PersG)