Kanton Aargau im kulturpolitischen Reduit?
In einer Interpellation stellt Lukas Huber, GLP, Berikon, der Regierung Fragen zur Kündigung der interkantonalen Kulturlastenvereinbarung (ILV). Kulturkanton Aargau im Reduit?
Der Kanton Aargau unterstützt die Kantone Zürich und Luzern jährlich mit Kulturgeldern in der Höhe von rund 5 Millionen Franken. Damit leiste er einen Beitrag an das Angebot des Opernhauses, des Schauspielhauses und der Tonhalle in Zürich sowie des Kultur- und Kongresshauses (KKL), des Theaters und des Synfonieorchesters in Luzern, schreibt Huber. Nun hat der Regierungsrat die Interkantonale Kulturlastenvereinbarung (ILV) per Ende 2027 gekündigt.
In seiner Antwort auf das Postulat der FDP-Fraktion vom 9. September 2025 habe er diesen Schritt mit strukturellen Schwächen der ILV begründet, namentlich dem fehlenden Mitspracherecht der zahlenden Kantone, starren Abgeltungsmechanismen sowie der unzureichenden Abbildung des veränderten Kulturverständnisses und des ausgebauten Aargauer Kulturangebots.
Bilaterale Vereinbarungen?
Gleichzeitig kündigte der Regierungsrat an, bilaterale Vereinbarungen mit den Kantonen Zürich und Luzern anzustreben. Der Kanton Aargau sei nicht nur Beitragszahler, sondern selbst ein starker Kulturkanton mit einem vielfältigen Angebot, das von einem erheblichen Anteil ausserkantonaler Besuchender genutzt wird, schreibt Huber weiter. Kulturpolitik wirke über Kantonsgrenzen hinaus und sei ein relevanter Standortfaktor. Vor diesem Hintergrund sei es ihm wichtig, dass die Kündigung der ILV nicht zu einem Rückzug aus dem Kulturlastenausgleich führe, sondern als Chance zur Weiterentwicklung eines solidarischen, transparenten und zeitgemässen Modells verstanden wird.
Der Regierungsrat wird deshalb von Huber eingeladen, folgende Fragen zu beantworten: Grundsätzliche Haltung
1. Wie beurteilt der Regierungsrat die Bedeutung eines funktionierenden Kulturlastenausgleichs für den Kanton Aargau – sowohl als Nutzniesser ausserkantonaler Kulturangebote als auch als eigenständiger Kulturkanton mit überregionaler Ausstrahlung?
2. Wie beurteilt der Regierungsrat den Einfluss ausserkantonaler kultureller Leuchttürme auf die Wohnsitzattraktivität im Kanton Aargau insbesondere in den Bezirken Baden, Bremgarten und Muri? Kündigung der ILV
3. Weshalb hat der Regierungsrat die ILV gekündigt, ohne eine tragfähige Anschlusslösung ausgehandelt zu haben?
4. Was wären die Folgen für den Kanton Aargau, wenn es dem Regierungsrat nicht gelingt, die beabsichtigten bilateralen Vereinbarungen abzuschliessen?
5. Welche Massnahmen sieht der Regierungsrat vor, um sicherzustellen, dass die Kündigung der ILV nicht zu einem faktischen Rückzug in ein kulturelles Reduit führt? Mitsprache und Governance
6. Der Regierungsrat begründet die Kündigung des bestehenden Kulturlastenausgleichs unter anderem mit der mangelnden Mitsprache. Wie gedenkt der Regierungsrat, das von ihm kritisierte Defizit des fehlenden Mitspracherechts künftig zu adressieren, und über welche fachlichen und institutionellen Voraussetzungen verfügt er, um ein solches Mitspracherecht wirksam auszuüben? Datengrundlagen und Besucherzahlen
7. Auf welchen Erhebungen und Datengrundlagen (insbesondere Besucherzahlen und Publikumsherkunft) basieren die bisherigen Beiträge des Kantons Aargau, und wie haben sich diese Kennzahlen bei den ILV-relevanten Institutionen in Zürich und Luzern in den letzten Jahren entwickelt?
8. Wie beurteilt der Regierungsrat die Aussagekraft der bisherigen Erhebungsmethoden, und wie will er künftige bilaterale Vereinbarungen datenbasiert weiterentwickeln, ohne einen unverhältnismässigen administrativen Aufwand zu verursachen? Berücksichtigung des Kulturkantons Aargau
9. Wie stellt der Regierungsrat sicher, dass die kulturpolitischen Leistungen und Investitionen des Kantons Aargau – von denen auch ausserkantonale Besuchende profitieren – in den Verhandlungen mit den Standortkantonen angemessen berücksichtigt werden?
10. Weshalb misst der Regierungsrat der Breitenkultur im Kulturlastenausgleich eine stärkere Bedeutung bei, obwohl Art. 48a BV ausdrücklich auf Einrichtungen von überregionaler Bedeutung abstellt, und wie verhindert er daraus resultierende Abgrenzungs- und Bürokratieprobleme? Zeitplan, Transparenz und parlamentarische Steuerung
11. Wie sieht der zeitliche Fahrplan für die Verhandlungen mit den Kantonen Zürich und Luzern aus, und in welcher Form beabsichtigt der Regierungsrat, den Grossen Rat bzw. die zuständige Kommission über den Stand und die inhaltliche Ausrichtung der neuen Vereinbarungen zu informieren?
12. Ist der Regierungsrat bereit, dem Grossen Rat periodisch einen Kulturlastenbericht vorzulegen, der Auskunft über Beiträge, Datengrundlagen, Nutzniessung, Kostenentwicklung und kulturpolitischen Mehrwert des Kulturlastenausgleichs gibt?