Kampfhunde: Grossrat Thomas Zollinger fragt, ob Hundegesetz Sicherheit der Bevölkerung ausreichend sicherstellt

Kampfhunde: Grossrat Thomas Zollinger fragt, ob Hundegesetz Sicherheit der Bevölkerung ausreichend sicherstellt
Der Interpellant Thomas Zollinger. Foto: Michael Küng

Grossrat Thomas Zollinger (Sprecher), SVP, stellt der Regierung in einer Interpellation divers Fragen zum Halten von Kampfhunden im Kanton Aargau.

Das Hundegesetz (HuG) regelt das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential. Mit der Überarbeitung der entsprechenden Gesetzesartikel mit Wirkung per 01. Januar 2011 sollte die Sicherheit der Bevölkerung vor Kampfhunden gewährleistet werden. Von einem Verbot bestimmter Rassetypen wurde abgesehen, schreibt Zollinger. Dabei verliess man sich auf das Verantwortungsbewusstsein der Hundehalter.

Die Voraussetzungen an die Halter von Kampfhundes werden wie folgt definiert:

- Mindestalter 18,

- nicht wegen Delikten verurteilt, die einen verantwortungsbewussten Umgang mit dem Hund als fragwürdig erscheinen lassen, oder deswegen in einer laufenden Strafuntersuchung steht,

- den Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung erbringt,

- den Nachweis über genügende kynologische Fachkenntnisse erbringt und

- aufgrund der persönlichen und finanziellen Verhältnisse Gewähr für eine artgerechte und verantwortungsbewusste Hundehaltung erbringt.

Interpellant zweifelt an der Praxistauglichkeit des auf Eigenverantwortung basierenden Ansatzes

Die subjektive Wahrnehmung des Interpellanten lässt an der Praxistauglichkeit dieses auf Eigenverantwortung basierenden Ansatzes zweifeln, die Bevölkerung effektiv vor Kampfhunden respektive Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential zu schützen. Auffällig sei die Zunahme von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential in der Öffentlichkeit.

Hunde zur Schau tragen und anderen Menschen imponieren und sie einschüchtern?

Die jeweiligen Hundehalter, auffällig jüngere Männer, lassen laut Zollinger Zweifel aufkommen, ob diese wirklich die Voraussetzungen zu einer verantwortungs- und pflichtbewussten sowie artgerechten Haltung solcher Hunde erbringen und ihre Hunde auch wirklich angemeldet haben. Vielmehr scheine es darum zu gehen, die Hunde zur Schau zu tragen und anderen Menschen damit zu imponieren und sie einzuschüchtern.

Daher richtet der Interpellant folgende Fragen an den Regierungsrat (im Wortlaut):

1. Ist davon auszugehen, dass §7 (Hundekontrolle, Meldepflicht, Registrierung) und insbesondere die Einhaltung von §9-12 (Gefährliche Hunde; Halteberechtigung, Voraussetzung, Ausbildungs- und Prüfungspflicht) des Hundegesetzes lückenlos eingehalten werden?

2. Wenn nein, wie hoch schätzt der Regierungsrat die Dunkelziffer nicht angemeldeter Kampfhunde im Kanton Aargau ein, und wie will er diesen Missstand beheben?

3. Kann mit dem aktuellen Hundegesetz und durch die vermutete hohe Anzahl nicht angemeldeter Kampfhunde die Sicherheit der Bevölkerung in ausreichendem Mass sichergestellt werden?