Jetzt hat der Aargau für den Notfall einen Rettungsschirm für systemrelevante Listenspitäler

Jetzt hat der Aargau für den Notfall einen Rettungsschirm für systemrelevante Listenspitäler
Im Bild der KSA-Neubau in Aarau. Foto: MKU

Vor einigen Jahren musste der Kanton mit 250 Millionen Franken das Kantonsspital Aarau (KSA) retten. Jetzt soll klar definiert werden, wie das in einer - hoffentlich nie eintretenden - Notlage ablaufen solle.

Worum geht es? Die finanzielle Situation im Schweizer Spitalwesen ist angespannt. Aufgrund der derzeitigen Tarife und Entwicklungen wird es für die Spitäler immer schwieriger, positive Jahresabschlüsse zu erzielen oder sogar die gemäss allgemein akzeptierter Fachmeinung notwendige EBITDA-Marge von 10 % zu erreichen, um die für den langfristigen Betrieb notwendigen Investitionen tragen zu können. Dies schreibt der Regierungsrat in seiner Vorlage für einen Rettungsschirm für systemrelevante Listenspitäler.

Auch die Listenspitäler mit Standort im Kanton Aargau sind von diesen Entwicklungen betroffen und es bestehe ein Risiko, dass die finanziellen Probleme bei einzelnen Spitälern so erheblich werden, schreibt die Regierung weiter, "dass die Geschäftstätigkeit eingestellt werden muss". Der Kanton hat gemäss § 41 der Verfassung des Kantons Aargau einen verfassungsmässigen Gesundheitsversorgungsauftrag. Sollten zukünftig systemrelevante Spitäler mit Standort im Kanton Aargau ihre Geschäftstätigkeit aufgeben müssen, wäre die Erfüllung dieses verfassungsmässigen Auftrags nicht mehr sichergestellt.

Nur an Listenspitäler mit Standort im Kanton Aargau

Im Rahmen einer Änderung des Spitalgesetzes (SpiG) vom 25. Februar 2003 sollen darum die einheitlichen, umfassenden und transparenten rechtlichen Grundlagen für einen Rettungsschirm geschaffen werden. Dieser soll den Regierungsrat verpflichten, Spitäler mit Finanzhilfen umgehend zu retten, sofern ansonsten der verfassungsmässige Gesundheitsversorgungsauftrag nicht mehr sichergestellt werden könnte. Die Finanzhilfen sollen dabei nur an Listenspitäler mit Standort im Kanton Aargau geleistet werden dürfen. Als Finanzhilfen sollen Bürgschaften, Garantien, Darlehen im Verwaltungsvermögen, Aktienkapitalerhöhungen bei den kantonseigenen Spitalaktiengesellschaften und nicht rückzahlbare Beiträge infrage kommen.

Weiter dürfen die Finanzhilfen nur an systemrelevante Spitäler und subsidiär – das heisst, wenn alle übrigen Mittel zur Rettung vollständig ausgeschöpft wurden – geleistet werden. Die gesetzlichen Grundlagen des Rettungsschirms werden so ausgestaltet, dass ein systemrelevantes Listenspital mit Standort im Kanton Aargau zwingend gerettet werden muss, wenn die gesetzlich verankerten Voraussetzungen erfüllt sind. Es sei deshalb zweckmässig, so der Regierungsrat, "wenn die Kompetenz zur Gewährung von Finanzhilfen dem Regierungsrat zugeteilt wird, weil die Umsetzung rein technischer Natur ist". Die Gewährung einer Finanzhilfe könnte allenfalls eine Höherverschuldung des Kantons notwendig machen. Ein solcher Höherverschuldungsbeschluss unterstünde dem fakultativen Referendum.

Weil in einem dringenden Fall der Ablauf der Referendumsfrist vor der Gewährung einer Finanzhilfe nicht abgewartet werden kann, soll bereits mit dem Beschluss der Änderung auch ein Höherverschuldungsbeschluss gefällt werden. Der Regierungsrat wird dem Grossen Rat mit der Botschaft zur zweiten Beratung einen separaten Antrag hierzu vorlegen.

Im Sinne eines zusätzlichen Kontrollmechanismus schlägt der Regierungsrat neu eine (zwingende) Konsultation der Finanzkontrolldelegation (FKD) als zusätzliche Voraussetzung für die Gewährung von Finanzhilfen an systemrelevante Listenspitäler vor.

"Hoffen, dass wir dieses Gesetz nie brauchen"

In der Debatte zeigt sich viel Kritiak an der Situation, aber auch grundsätzliche Zustimmung vor Vorlage. Man schaffe heute ein Gesetz, in der Hoffnung, "dass wir es nie brauchen", sagt Clemens Hochreuter (SVP), und spricht damit wohl für alle.

Diesmal muss Gesundheitsdirektor Jean-Pierre Gallati keine Philippika halten. Er kann davon ausgehen, dass das Gesetz durchkommen wird, nicht weil es so beliebt ist, sondern wil sich der Kanton wohl oder über für einen möglichen künftigen Notfall wie beim KSA ("Nahtod-Erfahrung", sagt Jean-Pierre Gallati) vorbereit ist.

Der Rat stimmt denn auch mit 127 : 2 zu.