Jauslin kämpft für Ultraleichtflugzeuge

FDP-Nationalrat Matthias Jauslin will der Bundesrat mit einer am 7. März eingereichten Motion beauftragen, die rechtlichen Grundlagen für die Zulassung und den Betrieb von dreiachsgesteuerten Ultraleichtflugzeugen (UL) sowohl mit Elektro- als auch mit Verbrennungsmotoren mit einem maximalen Abfluggewicht von 600 kg in der Schweiz zu schaffen.

Das 1984 erlassene UL-Verbot wurde zwar 2014 mit der Zulassung der nur in der Schweiz vorkommenden Kategorie «Ecolight-Flugzeuge», d.h. Flugzeuge bis max. 472.5 kg Abfluggewicht, etwas gelockert, aber hierzulande herrsche "weiterhin das restriktivste UL-Regime in Europa", schreibt Jauslin. 

 Die Schweiz hinke hinterher und verschliesse sich der Opt-out-Möglichkeit gemäss europäischem Recht, kritisiert er in der Motion. Anders als konventionell zugelassene Luftfahrzeuge unterliegen UL nicht den aufwändigen internationalen Zertifizierungsvorschriften, sondern werden nach nationalen Vorschriften zugelassen. Der technische Fortschritt und neue Materialien erlaubten den Bau von wesentlich sichereren und umweltfreundlicheren Luftfahrzeugen als bei der Einführung des UL-Verbots, so Jauslin.

Dank neuer Antriebstechnologien fliegen UL-Flugzeuge gemäss Jauslins Motion heute mit bleifreiem Normalbenzin oder elektrisch und verbrauchen trotz höherer Reisegeschwindigkeiten deutlich weniger Energie. Zudem sind UL-Flugzeuge im Betrieb leiser als konventionell zugelassenen Flugzeugen (max. 65 Dezibel gegenüber 72 Dezibel). Aufgrund dieser Vorteile seien sie in Europa weit verbreitet. Der Trend zu UL-Flugzeugen spiegle sich auch in der EU-Gesetzgebung wider. Seit 2019 sind UL in den meisten EU-Staaten bis 600 kg zugelassen, weshalb die Industrie fast ausschliesslich UL mit 600 kg Abfluggewicht produziere. Eine Einschränkung des Betriebs für umweltfreundliche UL mit einer praxisuntauglichen Gewichtslimite von 472,5 kg, die sogar für elektrisch angetriebene UL gilt, sei "unsinnig und überholt", kritisiert derr FDP-Politiker. Angesichts des Berichts des Bundesrates über CO2-neutrales Fliegen sei eine solche Einschränkung nicht zu rechtfertigen.