Neue Jagd-Verordnung: es geht auch um Biberschäden-Abgeltung und Rehkitzrettung

Am 13. Dezember 2024 hat der Bundesrat das geänderte Jagdgesetz zusammen mit der angepassten Jagdverordnung per 1. Februar 2025 in Kraft gesetzt. Die parallel dazu revidierte Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau (AJSV) wurde am 2. Juni 2025 durch den Regierungsrat verabschiedet. Sie wurde am 9. Juli 2025 vom Bund genehmigt und tritt am Montag, 1. September 2025, in Kraft. Dies gibt das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) bekannt.

Der Bundesrat hat das geänderte Jagdgesetz zusammen mit der angepassten Jagdverordnung per 1. Februar 2025 in Kraft gesetzt. Wichtige Änderungen auf Bundesebene, welche den Vollzug in den Kantonen und so auch den Kanton Aargau betreffen, sind die Regulation von Wolfsrudeln, die Finanzierung von Präventionsmassnahmen und die Abgeltung von Infrastrukturschäden beim Biber, finanzielle Abgeltungen des Bundes an Massnahmen zur funktionellen Sicherung der überregionalen Wildtierkorridore, Regelungen für den fachgerechten Bau und Unterhalt von Zäunen (Wildtierschutz), die interkantonale Koordination der Jagdplanung, Herdenschutzmassnahmen, Anpassungen bei den verbotenen Hilfsmitteln, die Rehkitzrettung sowie die Nachsuche auf verletzte Wildtiere und bei Hegeabschüssen.

Genehmigung durch den Bund

Die parallel dazu revidierte kantonale Verordnung zum Jagdgesetz (AJSV) wurde laut BVU am 2. Juli 2025 durch den Regierungsrat verabschiedet. Vorgängig wurde eine freiwillige Anhörung bei den in der kantonalen Jagdkommission vertretenen Verbänden (Bauernverband, JagdAargau, Försterverband, Naturschutzverbände, Tierschutz, Gemeindeammänner-Vereinigung) sowie der kantonalen Jagdprüfungskommission durchgeführt. Die vom Regierungsrat beschlossene Änderungen der kantonalen Jagdverordnung wurde am 9. Juli 2025 vom Bund genehmigt und treten am Montag, 1. September 2025, in Kraft.

Folgende Themenbereiche wurden in der Revision der kantonalen Jagdverordnung angegangen:

  • Jagdlehrgang und -prüfung (inklusive Fachkundigkeit gemäss Bundesverordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle)
  • Anerkennung Jagdprüfung und Jagdpässe
  • Interkantonale Koordination der Jagdplanung
  • Bejagung Gämse und Rothirsch
  • Falknerei
  • Einsatz Jagdhunde
  • Jagdwaffen, Munition und Hilfsmittel
  • Jagd und Nachsuche über die Reviergrenzen
  • Nottötung Wildtiere und Meldung an Fachstelle
  • Funktionalität Wildtierkorridore
  • Tierschutz bei Weidezäunen und jungen Wildtieren
  • Verhütung und Vergütung Wildschäden durch Grossraubtiere und Biber
  • Bagatellschadenhöhe Wildschaden
  • Massnahmen zur Reduktion der Administration und zur Verbesserung des Vollzugs

Mit der Teilrevision der kantonalen Jagdverordnung können die Änderungen der Bundesgesetzgebung im Kanton Aargau umgesetzt werden. Mit der Inkraftsetzung am 1. September 2025 wird das Ziel erreicht, dass für die Neuverpachtung der Jagdreviere im Kanton Aargau (Pachtperiode 2027–2034) die Revision der kantonalen Jagdverordnung abgeschlossen und in Kraft getreten ist. Die Möglichkeiten der revidierten Bundesgesetzgebung stehen im Aargau zügig zur Verfügung – insbesondere zu Präventionsmassnahmen und zur Abgeltung von Infrastrukturschäden beim Biber, Grundsätze für den Herdenschutz, den Einsatz verbotener Hilfsmittel und Hegeabschüssen.