Irène Kälin: Angestellte grösserer Firmen sollen nach einer Geburt das Recht bekommen, ihr Pensum zu reduzieren

Irène Kälin: Angestellte grösserer Firmen sollen nach einer Geburt das Recht bekommen, ihr Pensum zu reduzieren
Irène Kälin. Foto: ZVG

Die Aargauer Nationalrätin Irène Kälin (Grüne) will mit einer parlamentarischen Initiative erreciehn, dass die Rechtsgrundlagen so geändert werden, "dass Angestellte von mittleren und grossen Unternehmen das Recht haben, nach der Geburt oder Adoption eines Kindes ihren Beschäftigungsgrad angemessen zu reduzieren".

Teilzeit bei Frauen 58,7, bei Männern 20,5 Prozent

Die Schweiz zählt zu den Ländern, in denen Teilzeitarbeit beliebt und weit verbreitet ist, schreibt Kälin im Vorstoss: 37,6 Prozent der Schweizer Angestellten arbeiten Teilzeit (2023). Damit liege die Schweiz im europäischen Vergleich auf Platz zwei hinter den Niederlanden. Und sie gewinne von Jahr zu Jahr an Beliebtheit. Bei genauerer Betrachtung zeige sich jedoch, dass sich hinter dieser hohen Zahl ein deutlicher Unterschied zwischen Männern und Frauen verbirgt. Im Jahr 2024 haben 58,7 Prozent der Frauen Teilzeit gearbeitet, während es bei den Männern 20,5 Prozent waren.

Dieser Unterschied sei bei Eltern sogar noch ausgeprägter. Laut einer Befragung von Swiss Life arbeiten 76 Prozent der Väter und 11 Prozent der Mütter Vollzeit. Aus derselben Befragung gehe hervor, so Kälin weiter, "dass es mit dem tatsächlichen Wunsch nach Teilzeitarbeit anders aussieht: 92 Prozent der Eltern würden, wenn sie die Wahl hätten, gerne Teilzeit arbeiten".

In einem 2016 veröffentlichten Bericht hält der Bundesrat den Rechtsanspruch auf Reduktion des Beschäftigungsgrads für eine prüfenswerte Option, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Die Erfahrung habe gezeigt, dass insbesondere Vätern eine Reduktion ihres Beschäftigungsgrads immer noch zu oft verweigert werde. Und zu oft werde bereits das Beantragen einer Reduktion vom Arbeitgeber als nachlassende Motivation verstanden und schade damit der Karriere.

Für kleine Unternehmen mit wenigen Angestellten könne es schwierig sein, so Kälin weiter, den Rechtsanspruch auf eine Reduktion des Beschäftigungsgrads umzusetzen. Die mit ihrer parlamentarischen Initiative vorgeschlagene Massnahme solle daher "nur auf Unternehmen ab einer bestimmten Grösse anwendbar sein". Der Umfang der Reduktion müsse zudem angemessen sein.

Niederlanden kennen unter bestimmten Umständen einen Rechtsanspruch auf eine Reduktion des Beschäftigungsgrads

Die Schweiz wäre mit einem Recht auf Teilzeitarbeit bei Elternschaft  keine Vorreiterin, denn andere Länder haben Rechtsansprüche auf eine Reduktion des Beschäftigungsgrads bereits gesetzlich verankert, schreibt Kälin. In den Niederlanden gibt es einen Rechtsanspruch auf eine Reduktion des Beschäftigungsgrad für Angestellte, wenn sie seit mehr als einem Jahr im Unternehmen arbeiten und das Unternehmen mehr als zehn Personen beschäftigt. In Deutschland bestehe eine ähnliche Vorschrift für Unternehmen mit mindestens fünfzehn Angestellten. Die Unternehmen in diesen Ländern empfänden diese Vorschriften nicht als problematisch, schreibt sie. Sie sähen die Teilzeitarbeit als eine Chance, dass ihnen kompetente und motivierte Arbeitskräfte auch bei Elternschaft erhalten bleiben.

"Auch ein wichtiger Hebel für einen erfolgreichen Wiedereinstieg der Frauen in die Berufswelt"

Der langfristige Mehrwert für beide Elternteile, die Kinder und für die Wirtschaft werde kaum mehr bestritten, so Kälin. Dies zeigten auch Untersuchungen der OECD. Es sei eine Massnahme, deren Nutzen über das Kleinkindalter hinausgehe. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels sei die Möglichkeit zur Reduktion des Arbeitspensums "auch ein wichtiger Hebel für einen erfolgreichen Wiedereinstieg der Frauen in die Berufswelt".