Infrastrukturausbau: A1-Ausbau im Aargau und Neubaustrecke Rupperswil - Zürich sollen später kommen

Der Bundesrat hat am 8. Oktober 2025 das Gutachten der ETH Zürich von Professor Ulrich Weidmann zur Weiterentwicklung der Verkehrsinfrastrukturen zur Kenntnis genommen. Die unabhängige Analyse zeige, so der Bundesrat in einer Mitteilung, welche Projekte bis 2045 aus fachlicher Sicht prioritär seien. Zudem hat der Bundesrat das weitere Vorgehen für die Erarbeitung der nächsten Ausbauschritte für Bahn, Strasse und das Programm Agglomerationsverkehr festgelegt. Für den Bahnausbau soll das UVEK eine Variante erarbeiten, die von zusätzlichen finanziellen Mitteln ausgeht.
Bevölkerung und Wirtschaft sind auf eine funktionierende Verkehrsinfrastruktur angewiesen. Der Ausbau ist jedoch mit Herausforderungen konfrontiert: Im Bahnbereich verursachen die bisher geplanten Projekte Mehrkosten von rund 14 Milliarden Franken, sofern der Bund keine Massnahmen ergreift. Im Strassenbereich hat die Bevölkerung den letzten Ausbauschritt an der Urne abgelehnt. Vor diesem Hintergrund hat das UVEK die ETH Zürich mit einer unabhängigen Priorisierung der Ausbauprojekte beauftragt. Verantwortlich für die Arbeiten ist Ulrich Weidmann, Professor für Verkehrssysteme und Vizepräsident der ETH Zürich.
Aargauer Projekte frühestens in 20 Jahren?
Im Gutachten priorisiert Ulrich Weidmann sowohl die geplante unterirdische Eisenbahn-Neubaustrecke Rupperswil - Zürich sowie den von der Aargauer Regierung und vom Grossen Rats herbeigesehnten Sechsspurausbau im Aargau zwischen Birrfeld und Aarau Ost (erst ab 20245) weniger hoch als das bisher der Fall war. Der Sechsspurausbau war nicht Teil des Autobahnausbaupakets, das letztes Jahr vom Volk an der Urne abgelehnt worden ist.
Gutachten der ETH Zürich als Grundlage
An seiner Sitzung vom 8. Oktober 2025 hat der Bundesrat das Gutachten der ETH Zürich zur Weiterentwicklung der Verkehrsinfrastrukturen zur Kenntnis genommen. Das Gutachten der ETH Zürich dient als Grundlage für die weiteren Arbeiten. Konkret wird der Bundesrat auf der Basis des Gutachtens den nächsten STEP-Ausbauschritt für Bahn und Strasse sowie das Programm Agglomerationsverkehr festlegen und damit entscheiden, welche Infrastrukturprojekte in den kommenden 20 Jahren bis im Jahr 2045 prioritär zu verwirklichen sind.
Weiteres Vorgehen des Bundesrats
Der Bundesrat hat das weitere Vorgehen wie folgt festgelegt:
- Das UVEK soll dem Bundesrat bis Ende Januar 2026 die Projekte zum Entscheid vorlegen, die in die Ausbauschritte der Nationalstrasse und der Eisenbahninfrastruktur sowie das Programm Agglomerationsverkehr ab der 5. Generation aufgenommen werden sollen.
- Für den Ausbau der Bahninfrastruktur soll das UVEK eine Variante erarbeiten, die von zusätzlichen Einnahmen ausgeht. Dies erfordert Massnahmen, wie sie in der Motion KVF-S 25.3953 «Alimentierung und Liquidität Bahninfrastrukturfonds sicherstellen» zur Debatte gestellt werden, wobei der Bundesrat nur Massnahmen berücksichtigen möchte, die nicht im Widerspruch zum Entlastungspaket 27 und zur Schuldenbremse stehen. Im Strassenbereich und für das Programm Agglomerationsverkehr wird von den bestehenden finanziellen Rahmenbedingungen ausgegangen.
- Die Ausbauschritte für die Nationalstrasse und die Eisenbahninfrastruktur sowie die Beiträge an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr werden in einer Vernehmlassungsvorlage gebündelt. Mit der Bündelung soll die gesamtheitliche und verkehrsträgerübergreifende Planung bei den kommenden Ausbauschritten deutlich gemacht werden. Gegen die Bundesbeschlüsse über den Nationalstrassen- und den Bahninfrastrukturausbau wird wie bisher separat ein Referendum vorgesehen.
- An der bisherigen Vorgehensweise eines gestaffelten Ausbaus wird festgehalten, soweit dies inhaltlich sinnvoll ist. In der Vernehmlassungsvorlage wird der Bundesrat folglich einen Ausbauschritt 2027 für die Strasse, die Bahn und die Beiträge an das Programm Agglomerationsverkehr beantragen. Gleichzeitig wird der Bundesrat einen Ausblick auf die weiteren Ausbauschritte 2031 und 2035 geben.
Mit der Priorisierung durch die ETH Zürich und der anschliessenden politischen Entscheidung durch den Bundesrat soll eine geordnete, finanzierbare und gesamtheitlich abgestimmte Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur bis 2045 sichergestellt werden.
Das UVEK hat den Auftrag, dem Bundesrat die Vernehmlassungsvorlage bis Ende Juni 2026 vorzulegen.
Aargauer Projekte frühestens in 20 Jahren?
Im Gutachten priorisiert Ulrich Weismmann sowohl die geplante unterirdische Eisenbahn-Neubaustrecke Rupperswil - Zürich sowie den von der Aargauer Regierung und vom Grossen Rats herbeigesehnten Sechsspurausbau im Aargau weniger hoch als das biosher der Fall war. Der Sechsspurausbau war nicht Teil des Autobahnausbaupakets, das letztes Jahr vom Volk and er Urne abgelehnt worden ist.