Individualbesteuerung: Aargauischer Gewerbeverband beschliesst Stimmfreigabe

Der Vorstand des Aargauischen Gewerbeverbands (AGV) hat sich intensiv mit dem Bundesgesetz über die Individualbesteuerung (indirekter Gegenvorschlag zur Steuergerechtigkeits-Initiative) auseinandergesetzt, über das am 8. März 2026 abgestimmt wird. Die Diskussion habe gezeigt, dass es um grundlegende gesellschafts-, finanz- und steuerpolitische Fragestellungen geht, schreibt der AGV in einer Mitteilung.

Im Zentrum der Abstimmung stünden weniger gewerbepolitische Aspekte als vielmehr grundsätzliche Fragen zur Ehe als steuerliches System, zur Rolle der Einverdienerfamilie sowie zur Frage, ob der Staat bestimmte Lebens- und Erwerbsmodelle steuerlich begünstigen oder benachteiligen soll. Diese Fragen werden parteipolitisch unterschiedlich beurteilt und rein gewerbepolitisch betrachtet habe die Initiative kaum relevante Auswirkungen, heisst es weiter.

Behauptete Vorteile "nicht ausreichend belegt oder realistisch"

Der AGV habe insbesondere das häufig vorgebrachte Argument geprüft, wonach die Individualbesteuerung die Standortattraktivität erhöhen, den Fachkräftemangel lindern und Wachstumsimpulse auslösen solle. Die überwiegende Mehrheit des Vorstandes beurteilt diese Effekte jedoch als nicht ausreichend belegt oder realistisch. Zudem gäben die erwarteten Steuerausfälle von mehreren hundert Millionen Franken bis zu rund einer Milliarde Franken sowie die damit verbundenen administrativen Mehrbelastungen für Steuerverwaltungen Anlass zur Sorge.

Diese Ausfälle müssten letztlich von der Allgemeinheit getragen werden und würden auch das Gewerbe und die KMU indirekt betreffen, schreibt der AGV. Und weiter: "Da sich aus Sicht des AGV keine klaren Vorteile für KMU ableiten lassen und die Vorlage insgesamt nicht als eindeutig gewerberelevant eingestuft wird, beschliesst der Aargauische Gewerbeverband Stimmfreigabe und überlässt es seinen Mitgliedern, die Vorlage nach ihren persönlichen und gesellschaftspolitischen Überzeugungen zu beurteilen."