Grosser Rat will im öffentlichen Dienst "auffällig religiös geprägte Kleidungsstücke und Symbole" untersagen

Grosser Rat will im öffentlichen Dienst "auffällig religiös geprägte Kleidungsstücke und Symbole" untersagen
Der Grosse Rat. Foto: Michael Küng

Nun geht es wieder um ein hochemotionales Thema. Ratspräsident Urs Plüss bittet die Grossrätinnen und Grossräte denn auch, erst ganz tief ein - und wieder auszuatmen.

Konkret geht es um eine Motion von Roland Haldimann, EDU, Oberentfelden (Sprecher), Dr. Nicole Burger, SVP, Aarau, Daniele Mezzi, Mitte, Laufenburg, Dr. Adrian Schoop, FDP, Baden, "betreffend Wahrung der staatlichen Neutralität durch eine Regelung zum Tragen religiös geprägter Kleidungsstücke durch Angestellte der öffentlichen Hand".

Die Motionäre wollen den Regierungsrat beauftragen, eine gesetzliche Grundlage zu erarbeiten, welche für Angestellte der öffentlichen Hand in Ausübung ihrer amtlichen Tätigkeit das Tragen von auffällig religiös geprägten Kleidungsstücken und Symbolen untersagt. Die Regelung gilt für Mitarbeitende von staatlichen Behörden und Institutionen, die vollständig oder überwiegend durch öffentliche Mittel finanziert werden oder staatliche Hoheitsaufgaben wahrnehmen (z. B. Lehrpersonen, Polizeikorps, Verwaltungen). Zulässig bleiben sollen unauffällige, traditionell religiöse Symbole, welche die Wahrnehmung der politischen und religiösen Neutralität des Staates nicht beeinträchtigen, wie es im Vorstoss heisst.

Tragen eines Hijabs an einer öffentlichen Institution im Spannungsfeld zwischen zwei Grundwerten

Begründet wird er so: In der Beantwortung einer Interpellation habe der Regierungsrat ausgeführt, dass das Tragen eines Hijabs an einer öffentlichen Institution im Spannungsfeld zwischen zwei Grundwerten mit Verfassungsrang stehe, der Religionsfreiheit und der Gleichberechtigung von Mann und Frau. Gleichzeitig brachte der Regierungsrat zum Ausdruck, dass er der religiösen Neutralität an den öffentlichen Schulen grosse Bedeutung zumesse und ihn im Zusammenhang mit einer Dozentin an der FHNW, welche offenbar einen Hijab trge, ein «Unbehagen» beschlichen habe. Das Tragen eines Hijabs im Unterricht könne die Unparteilichkeit und die Vorbildfunktion einer Lehrerin oder eines Lehrers beeinträchtigen.

Die vorgeschlagene Regelung bezwecke explizit nicht die Einschränkung der Glaubensfreiheit, sondern stelle sicher, dass staatliches Handeln für alle Bevölkerungsteile neutral, vertrauenswürdig und frei von religiöser Beeinflussung wahrgenommen wird, argumentieren die Motionäre.

Der Rgeierungsrat ist bereit, den Vorstoss als unverbindlicheres Postulat zur Prüfung entgegen zu nehmen.

Im Rat wurde die Motion wie erwartet bei Vorstössen, in denen es um das Kopftuch geht, sehr kontrovers, sehr grundsätzlich und sehr emotional behandelt. So wurde den Motionären nebst grundsätzlichen Bedenken etwa entgegengehalten, im öffentlichen Dienst arbeiteten nicht nur Lehrerinnen und Lehrer, sondern zum Beispiel auch Reinigungskräfte.

Schliesslich erläutert Markus Dieth, warum die Regierung den Vorstioss ablehnt, aber bereit sei ist, das Anliegen als Postulat zu prüfen. E straäfe tatsächlich verschienden Berufsgrupppen. Damit stelle sich die frage der Grundrechte für die Betroffenenen, die Frage der Gklaubens- und Gewissensfreiheit. Das erlaube grundsätzlich auch das Tragen religiöls geprägter Kleidung auch im öffentlichen Dienst. Man wäre aber bereit zu prüfen, inwiefern das Anliegen umgesetzt werden könnte. Rechtlich sei das nicht geklärt. Es wären zahlreiche offene rechtliche Fragen zu klären, so Dieth.

Der Rat stimmt ab: Er überweist die Motion mit 71 : 62 Stimmen.