Grossräte fordern: Ordnungsbusse von 300 Franken für Verletzung der Leinenpflicht

Grossräte fordern: Ordnungsbusse von 300 Franken für Verletzung der Leinenpflicht
Vom 1. April bis 31. Juli sind Hunde im Wald und am Waldrand an der Leine zu führen. Foto: www.freepik.com

Die sechs Aargauer SVP-Grossräte Walter Stierli (Sprecher), Mario Gratwohl, Christoph Hagenbuch (Bauernverbandspräsident), René Bodmer, Roland Büchi und Roland Vogt verlangen in einem neuen Postulat eine Anpassung der Jagdverordnung.

Sie wollen den Regierungsrat einladen, dem Grossen Rat eine Änderung in der Jagdverordnung zu unterbreiten mit dem Anliegen, die Verletzung der Leinenpflicht mit einer Ordnungsbusse zu ahnden. Begründung: In der Jagdverordnung steht, dass Hunde im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31.Juli an der Leine zu führen sind. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden. Bei Verletzung dieses Paragrafen gibt es eine Verzeigung bei der Staatsanwaltschaft.

Die Postulanten schlagen jetzt folgendes vor: In der Jagdverordnung sei der Abschnitt 7, Strafbestimmungen, um einen Paragrafen wie folgt zu erweitern: «Die Verletzung der Leinenpflicht gemäss Paragraf 21 Jagdverordnung wird mit einer Ordnungsbusse in der Höhe von 300 Franken geahndet.»

Die Vorteile dieser Änderungen wären unter anderem, so die sechs Grossräte: vereinfachtes Verfahren, Entlastung der Staatsanwaltschaft, einfachere und damit wirkungsvollere Umsetzung.

Es ist jetzt an der Regierung, den Vorstoss zu beantworten und zu sagen, ob sie die Forderung unterstützt oder ablehnt. Am Schluss entscheidet der Grosse Rat.