Hilflosenentschädigung für über 12000 Kinder und Jugendliche

Die Aargauer SP-Nationalrätin Simona Brizzi hat im März 2024 eine Anfrage eingereicht, mit der sie den Bundesrat bittet, nach Möglichkeit in tabellarischer Form, Auskunft zu geben.

Simona Brizzi (SP/AG). Foto: ZVG
  1. zur Hilflosenentschädigung: Anzahl Kinder pro Altersjahr (0-17), aufgeteilt nach Stufe leicht, mittel und schwer.
  2. zum Intensivpflegezuschlag: Anzahl Kinder pro Altersjahr (0-17), aufgeteilt nach Stufe 4 Stunden, 6 Stunden und 8 Stunden;
  3. zumAssistenzbeitrag der IV: Anzahl Kinder pro Altersjahr (0-17), falls möglich die Kinder mit tatsächlich abgerechneten Assistenzstunden.

Der Bundesrat antwortet jetzt wie gebeten in tabellarischer Form (vgl. unten). Die Tabelle 1 zeigt alle minderjährigen Empfänger/-innen von Hilflosenentschädigungen nach den Schweregraden leicht, mittel und schwer und Intensivpflegezuschlag (IPZ).

Für 3000 Kinder und Jugendliche gibt es einen Intensivpflegezuschlag

Insgesamt gab es im Jahr 2022 12 414 Kinder und Jugendliche, die eine Hilflosenentschädigung erhielten. Davon hatten knapp 3000 Kinder und Jugendliche einen Intensivpflegezuschlag, der bei einem Mehraufwand im Vergleich zu einem gleichaltrigen gesunden Kind für Behandlungs- und Grundpflege von durchschnittlich 4 Stunden oder mehr pro Tag gewährleistet wird. Die Daten sind nach Altersgruppen gegliedert, da die Anzahl der Beobachtungen in den einzelnen Altersjahren zu gering ist und aus Datenschutzgründen nicht spezifiziert werden kann.

Lesehilfe: Insgesamt gab es in der Alterskategorie 0-5 Jahre 1475 Empfänger/-innen einer Hilflosenentschädigung, davon hatten 1207 Kinder keinen Intensivpflegezuschlag (IPZ), 151 Kinder erhielten einen IPZ von 4 Stunden, 62 Kinder einen IPZ von 6 Stunden und 55 Kinder einen IPZ von 8 Stunden. Quelle: IV-Statistik

* Personen können auch älter als 17 Jahre sein, weil ihre Leistungen wie bei Minderjährigen als Rechnung abgerechnet werden und nicht wie bei den Erwachsenen als fixer monatlicher Betrag.

 

Tabelle 2 zeigt alle minderjährigen Kinder und Jugendliche mit einem abgerechneten Assistenzbeitrag. Daten zu tatsächlich abgerechneten Assistenzstunden stehen nicht zur Verfügung.