Grossratssitzung in Aarau geht weiter - Baugesetz in zweiter Lesung einstimmig gutgeheissen

Grossratssitzung in Aarau geht weiter - Baugesetz in zweiter Lesung einstimmig gutgeheissen
Blick in den Ratssaal. Foto: Michael Küng

Die Behörden des Kantons Aargau für weitere vier Jahre ist jetzt erfolgt. Für die Auszählung der Stimmen wird die Sitzuing am nachmittag von 14 bis 15.10 Uhr ausgesetzt. Danach werden die resulatete bekannt gegeben.

Jetzt gehts um ein materielles Geschäft, nämlich um die zweite Lesung des neuen Baugesetzes, das nicht mehr umstritten ist. So kann sich auch Kommissionspräsident Thomas Baumann kurz fassen.

Baumann erinnert daran, dass der Grosse Rat in der 1. Beratung den vorgeschlagenen Änderungen im Baugesetz am 3. März 2026 mit 127:0 zugestimmt hat - mit einer Anpassung betreffend der Zulassung von Sole-/Wasserwärmepumpen im Strassenunterabstand und 8 Prüfungsaufträge für die 2. Beratung. Diese waren:

·        Verpflichtung (mit Ausnahmeregelung für Personen mit mangelnden digitalen Kenntnissen) zur digitalen Eingabe von Baugesuchen

·        Die Sicherheit von digitalen Baugesuchen

·        Verschiedene Abstandsvorgaben

·        Fragen zum Beschlussorgan des Kommunalen Gesamtplanes Verkehr

·        Behördenverbindlichkeit des Kommunalen Gesamtplanes Verkehr für den Kanton

·        Handlungsspielraum beim Ökologischen Ausgleich

 Eintreten war in der Kommission laut Thomas Baumann unbestritten

 Dem Entwurf des Regierungsrats wurde zugestimmt mit einer Abweichung:

    • Die Kommission beantragte in § 67a Abs. 1bis "betriebsnotwendig" statt "betriebswichtig" Der Antrag wurde in der Kommission mit 11 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen

 In der Schlussabstimung hat die Kommissionbeide Anträge des Regierungsrats einstimmig mit 15 zu 0 Stimmen zugstimmt.

Nun kommt es zu einer kurzen debatte, mehrere Fraktionen verzichten auf eine Wortmeldung.  Eintreten ikst denn auch unbestritten. Es gibt bis auf ein Detail keine abweichenden Anträge.

Es kommt zur Abstimmung: Der Rat heisst die Anträge des Regierungsrats mit 125 : 0 bzw. 124 : 0 zu, das Geschäft ist somit erledigt.