Grossratssitzung beginnt - Fraktionserklärung zur Axpo
Geschätzte Leserinnen und Leser es ist 10 Uhr, Grossratspräsident Urs Plüss eröffnet die heutige - spannende - Grossratssitzung. Am Morgen werden vorab Vorstösse aus dem Bereich des Baudepartements verhandelt (auch energie AARGAU), am Nachmittag geht es um Vorstösse im Finanzbereich, etwa um eine Motion der FDP für eine Staatsquotenbremse.
Als erstes gibt Plüss den Rücktritt von Jonas Fricker (Grüne) bekannt. Fricker hat den Rücktritt schon vor Monaten angekündigt. Fricker verabschiedet sich stilvoll, indem er vor dem Parlment buchstäblich den Hut zieht.
Es sind 133 Grossrätinnen und Grossräte im Saal.
Fraktionserklärung zur Axpo
Als erstes kommt es zu einer Fraktionserklärung von SP, Grünen, EVP und GLP. Verlesen wird sie von Martin Brügger (SP), aufgeschrieben auch mithilfe von KI.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Mitglieder der Regierung! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, für eine Axpo im Dienst der Öffentlichkeit.(...) 2024 lehnte die Schaffhauser Bevölkerung die Ablösung des NOK Gründungsvertrags ab. Da das neue Axpo Vertragswerk die Zustimmung aller Eigentümerkantone benötigt, wird seither eine Nachfolgelösung erarbeitet. Im Aargau wurden gewisse rote Linien bereits ins Energiegesetz geschrieben. Daraus und aus dem Schaffhauser Veto sollten Eigentümervertreter und Axpo-Führung klare Lehren gezogen haben.
Eine Veräußerung der Axpo-Beteiligung an Privatinvestoren, die nicht die Schweizer Öffentlichkeit vertreten, und der Verkauf von versorgungsrelevanter Infrastruktur muss dauerhaft ausgeschlossen werden. Der Kanton Aargau besitzt 28 Prozent der Axpo-Aktien. Dennoch wurden bislang weder der Grose Rat noch andere Kantonsparlamente über die nächste Vorlage für eine Axpo- Ablösevertrag informiert.
Es ist davon auszugehen, dass eine Vorlage nächstens kommt. Deshalb for-formulieren wir deutlich, was erwartet wird und wo die roten Linien liegen. Eigentum Kantone und Axpo Verwaltungsrat sollen mindestens folgendes verbindlich im Aktionärsvertrag in den Statuten der Axpo und in der Eigentümer- Strategie festschreiben.
- Erstens: Es darf keine versorgungsrelevante Infrastruktur an Private verkauft werden. Die Netzinfrastruktur sowie größte Kraftwerke in Schweizer Hand müssen in öffentlicher Hand und in deren Kontrolle verbleiben. Versorgungsrelevante Infrastruktur bleibt in öffentlicher Schweizer Hand. -
- Zweitens: Es dürfen keine Axpo-Aktien, insbesondere mit Mitbestimmungsrechten, an Private verkauft werden. Die Eigentumsverhältnisse bleiben in den Reihen der aktuellen Eigentümer.
- Drittens: Die Axpo muss unter demokratischer Kontrolle durch die öffentliche Hand, insbesondere auch durch die Parlamente stehen. Die Aktionärsvertretungen vom AEV und des Kantons Aargau müssen diesbezüglich klare Linien vertreten und die Corporate Governance der Axpo muss zukünftig so ausgestaltet werden, dass diese Kontrolle möglich ist.
- Viertens: Es dürfen keine Risiken auf Kosten inländischer Stromversorgung eingegangen werden. Handel und Auslandsbeteiligungen sind klar abzugrenzen, dass sie im Krisenfall die Stabilität der Axpo nicht gefährden.
- Fünftens: Parlamente und zuständige Kommissionen müssen transparent zeitnah über den Stand der Verhandlungen informiert werden. Diese Punkte sind eine Voraussetzung, wenn die Ablösung des NOK Gründungsvertrags nicht erneut von der Stimmbevölkerung gestoppt werden soll. Wir fordern die Eigentümervertreter und die Axpo-Führung deutlich dazu auf, dies endlich ernst zu nehmen.