Grossratskommission schliesst erste Phase der Prüfung Baubewilligungsverfahren ab
Die Subkommission I der Geschäftsprüfungskommission hat die erste Phase ihrer Prüfung Baubewilligungsverfahren im Kanton Aargau mit einem Zwischenbericht abgeschlossen. Die Digitalisierung des Baubewilligungsverfahrens wurde dabei eingehend analysiert, wodurch wichtige Erkenntnisse im Hinblick auf die Ablösung der bestehenden Baugesuchslösung eBau durch DIBA gezogen werden konnten. Die Prüfung umfasst weitere Themenbereiche, welche in einem nächsten Schritt untersucht werden. Dies teilt die Subkommission mit.
Die Subkommission I der Geschäftsprüfungskommission (GPK) hat sich im Rahmen eines Prüfauftrags in einer ersten Phase vertieft mit der Digitalisierung des Baubewilligungsverfahrens im Kanton Aargau befasst. Der Fokus lag auf den Plattformen eBau und DIBA sowie auf Fragen der Verbindlichkeit, Standardisierung, Benutzerfreundlichkeit und Zusammenarbeit mit Gemeinden. Die Prüfung erfolgte im Rahmen der Oberaufsicht gemäss § 80 der Kantonsverfassung.
Hintergrund
Die Gründe für diese Prüfung sind die bisher sehr geringe Anschlussquote bei eBau sowie die anstehende Einführung der Nachfolgelösung DIBA per Januar 2026. Aktuell (Stand Juni 2025) nutzen nur 13,2 Prozent der Aargauer Gemeinden das digitale Baubewilligungsverfahren eBau Aargau. Diese niedrige Anschlussquote widerspricht den Zielen der kantonalen Digitalisierungsstrategie SmartAargau, die eine einheitliche digitale Abwicklung vorsieht.
Vorgehen
Die Subkommission führte strukturierte Gespräche mit dem Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), sichtete umfassende Projektdokumente und verglich den Aargauer Ansatz mit Lösungen anderer Kantone. Zu diesem Zweck wurden Gespräche mit den zuständigen Personen aus dem Kanton Aargau und anderen Kantonen geführt. Daraus entstanden unter anderem Gesprächsprotokolle, Fragenkataloge sowie eine interkantonale Analyse, welche zur späteren Auswertung dienten. Die Subkommission würdigt ausdrücklich die offene Zusammenarbeit, Fachkompetenz und Dialogbereitschaft der Verwaltung, insbesondere der Abteilung für Baubewilligungen.
Erkenntnisse
Die Subkommission I hält folgende wichtige Erkenntnisse im Zusammenhang mit der Digitalisierung und den Projekten eBau und DIBA fest:
- Eigenentwicklungen sind bei Digitalisierungsprojekten risikobehaftet. Künftig sollen bewährte, standardisierte Systeme bevorzugt werden. Dies schafft zudem Synergien mit anderen Kantonen und erhöht die Effizienz bei Einführung und Betrieb.
- Eine gesetzliche Grundlage trägt massgeblich zur flächendeckenden Digitalisierung bei. Dies zeigte sich insbesondere in der Analyse anderer Kantone.
- Eine benutzerfreundliche Gestaltung ist zentral – insbesondere für kleinere Gemeinden und technisch weniger versierte Gesuchstellende.
- Klar definierte Zuständigkeiten, ausreichende personelle Ressourcen und kompetente Projektführung auf Seiten der Verwaltung sind entscheidende Voraussetzungen für eine erfolgreiche Digitalisierung.
Empfehlungen und Ausblick
Die GPK empfiehlt anhand der Ergebnisse unter anderem, die Einführung von DIBA mit verbindlichen Vorgaben für Gemeinden zu begleiten, die kantonale Verwaltung vollständig zu digitalisieren (Vorbildfunktion) und zeitnah eine rechtliche Verankerung zu schaffen. Schulungs- und Supportangebote sowie standardisierte Hilfsmittel sollen eine praxisnahe Umsetzung unterstützen. Die positiven Entwicklungen bei der Projektführung DIBA und die Offenheit der Verwaltung werden ausdrücklich anerkannt. Die GPK begrüsst, dass die Erfahrungen von eBau zu klaren Verbesserungen im Projekt DIBA geführt haben.
Die Prüfung Baubewilligungen ist noch nicht abgeschlossen: In einer zweiten Phase werden unter anderem die Verfahrensdauer, Transparenz, Ermessensentscheide sowie Schnittstellen zur internen Organisation vertieft geprüft. Der zugrundeliegende Zwischenbericht ist ein internes Dokument der GPK und wird nicht veröffentlicht.