Grossratskommission sehr knapp gegen Stimmrechtsalter 16

Die Kommission für Allgemeine Verwaltung (AVW) empfiehlt die Aargauische Volksinitiative «Für eine Demokratie mit Zukunft (Stimmrechtsalter 16 im Aargau)» sehr knapp zur Ablehnung. Dies teilt sie mit. Die Initiative wurde von verschiedenen Jungparteien eingereicht und verlangt die kantonale Einführung des aktiven Wahl- und Stimmrechts ab 16 Jahren.

Die Volksinitiative verlangt die kantonale Einführung des aktiven Wahl- und Stimmrechts ab 16 Jahren. Sie sieht neu eine Unterscheidung zwischen der aktiven und der passiven Stimmberechtigung vor. Für die Berechtigung an Wahlen und Abstimmungen sowie an Gemeindeversammlungen aktiv, das heisst mit eigener Stimm- beziehungsweise Wahlzettelabgabe, teilnehmen zu können, soll neu das Zurücklegen des 16. Altersjahrs als genügend angesehen werden. Für die Wählbarkeit in den Grossen Rat, in den Regierungsrat, in die Gerichte und in die durch die Kantonsverfassung festgesetzten Ämter soll weiterhin das Alter 18 verlangt werden.

Initiativkomitee konnte das Begehren in der Kommission vorstellen

Anlässlich der Sitzung der Kommission konnte das Initiativkomitee das Begehren und die Beweggründe vorstellen. Das grosse Engagement der jungen Menschen für die Politik wird anerkannt. Eine Minderheit der Kommissionsmitglieder unterstützt und befürwortet laut Mitteilung das Anliegen des Initiativkomitees. Sie erachten es demnach "als wichtig, dass junge Menschen früh die Rechte erhalten, sich aktiv in der Politik beteiligen zu können". Schon heute gelten verschiedene Mündigkeitsalter; zivilrechtlich wird man mit 18 Jahren mündig, strafrechtlich bereits ab 10 Jahren.

Es sei deshalb nicht abwegig, für die politische Mündigkeit ein anderes Alter einzuführen. Eine knappe Mehrheit der Kommissionsmitglieder vertritt die Meinung, dass die zivilrechtliche und politische Mündigkeit nicht voneinander getrennt werden sollen. Zudem gilt auch auf Bundesebene das Stimm- und Wahlrechtsalter 18. Es käme somit zu unterschiedlichen Regelungen zwischen Bund einerseits und Kanton und Gemeinden andererseits. Ein Vorstoss auf Bundesebene wurde im Februar 2024 abgeschrieben.

Die Kommission stimmte dem Antrag des Regierungsrats "sehr knapp zu und empfiehlt somit dem Volk die Initiative ebenfalls zur Ablehnung", heisst es weiter.

Volksabstimmung im November

Der Grosse Rat entscheidet voraussichtlich im Juni, ob er den Antrag des Regierungsrats unterstützt und die Initiative dem Volk ebenfalls zur Ablehnung empfiehlt oder nicht. Die obligatorische Volksabstimmung ist auf den 24. November 2024 geplant.