Grossratskommission genehmigt 61,7 Millionen Franken für die Ausbildungsoffensive im Pflegebereich

Grossratskommission genehmigt 61,7 Millionen Franken für die Ausbildungsoffensive im Pflegebereich
Das Grossratsgebäude in Aarau. Foto: ZVG

Die Kommission für Gesundheit und Sozialwesen (GSW) des Aargauer Grossen Rats ist mit den Vorschlägen des Regierungsrats zur Ausbildungsoffensive, der ersten Etappe der Umsetzung der Pflegeinitiative, grundsätzlich einverstanden. Dies macht sie via Medienmitteilung bekannt. Eine Kommissionsmehrheit beantragt demnach dem Grossen Rat Zustimmung zum beantragten Verpflichtungskredit von 61,7 Millionen Franken über acht Jahre.

Die Initiative "Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)" wurde am 28. November 2021 von Volk und Ständen angenommen. Die Umsetzung soll gemäss Bundesratsbeschluss in zwei Etappen erfolgen. Der Aargauer Regierungsrat schlägt für die erste Etappe, die Ausbildungsoffensive, drei Teilprojekte vor: erstens Beiträge an Betriebe zur Förderung der praktischen Ausbildung, zweitens Förderbeiträge an Auszubildende zur Sicherung des Lebensunterhalts und drittens Beiträge an die höheren Fachschulen (HF).

Skepsis zur Wirksamkeit der Ausbildungsoffensive

Die Mitglieder der Kommission für Gesundheit und Sozialwesen (GSW) befürworten laut Mitteilung "Massnahmen im Bereich der Pflegeberufe, damit der Kanton Aargau künftig seinen Bedarf an Pflegenden decken kann, und begrüssen mehrheitlich die vom Regierungsrat vorgeschlagenen Schritte". In der Kommissionsberatung sei allerdings bezweifelt worden, dass mit diesem Massnahmenpaket die Ziele der Pflegeinitiative erreicht werden können. Es wurde laut Mitteilung betont, dass zusätzliche Massnahmen ergriffen werden müssen, damit die ausgebildeten Pflegefachpersonen länger in ihrem Beruf verbleiben.

Kritik an Vorschlägen des Regierungsrats zu Förder- und Studienbeiträgen

Der Regierungsrat schlägt vor, die Beiträge zur Sicherung des Lebensunterhalts von Studierenden im Bildungsgang Pflege an der höheren Fachschule (HF) auf jährlich 25 Personen zu beschränken, die ihr Studium neu beginnen. Diese Personen sollen die Förderbeiträge während ihrer gesamten Studienzeit erhalten. Diese Begrenzung wurde kritisiert. Mehrere Kommissionsmitglieder forderten eine flexiblere Lösung, damit bei grösseren Studierendenjahrgängen keine Diskriminierung stattfindet. Eine Erhöhung des Verpflichtungskredits zu diesem Zweck fand in der Kommission GSW jedoch keine Mehrheit.

Eine Minderheit der GSW-Mitglieder möchte gemäss Mitteilung vermeiden, dass mit einem vollständigen Verzicht auf die Studiengebühren im Studiengang Pflege an der HF ein falsches Signal gesendet wird. Sie schlägt vor, die Studiengebühren zu halbieren. Eine Mehrheit lehnte aber eine entsprechende Reduktion des Kredits ab und folgte dem Kreditantrag des Regierungsrats.

Das Geschäft wird voraussichtlich im März 2024 im Grossen Rat behandelt. (MKU/PD)