Grossratskommission für parlamentarische Initiative "Notstandsrecht"

Der Grosse Rat soll in seiner Funktion als Volksvertretung in Notstandslagen gestärkt werden. Die Kommission für Allgemeine Verwaltung (AVW) überweist die parlamentarische Initiative betreffend "Notstandsrecht" unter der Berücksichtigung der Anhörungsergebnisse mit Bericht und Antrag an den Grossen Rat.

Die parlamentarische Initiative betreffend "Notstandsrecht" vom 27. August 2024 will absichern, dass die Mitsprache- und Informationsrechte des Grossen Rats in Notstandslagen gewährleistet bleiben. Der Kommission für Allgemeine Verwaltung (AVW) wurde die Initiative zur Behandlung zugewiesen. Sie hat das Geschäft laut Mitteilung beraten und Änderungen am Initiativtext vorgenommen. Die angepasste Initiative wurde in die Anhörung gegeben, um eine möglichst breite Meinungspalette zu berücksichtigen. Der Regierungsrat wurde ebenfalls zur Stellungnahme eingeladen. Die Kommission AVW hat die Anhörungsergebnisse nun an ihrer Sitzung vom 28. Oktober 2025 beraten und den Beschluss über Bericht und Antrag zuhanden des Grossen Rats gefasst.

Dies ist das Ergebnis der Anhörung

An der Anhörung nahmen politischen Parteien, Verbände und Gemeinden teil. Die Mehrheit der Anhörungsteilnehmenden ist mit den vorgeschlagenen Änderungen einverstanden. Sie stimmt der unverzüglichen Genehmigung von Sonderverordnungen durch den Grossen Rat zu und ist damit einverstanden, dass das Büro des Grossen Rats zur Begleitung des Regierungsrats in Notstandslagen eine Kommission einsetzt oder eine bestehende Kommission als zuständig erklärt.

Künftig soll laut Mitteilung eine Verordnung in Notlagen durch eine Dreiviertelmehrheit der begleitenden Kommission ausser Kraft gesetzt werden können. Dem Grossen Rat wird ausserdem die Möglichkeit eingeräumt, die Beschlussfassung einer Notverordnung an sich ziehen zu können. Alle Parteien seien grundsätzlich damit einverstanden, heisst es weiter, dass für die vorzeitige Freigabe von notwendigen Budgetmitteln und Verpflichtungskrediten für Massnahmen, die keinen Aufschub dulden, der Regierungsrat zwingend vorgängig die Ermächtigung des zuständigen Organs des Grossen Rats einholen muss.

Minderheit sieht in neuen Regelungen unnötige Bremse für Regierung

Eine Minderheit sieht in den neuen Regelungen eine unnötige Bremse für den Regierungsrat in Notstandslagen. Die inhaltliche Entscheidungshoheit solle beim Regierungsrat bleiben. Eine Minderheit befürchtet als Folge der vorgeschlagenen Änderungen zu viel Bürokratie.

Der Regierungsrat sieht keinen gesetzgeberischen Anpassungsbedarf im kantonalen Notrecht. Er betont, dass die vorgeschlagenen Änderungen seine Handlungsfreiheit in Notstandslagen stark einschränken. Die bestehenden Regelungen würden ausreichen, um den Grossen Rat in Krisensituationen genügend einzubeziehen.

Beratung in der Kommission AVW

Die Kommission AVW diskutierte an ihrer Sitzung vom 28. Oktober 2025 laut Mitteilung die Eingaben aus der Anhörung und nahm Stellung zu den einzelnen Meinungsäusserungen. Sie betont laut Mitteilung, dass trotz der neuen Regelungen eine rasche Handlungsfähigkeit des Regierungsrats erhalten bleiben soll. In Folge der Diskussion und der hohen Zustimmung aus der Anhörung hat die Kommission AVW keine grundlegenden Änderungen an der Initiative mehr vorgenommen. Die Kommissionsmitglieder unterstützen die parlamentarische Initiative weiterhin grossmehrheitlich. Die Kommission AVW fasste Beschluss über Bericht und Antrag zuhanden des Grossen Rats.

Der Grosse Rat wird das Geschäft voraussichtlich schon im Dezember 2025 beraten.