Grossratskommission empfiehlt das Budget 2026 mit bedeutenden Kürzungen zur Annahme

Grossratskommission empfiehlt das Budget 2026 mit bedeutenden Kürzungen zur Annahme
Blick in den Ratssaal, in dem es am 18. und 25. November hoch zu und her gehen wird. Foto: Michael Küng

Die grossrätliche Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) beantragt Kürzungen über das gesamte Budget 2026 sowie in den Planjahren 2027–2029. Eine knappe Mehrheit der KAPF fordert zudem eine tiefere Lohnanpassung für Kantonsangestellte und Lehrpersonen sowie eine höhere Senkung des Steuerfusses. Die vom Regierungsrat beantragten Verpflichtungs- und Nachtragskredite wurden mit einer Ausnahme unterstützt. Die Kommission empfiehlt dem Grossen Rat das gekürzte Budget zur Annahme. Dies teilt der Parlamentsdienst mit.

Der Regierungsrat unterbreitet dem Grossen Rat den Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2026–2029. Die zuständige Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) hat in den diesjährigen Debatten zum Budget für das kommende Jahr und zur Finanzierung in den Planjahren 2027–2029 insbesondere über geforderte Kürzungen im Gesamtumfang von mindestens 90 Millionen Franken diskutiert.

Stabilisierung der Staatsquote als Ziel

Die angestrebten Kürzungen gehen auf einen Auftrag der Kommission vom August dieses Jahres zurück. Eine knappe Mehrheit der KAPF hatte den Regierungsrat aufgefordert, Möglichkeiten aufzuzeigen, wie die Staatsquote im Budget 2026 auf dem Niveau des Vorjahres plafoniert werden kann. Es wurde seitens KAPF argumentiert, dass die Staatsquote entgegen dem im Gesetz über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen verankerten Ziel stetig zunehme.

In der Folge liess der Regierungsrat am 10. September 2025 der KAPF ein Faktenblatt mit möglichen Aufwandreduktionen zukommen. Die vom Regierungsrat gemäss Auftrag der KAPF identifizierten, aber von ihm nicht unterstützten Kürzungspositionen, sowie weitere ausgabenseitige Budgetreduktionen lagen im Fokus der Budgetberatungen der KAPF. Die Mitglieder der KAPF waren sich bei vielen Kürzungsanträgen uneinig. Einzelne Kürzungsanträge wurden heftig diskutiert und kritisiert.

Pauschalkürzung um 17,5 Millionen Franken

Einer der bedeutendsten Kürzungsanträge fällt in den Aufgabenbereich 100 Zentrale Dienstleistungen und kantonale Projekte. Dort verlangt eine knappe Mehrheit der KAPF pauschale Kürzungen von 17,5 Millionen Franken. Mit dem Aufgabenbereich 100 sind alle Departemente betroffen. Der Kürzungsbetrag von 17,5 Millionen Franken müsste somit aufgeteilt und die Teilbeträge den Departementen zugewiesen werden, sollte der Grosse Rat dem Antrag der KAPF folgen. Zur Umsetzung dieser Pauschalkürzung beantragt die KAPF dem Grossen Rat, den Regierungsrat zu ermächtigen, die zusätzlichen Verschiebungen innerhalb des Budgets vorzunehmen.

Tiefere Lohnanpassungen

Die KAPF will zudem die Mittel für die Pflege des Lohnsystems auf den Rotationseffekt beschränken und die entsprechenden vom Regierungsrat vorgeschlagenen durchschnittlichen prozentualen Erhöhungen der Löhne des kantonalen Personals und der Lehrpersonen reduzieren (beim kantonalen Personal Erhöhung um 0,5 statt um 0,85 Prozent und bei den Lehrpersonen um 0,8 statt um 1,0 Prozent).

Mit der durchschnittlichen prozentualen Lohnveränderung will der Regierungsrat den Teuerungsausgleich gewähren und die Wettbewerbsfähigkeit des Kantons Aargau als Arbeitgeber erhalten. Eine knappe Mehrheit der KAPF beantragte eine Reduktion der prozentualen Lohnerhöhung, und zwar auf 0,2 Prozent – entsprechend der aktuellen Teuerung. Der Regierungsrat beantragte ursprünglich 0,7 Prozent, diese Zahl setzte sich aus der damaligen Teuerung von 0,4 und einer Lohnerhöhung von 0,3 Prozent zusammen.

Eine Kommissionsminderheit möchte hingegen den aktualisierten Prognosen zur Teuerung Rechnung tragen und zusätzlich zum Ausgleich der Teuerung von 0,2 Prozent eine darüberhinausgehende Lohnerhöhung von 0,3 Prozent – gesamthaft folglich 0,5 Prozent – gewähren. Aufgrund der seit Erstellung des AFP gesunkenen Teuerung hatte der Regierungsrat der KAPF diesen Wert empfohlen. Die von der KAPF in diesem Bereich gestellten Anträge würden insgesamt zu einer Verbesserung des Budgets von rund 13,9 Millionen Franken führen.

Kantonssteuer – KAPF beantragt Senkung um acht Prozentpunkte

Grundsätzlich ist die KAPF erfreut darüber, dass sich die Finanzlage des Kantons weiterhin positiv zeigt. Die in den vergangenen Jahren erzielten Überschüsse haben dazu geführt, dass die Ausgleichsreserve des Kantons per Ende 2024 auf 1,1 Milliarden Franken angewachsen ist. Die Kommission steht einer kontinuierlichen Äufnung der Ausgleichsreserve jedoch kritisch gegenüber. Anstelle der vom Regierungsrat im Budget 2026 vorgeschlagenen Senkung der ordentlichen Kantonssteuer um fünf Prozent beantragt die KAPF zusammen mit der vorberatenden Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) eine Senkung um acht Prozent auf neu 100 Prozent. Eine Minderheit der VWA verlangt hingegen, die ordentliche Kantonssteuer lediglich um drei Prozentpunkte, auf 105 Prozent, zu senken. Mit dem Antrag von VWA und KAPF, den Steuerfuss auf 100 Prozent zu senken, sind bei den Steuern Mindereinnahmen von 61,8 Millionen Franken zu erwarten.

Netto verbessert sich das Budget des Kantons aufgrund der Kürzungsanträge in Verbindung mit der beantragten Steuerreduktion insgesamt um 33,7 Millionen Franken. Die dem Grossen Rat von der KAPF beantragten finanziellen Anpassungen, einschliesslich der überarbeiteten Steuerprognose, senken das Planungsdefizit (von 221,2 auf 187,5 Millionen Franken) und damit den Betrag, der zum Ausgleich des Budgets aus der Ausgleichsreserve entnommen werden muss.

Sammelvorlage mit Ausnahme genehmigt

Die KAPF-Mitglieder unterstützen die vom Regierungsrat beantragten neuen Verpflichtungs- und Nachtragskredite mit Ausnahme des Verpflichtungskredits für die Präventionsstelle Pädosexualität. Eine knappe Mehrheit der KAPF beantragt die Ablehnung dieses Kredits und die damit verbundene Streichung dieser Position aus dem Budget 2026. Die Kommission stellt sich damit gegen den Aufbau einer Präventionsstelle, die bei den Psychiatrischen Dienste Kanton Aargau AG angegliedert würde.

Eine Minderheit der vorberatenden Fachkommission Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) will ausserdem auf eine Projektstelle im Aufgabenbereich 645 "Wald" verzichten und damit den vom Departement Bau, Verkehr und Umwelt unterbreiteten Verpflichtungskredit um 602'950 Franken kürzen. Die KAPF unterstützt diesen Minderheitsantrag nicht.

Die Beratung des AFP 2026–2029 mit Budget 2026 sowie der Sammelvorlage für Verpflichtungskredite und Nachtragskredite 2025, II. Teil, findet voraussichtlich am 18. und 25. November 2025 im Grossen Rat statt.