Grossrats-Motion: wann soll wer die Übersetzungskosten bei Elterngesprächen in der Volksschule bezahlen?

Grossrats-Motion: wann soll wer die Übersetzungskosten bei Elterngesprächen in der Volksschule bezahlen?
Motionssprecher Adrian Schoop. Foto: Michael Küngsoll

Mit einer Morion zu Dolmetscherkosten bei Elterngesprächen an der Volksschule wollen die Adrian Schoop, FDP, Baden (Sprecher), Dr. Nicole Burger, SVP, Aarau, Daniele Mezzi, Mitte, Laufenburg, den Regierungsrat beauftragen, dem Grossen Rat eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen (insbesondere des Volksschulgesetzes) zu unterbreiten, welche die Übernahme von Dolmetscherkosten bei Elterngesprächen durch die Gemeinden auf rechtlich relevante Verfahren beschränkt. In allen anderen Fällen, insbesondere bei ordentlichen Elterngesprächen ohne Entscheid- oder Verfahrenscharakter (z.B. Standortgespräche, Notenbesprechungen), ist die Organisation und Finanzierung der Übersetzung grundsätzlich in die Verantwortung der Eltern zu übertragen. Der Regierungsrat legt die Kriterien auf Gesetzesstufe fest, unter welchen Voraussetzungen (z.B. Wahrung des rechtlichen Gehörs bei Disziplinarmassnahmen oder formellen Laufbahnentscheiden) eine Kostenübernahme durch die Gemeinden zwingend bleibt, heisst es im Vorstoss weiter.

"Rechtsunsicherheit zulasten der Steuerzahler"

Begründet wird dieser so: Die Antwort des Regierungsrats auf die Interpellation 26.24 sei unbefriedigend, da sie eine Rechtsunsicherheit zementiere, die zu Lasten der Steuerzahler gehe. Der Regierungsrat stützt seine ablehnende Haltung massgeblich auf BGE 144 I 1. Diese Argumentation greife allerdings zu kurz:, schreiben die Motionäre/innen. Das betreffende Urteil des Bundesgerichts beziehe sich auf die Unentgeltlichkeit des Unterrichts für das Kind. Konkret wurde dem Kanton Thurgau untersagt, Dolmetscherkosten, die im Unterricht für das Kind anfallen, den Eltern zu übertragen. Nicht erfasst sei hingegen die Frage der Dolmetscherkosten bei Elterngesprächen ohne rechtlich relevanten Verfahrenscharakter. Solche Gespräche seien Ausdruck der elterlichen Mitwirkungspflicht und nicht Bestandteil des unentgeltlichen Unterrichts.

Das Bundesgericht hat eine Kostenüberwälzung denn auch nicht absolut und für sämtliche Konstellationen ausgeschlossen, heisst es in der Motion weiter. Daraus ergebe sich ausdrücklich ein gesetzgeberischer Spielraum für eine differenzierte Regelung, welche zwischen rechtlich gebotenen und ordentlichen Elterngesprächen unterscheidet.

"Deutsch ist im Aargau Amtssprache. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb die Gemeinden für Dolmetscherkosten aufkommen sollen, wenn Eltern ihrer Pflicht zur Verständigung im schulischen Alltag nicht nachkommen", heisst es weiter. Das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) setzt für Aufenthaltsbewilligungen bereits mündliche Sprachkenntnisse voraus. Eine flächendeckende staatliche Finanzierung untergrabe diese Integrationsanreize massiv. Eine Kostenübernahme durch die Gemeinden ist nur dort zwingend geboten, wo das rechtliche Gehör gewahrt werden muss – etwa bei Disziplinarmassnahmen oder formellen Laufbahnentscheiden. In diesen Fällen sei eine rechtlich saubere Verständigung auch im Interesse der Lehrinnen und Lehrer.

Bei allen anderen Gesprächen können und müssen Eltern jedoch verpflichtet werden, sich selbst zu organisieren, so die Motionäre abschliessend.