Grossrats-Kommissionen sagen mehrheitlich Ja zu Kredit für JVA Lenzburg

Grossrats-Kommissionen sagen mehrheitlich Ja zu Kredit für JVA Lenzburg
Die JVA Lenzburg. Foto: MKU

Für die Weiterentwicklung und Optimierung der Gewerbebetriebe der Justizvollzugsanstalt (JVA) Lenzburg und der Zwischennutzung des Suterhauses ist ein Verpflichtungskredit von 8,345 Millionen Franken vorgesehen. Die grossrätlichen Kommissionen für Allgemeine Verwaltung (AVW) und für öffentliche Sicherheit (SIK) unterstützen die Kreditsprechung. Dies teilt der Parlamentsdienst mit.

Für die Justizvollzugsanstalt (JVA) Lenzburg ist der Bau eines Produktionsgebäudes sowie die Instandhaltung des bestehenden Verkaufsraums (Suterhaus) vorgesehen. Am 2. Juli 2024 hatte der Grosse Rat den für das ursprüngliche Projekt vorgesehenen Verpflichtungskredit von 11,82 Millionen Franken auf Antrag der Kommissionen für Allgemeine Verwaltung (AVW) und für öffentliche Sicherheit (SIK) zurückgewiesen. Das Projekt sollte in Bezug auf Zweckmässigkeit, strategische Ausrichtung, Standort sowie auf die Höhe des Verpflichtungskredits und die ungenügende Wirtschaftlichkeit im laufenden Betrieb überarbeitet werden.

Die Kommission AVW hat das abgeänderte Geschäft beraten. Als Fachkommission erstellte die Kommission SIK einen Mitbericht zuhanden der federführenden Kommission AVW. Beide Kommissionen unterstützen den Verpflichtungskredit von 8,345 Millionen Franken nun mehrheitlich.

Diskussionen in den Kommissionen

Die Kommissionen AVW und SIK anerkennen, dass dem Spannungsfeld von Sicherheit, Resozialisierung und Wirtschaftlichkeit Rechnung getragen werden muss. Die Kommissionsmitglieder sprechen sich für die Bedeutung von Arbeitsplätzen für die Gefangenen aus, wodurch ihnen Struktur und eine Chance zur Resozialisierung geboten werden. Dafür sind auch die entsprechende Infrastruktur und Organisation nötig.

Die Mehrheit beider Kommissionen sieht im vorliegenden Vorschlag grundsätzlich positive Änderungen gegenüber dem Vorherigen. Mehrere Kommissionsmitglieder beider Kommissionen zeigen sich jedoch irritiert, dass der Bau des Produktionsgebäudes unverändert übernommen wurde und bezweifeln, dass eine tatsächliche Verbesserung vorliegt.

Für das Suterhaus, in dessen Anbau sich der Verkaufsraum befindet, ist neu lediglich die Sicherung im Sinne einer Zwischennutzung für einen Zeitraum von zehn Jahren vorgesehen. Eine Minderheit beider Kommissionen bedauert diesen kurzen Zeithorizont. Die Frage nach Verkaufsladen, Lagerfläche etc. werde so nur auf später verschoben.

Diskutiert wird die Frage der Wirtschaftlichkeit des Vorhabens: Ist sie hoch genug? Können die gleichen Anforderungen an die Wirtschaftlichkeit wie bei privatwirtschaftlichen Betrieben gestellt werden? Die Kommissionsmitglieder sind sich einig, dass die wirtschaftliche Entwicklung eng begleitet werden soll, damit bei Abweichungen von den Zielvorstellungen gemäss Botschaft Gegensteuer gegeben werden kann.

Eine Minderheit der Kommission AVW beurteilt das Vorhaben unverändert als nicht zweckmässig und bemängelt erneut die fehlende strategische Ausrichtung. Auch hält sie das Vorhaben nach wie vor für zu teuer: In Anbetracht der Budgetkürzung des Grossen Rats im Aufgabenbereich Immobilien vom Dezember 2025 ist sie der Meinung, dass das Geschäft infolge untergeordneter Dringlichkeit und Wichtigkeit zurückgestellt, wenn nicht sogar gestrichen werden sollte.

Wie geht es weiter?

Die vorberatende Kommission SIK stimmte dem Eintreten auf das Geschäft zu. Eine Minderheit der Kommission AVW beantragt dem Grossen Rat, nicht auf das Geschäft einzutreten. Im Falle eines Nichteintretens wäre der Antrag für den Verpflichtungskredit gemäss Botschaft obsolet. Der regierungsrätliche Antrag wird in der Kommission AVW mehrheitlich und in der Kommission SIK einstimmig gutgeheissen.

Der Grosse Rat wird das Geschäft voraussichtlich im März beraten.