Grossrats-Kommission für Beitritt zur Greater Zurich Area

Grossrats-Kommission für Beitritt zur Greater Zurich Area
Der Aargau soll wirtschaftlich stärker werden. Im Bild eine Baustelle in Birr. Foto: MKU

Die vorberatende Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) stimmt den beiden Kreditbegehren des Regierungsrats für den Beitritt zur Greater Zurich Area (GZA) und zur Wirtschaftsförderung in Potenzialräumen des Kantons grossmehrheitlich zu. Bezüglich des Beitritts zur GZA beantragt sie dem Grossen Rat, die erste Beitrittsperiode von sechs auf vier Jahre und den Verpflichtungskredit entsprechend von 8,5 Millionen auf 5,5 Millionen Franken zu kürzen. Damit unterstützt die VWA die beiden Vorhaben des Regierungsrats, mit denen der Wirtschaftsstandort Aargau sowohl nach aussen als auch nach innen gestärkt werden soll. Dies teilt der Parlamentsdienst mit.

Wirtschaftsleistung wächst im Aargau stark unterdurchschnittlich

In seiner Botschaft zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Aargau legt der Regierungsrat dar, dass der Kanton Aargau im schweizerischen Vergleich bevölkerungsmässig überdurchschnittlich wächst, während die Wirtschaftsleistung ein stark unterdurchschnittliches Wachstum verzeichnet. Diesem Umstand soll mit den beiden beantragten Vorhaben und entsprechenden Verpflichtungskrediten begegnet werden: Einerseits mit einem Beitritt zur Regionalorganisation Greater Zurich Area (GZA) und der damit verbundenen Präsenz und Vermarktung des Wirtschaftsstandorts Aargau in ausländischen Zielmärkten, um wertschöpfungsintensive Unternehmen in den Kanton zu holen. Andererseits soll die Wirtschaft in bestehenden Potenzialräumen im Kanton gestärkt werden, indem der Kanton, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, bis zu 50 Prozent der Kosten für die lokale beziehungsweise regionale Wirtschaftsförderung beisteuert.

Deutlich für Beitritt zur Greater Zurich Area

Die Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) diskutierte den Beitritt zur GZA gemäss Mitteilung ausführlich. Einige sahen den Beitritt als klare Chance, neue wertschöpfungsintensive Arbeitsplätze im Kanton anzusiedeln. Andere äusserten Bedenken hinsichtlich der Konkurrenz unter den Mitgliedschaftskantonen der GZA. Einig war man sich in der Kommission, dass die Wirksamkeit des GZA-Beitritts regelmässig und sorgfältig zu überprüfen sei.

Aufgrund dessen wurde der Antrag auf eine kürzere Laufzeit der ersten Mitgliedschaftsperiode gestellt, der in der Kommission grossmehrheitlich angenommen wurde. In den folgenden Abstimmungen sprachen sich die Kommissionsmitglieder deutlich für einen Beitritt zur GZA und die Ermächtigung des Regierungsrats, die Mitgliedschaftsvereinbarung mit der GZA abzuschliessen, aus. Für die Kosten der GZA-Mitgliedschaft und die Betreuung der ansiedlungsinteressierten Unternehmen durch die Standortförderung Aargau beantragt die VWA dem Grossen Rat für die Zeit vom 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2030 einen Verpflichtungskredit für einen einmaligen Bruttoaufwand von 5,5 Millionen Franken.

Wirtschaftsförderung in Potenzialräumen

Der zweite Verpflichtungskredit zur Wirtschaftsförderung in Potenzialräumen wurde in der Kommission VWA von einer grossen Mehrheit befürwortet. Sie teilte die Haltung des Regierungsrats, dass die Wirtschaft im Kanton dort gefördert und Flächen dort erschlossen werden sollen, wo eine gewisse Infrastruktur beziehungsweise entsprechende Raumplanung bereits vorhanden ist. Ebenso wurde begrüsst, dass die Hauptverantwortung und Koordination der regionalen Wirtschaftsförderung bei den Gemeinden und Regionen bleiben sollen.

Die Gegenseite bemängelt einerseits die Kriterien zur Beurteilung des wirtschaftlichen Potenzials einer Gemeindegruppe, welche für eine finanzielle Beteiligung des Kantons massbebend sind. Zudem sehen sie die Gefahr einer Verzerrung oder Einflussnahme durch den Kanton. In der Schlussabstimmung stimmte eine komfortable Mehrheit dem Verpflichtungskredit für einen einmaligen Bruttoaufwand von 4,5 Millionen Franken zur Wirtschaftsförderung in Potenzialräumen zu. Auch die Ermächtigung des Regierungsrats, mit Gemeindegruppen Leistungsvereinbarungen für die Wirtschaftsförderung in Potenzialräumen zu schliessen, wurde grossmehrheitlich angenommen.

Der Grosse Rat wird die Vorlage voraussichtlich im Dezember 2025 beraten.