Grossräte wollen medizinische Grundversorgung im Kanton Aargau stärken
In einer am 14. Januar im Grossen Rat eingereichten Interpellation verlangen Dr. Tobias Hottiger, FDP, Zofingen (Sprecher), Dr. Severin Lüscher, Grüne, Schöftland, Dr. Lucia Engeli, SP, Unterentfelden, und Hans-Peter Budmiger, GLP, Muri, Antworten zur Stärkung der medizinischen Grundversorgung im Kanton Aargau
Am 19. Juni 2024 hat der Bundesrat die separat eingereichten Anträge für einen Einzelleistungstarif (TARDOC) und ambulante Pauschalen teilgenehmigt. Beide sollen per 1. Januar 2026 gleichzeitig und koordiniert eingeführt werden. Der Bundesrat verlangte von den Tarifpartnern, bis am 1. November 2024 ein gemeinsames, übergreifendes Konzept, das die Kostenneutralitätskonzepte zu TARDOC und den ambulanten Pauschalen zusammenführt, einzureichen. So heist es in der Interpellation.
Zudem sollen die Taxpunktwerte bei Inkraftsetzung von TARDOC unverändert bleiben. Die Tarifpartner konnten sich schliesslich einigen und das neue Tarifsystem beim Eidgenössischen Departement des Innern zur Prüfung einreichen. Im Moment kann noch niemand abschliessend beurteilen, welche Folgen die Umsetzung dieser Vorgaben für das ganze System hat.
In einer Medieninformation kurz nach der separaten Genehmigung von TARDOC und den ambulanten Pauschalen durch den Bundesrat warnte der Verband mfe der Haus- und Kinderärzte Schweiz ausdrücklich davor, dass die neuen Forderungen nicht zum Nachteil für Haus- und Kinderärzte werden. Die Einführung von TARDOC wird zwar begrüsst, allerdings wird unter anderem darauf hingewiesen, dass die Vorgaben bezüglich Kostenneutralität Risiken bergen. Nach Meinung der Interpellanten hat der Kanton Aargau angesichts der bereits bestehenden und sich verschlechternden Unterversorgung in der Grundversorgung ein grosses Interesse daran, dass die Haus- und Kinderärzte sowie die Erwachsenen- und Kinder- und Jugendpsychiater gestärkt werden – insbesondere in den Randregionen.
Im Mai 2024 hat der Regierungsrat den Taxpunktwert für ambulante ärztliche Leistungen rückwirkend ab 2013 bei 92 Rappen festgesetzt, weil sich die Tarifpartner nicht einigen konnten (vorher war der Taxpunktwert bei 89 Rappen). Dieser Entscheid wurde jedoch angefochten und wird vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelt.
In diesem Zusammenhang wird der Regierungsrat von den Interpellierenden gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:
1. Teilt der Regierungsrat die Einschätzung, dass es im Kanton Aargau eine Stärkung der Grundversorgung braucht und Randregionen unterversorgt sind? Falls ja, sieht er eine Möglichkeit zur Einflussnahme, damit diesbezüglich im Rahmen der Umstellung auf TARDOC und ambulante Pauschalen eine Verbesserung erreicht wird? Welche anderen Hebel gibt es aus Sicht es Regierungsrats, um die Grundversorgung im Kanton Aargau und insbesondere in den Randregionen zu stärken?
2. Der Bundesrat verlangt, dass die Taxpunktwerte bei Inkraftsetzung von TARDOC unverändert bleiben. Wertet der Regierungsrat diese Vorgabe als einen Eingriff in die Kompetenz der Kantone und inwiefern sieht er Handlungsspielraum, um trotzdem noch den Taxpunktwert nach eigenem Ermessen festzusetzen, falls sich die Tarifpartner nicht einigen können?
3. Im Kanton Bern gab es im Rahmen eines Pilotprojekts vor ca. 15 Jahren differenzierte Taxpunktwerte, um die medizinische Grundversorgung in der Peripherie zu fördern. Wie wäre im Kanton Aargau eine gezielte Förderung von Fachdisziplinen und Regionen mit starker Unterversorgung durch höhere Taxpunktwerte nach der Einführung von TARDOC möglich? Gibt es nach Ansicht des Regierungsrates aktuell rechtliche Hürden, die eine solche gezielte Förderung im Grundsatz verunmöglichen?