Grossrat Adrian Meier zu den neuen Schätzwerten: wie kann ein Grundstück statt 196 000 plötzlich 815 000 Franken wert sein?
In einer neu eingereichten Interpellation stellt Grossrat Adrian Meier, FDP, Menziken, der Regierung viele Fragen zu Versand und Berechnung der Verfügungen der neuen Schätzungswerte und deren möglichen Auswirkungen auf TAXOPTIMA.
Er begründet dies so: Mit Briefdatum vom 23. Oktober 2025 hat das kantonale Steueramt gemäss eigener Medienmitteilung vom 30. Oktober 2025 (vgl. Link) circa 250'000 allgemeine Neueinschätzungen an die Aargauer Liegen schaftsbesitzerinnen und -besitzer zugestellt. Wie im Nachgang berichtet wurde, hätten sich beim Versand Fehler eingeschlichen. So seien zum Beispiel Ex Ehemänner oder -frauen auf den Veranlagungen aufgeführt worden, obwohl die Scheidung schon mehrere Jahre zurücklag.
Somit habe die kantonale Steuerverwaltung ein gewisses Vertrauen der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler verspielt. Im Weiteren wurden dem Interpellanten mehr als ein Dutzend Beispiele der Verfügungen inklusive der vorgängigen Schätzwerte zugestellt. Aus diesem Sachverhalt ergäben sich geteilt in Teil A (Versand der Verfügungen) und Teil B (Berechnung Schätzungswerte und Auswirkungen auf TAXOPTIMA) folgende Fragen:
- Teil A 1. Wie beurteilt der Regierungsrat den Versand der Verfügungen, wer war dafür verantwortlich und was kostete dieser?
- 2. Welche Arbeiten sind generell im Zusammenhang mit der Neubewertung durch die Gemeinde steuerämter zu leisten und wie viel Aufwand bedeuten diese Arbeiten für die Gemeindesteuer ämter?
- 3. Wie konnte es konkret dazu kommen, dass falsche bzw. fehlerhafte Daten versendet wurden? Welche Prozessschritte oder Kontrollmechanismen haben in diesem Fall versagt oder gefehlt?
- 4. Welche internen Kontrollen oder Qualitätssicherungsprozesse gibt es vor dem Versand sensibler Daten und wie wird sichergestellt, dass solche Fehler künftig ausgeschlossen werden können?
- 5. Wie beurteilt der Regierungsrat die sofort eingeleiteten Massnahmen wie Einrichtung Anrufbeantworter, Versand einer Medienmitteilung und allenfalls Weitere?
- 6. Was kosteten die obengenannten und allenfalls weitere sofort eingeleiteten Massnahmen?
- 7. Welche Kosten entstanden durch den nun zusätzlichen Versand der Verfügungen unter Berücksichtigung des Personalaufwandes?
- 8. Wie stark waren die Gemeindesteuerämter von der Panne betroffen?
- 9. Welche Massnahmen sind bereits eingeleitet worden, um sicherzustellen, dass sich ein solcher Vorfall nicht wiederholt?
- 10. Wie schätzt der Regierungsrat die Folgen der Datenpanne für weitere Digitalisierungsschritte ein?
- Teil B 11. Welche Kriterien und Erfahrungswerte zog der Regierungsrat für die Berechnung der neuen Schätzungswerte bei? Wie wurden die ortsabhängigen Faktoren berücksichtigt?
- 12. Mir liegen u. a. folgende Fälle vor: a. b. Eine selbstbewohnte Liegenschaft in Reinach wurde im Jahr 2021 mit Fr. 1'002'900 und nun vier Jahre später mit Fr. 1'500'000 Steuerwert geschätzt. Wie erklärt der Regierungsrat eine Wertsteigerung einer Liegenschaft innert vier Jahren um 50 % im Oberwynental? Ein unbebautes Grundstück in Menziken war bisher mit einem Steuerwert über Fr. 196'000 veranlagt. Neu beträgt der Veranlagungswert Fr. 815'000. Erachtet der Regierungsrat den Anstieg um über 415 % als verhältnismässig?
- 13. Branchenkenner wie langjährige, lokale Immobilienmakler attestieren, dass Eigentumswohnungen und unbebaute Grundstücke im Oberwynental realistisch geschätzt wurden. Jedoch wurden viele Einfamilienhäuser vermutlich gesamtkantonal zu hochgeschätzt. Gegen die Verfügung kann der Eigentümer bzw. die Eigentümerin und die steuerpflichtige Person gemäss § 219 Abs. 2 StG innert 30 Tagen schriftlich Einsprache erheben. Die Einsprache hat Anträge und die dazu gehörenden Begründungen mitzuliefern. Damit ist unter anderem eine unabhängige Schätzung gemeint. Aufgrund des obenerwähnten Mengengerüstes ist diese Frist nicht realistisch, da die unabhängigen Schätzer nicht alle Objekte innert 30 Tagen seriös schätzen können. Ist der Re gierungsrat bereit, diese Frist pauschal bis 31.03.2026 zu verlängern? Wenn nicht, warum?
- 14. Mit der Umsetzung von TAXOPTIMA, Leitsätze 18-20, strebt der Regierungsrat unter anderem eine Kompetenzverschiebung hin zum Kanton an. Wie gewährleistet der Regierungsrat, dass es insbesondere bei einem kantonalen Steuerbezug natürliche Personen oder der Schaffung einer zentralen Stelle für Erbschafts- und Schenkungssteuer zu keinen solchen (IT-)Pannen kommt?
- 15. Erachtet es der Regierungsrat angesichts der diversen vergangenen Pannen (u. a. auch Digitax; siehe Interpellation Nr. 24.425) nicht als sinnvoller, den Steuerbezug und das Inventurwesen bei den Gemeindesteuerämtern zu belassen, da der grosse Teil der Steuerzahler sich ohnehin beim Gemeindesteueramt melden?