Grosser Rat: gleich drei Motionen zu pflegenden Angehörigen
Nun geht es um drei Motionen zum selben Thema:
- um eine Motion der Fraktion der Mitte (Sprecherin Franziska StenicoGoldschmid, Beinwil (Freiamt)), der FDP, der SVP, Beatrice Taubert Baldinger, SP, Lenzburg, betreffend arbeitsrechtliche Grundlagen für angestellte, pflegende Angehörige. Sie will den Regierungsrat auffordern, rechtliche Grundlagen zu schaffen, damit pflegende Angehörige in einem Anstellungsverhältnis vollumfänglich den arbeitsrechtlichen Grundsätzen unterstellt sind. Der Regierungsrat lehnt den Vorstoss ab. Der Rat stimmt der Motion mit 71 : 50 Stimmen zu.
- um eine Motion der Fraktionen FDP (Sprecher Dr. Tobias Hottiger, Zofingen), Mitte und SVP betreffend Anstellung von pflegenden Angehörigen. Auch diese lehnt der Regierungsrat ab. In der Debatte ziehen die Motionäre ihren Vorstoss zurück und reichen stattdessen einen Antrag auf Direktbeschluss für eine Standesinitiative ein (vgl. separaten Artikel in diesem Blog).
Diese Motion hatte verlangen wollen, dass Massnahmen auf Gesetzes- und/oder Verordnungsstufe zu ergreifen sind, damit nur noch Personen als pflegende Angehörige angestellt werden können, die zugunsten der Pflege effektiv auf eine Erwerbstätigkeit verzichten müssen. Für Personen, welche die Pflege von Angehörigen im Rahmen ihrer zivilrechtlichen Pflichten "ganz selbstverständlich" wahrnehmen und auf keine Erwerbstätigkeit verzichten müssen, entstehe dadurch kein wirtschaftlicher Nachteil. Wenn diesen Personen nun zusätzlich Löhne bezahlt würden, komme es zu riesigen Mitnahmeeffekten und somit zu massiven Mehrkosten im "kantonalen Gesundheitswesen ambulant", wie es in der Motion hiess.
- schliesslich geht es um eine Motion der Fraktionen FDP (Sprecherin Jeanine Glarner, MörikenWildegg), Darin wird der Regierungsrat aufgefordert, die kantonale Tarifordnung in Anhang 3 zur Pflegeverordnung (PflV) so anzupassen, dass für Leistungen, die von angestellten, pflegenden Angehörigen erbracht werden, keine Restkosten für die Gemeinden entstehen. Auch diesen Vorstoss lehnt die Regierung ab. Der Rat überweist die Motion gegen den Willen der Regierung mit 71 : 52 Stimmen.