Grosser Rat überweist Motion von SVP und FDP
Mit einer Motion wollen jetzt die Fraktionen FDP (Sprecher Lukas Pfisterer, Aarau) und SVP § 10 Abs. 3 DAF (Sonderregelung Immobilienvorhaben ab Fr. 50 Mio.) aufheben.
Darum geht es: Der Regierungsrat wird aufgefordert, dem Grossen Rat eine Vorlage vorzulegen, um diesen Paragrafen ersatzlos zu streichen. Seit der Einführung von § 10 Abs. 3 Dekret über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (DAF, SAR 612.310) werden bei Immobilienvorhaben ab Fr. 50 Mio. anstelle der Nettoinvestitionen deren jährliche Abschreibungen für den massgeblichen Saldo der Finanzierungsrechnung berücksichtigt, heisst es in der Motion.
SVP/FDP: führt zu einer Zweiklassen-Gesellschaft
Die Einführung dieser Bestimmung sei ein finanzpolitischer «Kniff» gewesen, um den für die Schuldenbremse massgeblichen Saldo der Finanzierungsrechnung zu entlasten. Ursprünglich war die Regelung als Übergangsregelung gedacht. Letztlich wurde sie jedoch mit dem Reformvorhaben Immobilien definitiv eingeführt. Die Regelung führe zu einer «Zweiklassen-Gesellschaft» von Immobilienvorhaben bis bzw. ab 50 Mio. Franken und sei finanzrechtlich ein «Murks». Dies sei zu beheben durch die Aufhebung von § 10 Abs. 3 DAF. Damit werden wieder alle Immobilienvorhaben gleichbehandelt.
Im Rat sind die Fronten - wie oft in jüngerer Zeit - zwischen SVP/FDP einerseits und Mitte-Links andererseits. Mitte-Links lehnt die Aufhebung dieses Paragrafen - ebenso wie der Regierungsrat - ab. Trotz einem ablehnenden Appell von Finanzdirektor Markus Dieth heisst der Rat die Motion mit 72 : 65 Stimmen gut.