Grosser Rat: Schulgesetz ist fertig beraten und mit 104 : 25 gutgeheissen - es gibt kein Ratsreferendum von links

Nun geht es um die Abstimmungen, bei denen es zur Volksabstimmung kommt, wenn es nicht mindestens 71 Ja-Stimmen dazu gibt.
- Der vorliegende Entwurf des neuen Volksschulgesetzes (VSG) wird in 2. Beratung zum Beschluss erhoben. Der Rat sagt mit 104 : 25 Ja.
2. Der vorliegende Entwurf des neuen Mittelschulgesetzes (MSG) wird in 2. Beratung zum Beschluss erhoben. Auch hier gibt es ein Ja mit 128 : 0
3. Das Dekret über die Mittelschulen (Mittelschuldekret) vom 20. Oktober 2009 wird aufgehoben. Auch hier gibt es ein Ja mit 128 : 0.
4. Der vorliegende Entwurf zur Änderung des Dekrets über die Löhne der Lehrpersonen (Lohndekret Lehrpersonen, LDLP) vom 24. August 2004 wird zum Beschluss erhoben. Es gibt nochmals ein einstimmiges Ja.
Ab hier lesen Sie den Verlauf der heutigen Schulgesetzberatung:
Eine halbe Stunde vor der Mittagspause, geht es in den Schlussspurt zum vor zwei Wochen im Grossen Rat bereits weitgehend durchberatenen neuen Schulgesetzes.
Derzeit steht der Rat bei Paragraf 102. Dabei geht es um Ausserschulische Jugendarbeit/Offene Kinder- und Jugendarbeit.
- Dazu gibt es einen Minderheitsantrag auf Streichung von § 102.
- Und es gibt einen Minderheits-Eventualantrag: Sollte der Streichung von § 102 nicht zugestimmt werden, soll das geltende Recht aus § 67b Volksschulgesetz übernommen werden: § 102 Leistungen des Kantons an die Strukturen der ausserschulischen Jugendarbeit: 1 Der Kanton kann Gemeinden und Kirchgemeinden Beiträge gewähren an den Auf- und Ausbau von Strukturen für die im informellen Bildungsbereich angesiedelte ausserschulische Jugendarbeit.
Dazu gibt es eine grundlegende Debatte mit harten Fronten zwischen Rechts und Mitte-Links.
Martina Bircher bittet, beide Minderheitsanträge auf Streichung abzulehnen.
Der Rat folgt ihr und lehnt die Streichung des Paragrafen mit 113 : 18 ab. Den Eventualantrag lehnt der Rat ebenfalls deutlich ab, mit 111 : 20. Die Ja-Stimmen stammen jeweils von der FDP.
Nun geht es um § 112 Vorsorgeuntersuchung § 112 Abs. 1 (geändert). Die Regierung schlägt vor: 1 Zu Beginn und zum Ende der obligatorischen Schulzeit findet bei allen Kindern und Jugendlichen mit Aufenthalt im Kanton eine obligatorische Vorsorgeuntersuchung statt. 1 […] Es finden bei allen Kindern und Jugendlichen mit Aufenthalt im Kanton […] obligatorische […] Vorsorgeuntersuchungen statt.
Severin Lüscher (Grüne) schlägt eine kleine Änderung vor, die von Martina Bircher unterstützt wird. Er schlägt vor zu schreiben:
…] Es finden bei allen Kindern und Jugendlichen mit Aufenthalt im Kanton […] obligatorische […] Vorsorgeuntersuchungen statt.
Der Rat heisst die Änderung mit 129 : 0 gut.
Eine Änderung gibt es zu Paragraf 123, zu datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Da heisst der Rat stillschweigend einen Änderungsantrag der BKS gut. Demnach heisst es neu: "Es kann insbesondere Personendaten gemäss Absatz 1 bearbeiten und mit anderen Personendaten verknüpfen, die der datenbasierten schulischen Förderung und Unterstützung einzelner Schülerinnen und Schüler, der Evaluation und dem Monitoring der Qualität sowie der Gesamtsteuerung und Weiterentwicklung der Schulen dienen. Es anonymisiert oder pseudonymisiert Personendaten, sobald und soweit es der Bearbeitungszweck erlaubt."
Damit beendet der Ratspräsident die Morgensitzung.
Es geht weiter um 14 Uhr. Der Ratspräsident erhebt die Präsenz. Es sind 130 Ratsmitglieder anwesend.
Bei Paragraf 130 gibt es einen Änderungsantrag. Die Regierung schlug vor: "Sie sind verpflichtet, sich den obligatorischen Vorsorgeuntersuchungen zu unterziehen (§ 112 Abs. 1)."
Die BKS schlägt stattdessen vor: " 2 Sie sind verpflichtet, sich den obligatorischen Vorsorgeuntersuchungen beim schulärztlichen Dienst der Aufenthaltsgemeinde zu unterziehen (§ 112 Abs. 1)".
Niemand opponiert, so beschlossen.
Privatauszug als auch Sonderprivatauszug aus dem Strafregister?
Zu einer Debatte kommt es beim Thema, wonach Anstellungsbehörden bei den Betroffenen vor jeder Anstellung sowohl einen Privatauszug als auch einen Sonderprivatauszug aus dem Strafregister einzufordern haben.
Die Regierung schlägt vor:
1bis Die Anstellungsbehörden haben bei den Betroffenen vor jeder Anstellung sowohl einen Privatauszug als auch einen Sonderprivatauszug aus dem Strafregister einzufordern. Der Regierungsrat regelt die Einzelheiten sowie die Ausnahmen durch Verordnung.
Die BKS schlägt stattdessen vor:
1bis Die Anstellungsbehörden haben bei den Betroffenen vor jeder Anstellung sowohl einen Privatauszug als auch einen Sonderprivatauszug aus dem Strafregister einzufordern. […]
Der Regierung zeigt teilweise Zustimmung, und schlägt vor:
1bis Die Anstellungsbehörden haben bei den Betroffenen vor jeder Anstellung sowohl einen Privatauszug als auch einen Sonderprivatauszug aus dem Strafregister einzufordern. Der Regierungsrat regelt die Einzelheiten […] durch
Regierungsrätin Martina Bircher wirbt für die Regierungslösung, sonst würde man bei Stellvertreterregelungen einen bürokratischen Koloss aufbauen.
Es gibt eine kurze Sitzungsunterbrechung, damit sich die Fraktionen bis 14.15 Uhr absprechen können.
Die Pause ist vorbei. Es liegt aus dem Parlament ein neuer, präzisierter Antrag von Stefan Müller (entsprechend der alten Variante) vor, den Martina Bircher begrüsst. Derr Regierungsrat habe Augenmass bei den Ausnahmen, Es gehe darum, schwarze Schafe zu erkennen, aber nicht um eine Veradministrierung. Er lautet so:
1bis Die Anstellungsbehörden haben bei den Betroffenen vor jeder Anstellung sowohl einen Privatauszug als auch einen Sonderprivatauszug aus dem Strafregister einzufordern. Der Regierungsrat regelt die Einzelheiten sowie die Ausnahmen durch Verordnung.
Bei zwei Abstimmungen obsiegt Stefan Müllers Antrag einstimmig, entsprechend der ersten Fassung der Beratung vom 5. November 2024.
Damit ist diese Beratung fertig und das alte Schulgesetz ist aufgehoben, so Ratspräsident Gabriel.
Als nächstes geht es um das Mittelschulgesetz
Diskutiert wird hier um die Schulsozialarbeit.
Der Vorschlag der Regierung lautet so:
"Der Kanton gewährt den Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden den Zugang zur Schulsozialarbeit."
Aus der Kommission BKS kommt ein Abschwächungsantrag. Er lautet:
"Der Kanton […] kann den Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden den Zugang zur Schulsozialarbeit gewähren."
Die Regierung signalisiert Zustimmung.
Die SP bekämpft den Abschwächungsantrag vehement, doch der Änderungsantrag wird mit 76 : 52 gutgeheissen.
Somit ist auch dieses Gesetz fertig beraten.
Keine Diskussion gibt es zum Dekret über die Lehrerlöhne.
Die Vorlage ist fertig beraten. Daniel Hölzle gibt bekannt, dass die grünen das Ergebnis der Beratungen nicht mehr mittragen können. und das Volksschulgesetz ablehnen werden.
Nun geht es um die Hauptanträge (vgl. ganz oben).