Grosser Rat: Jetzt geht es um das Budget 2026 - Kommissionspräsident erstellt die komplexe Ausgangslage
Nun beugt sich der Rat über den Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2026 . 2029, landläufig gesagt über das Budget 2026. Heute gibt es eine grosse Auslegeordnung. Über die einzelnen Anträge und über den künftigen Steuersatz auf kantonaler Ebene entscheidet das Parlament erst in einer Woche, also am 25. November.
Kommissionspräsident Arsène Perroud legt nun im Grossen Rat dar, die Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) habe den Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2026–2029 samt Budget 2026 an insgesamt sieben Sitzungen beraten. Den Detailberatungen gingen jeweils die Beratungen in den zuständigen Fachkommissionen voraus, an denen die KAPF durch eine Delegation vertreten war.
Die KAPF habe sich bei der Prüfung der des Aufgaben- und Finanzplans 2026-2029 sowohl auf die allgemeinen Prüfpunkte und auf die vorgesehenen vertieften Prüfungen konzentriert. Die Aufgabenbereiche 255 «Straf- und Massnahmenvollzug», 335 «Sport», 425 «Steuern», 510 «Soziale Sicherheit» sowie 605 «Baubewilligungen und Recht» wurden einer vertieften Prüfung unterzogen.
Regierungsrat rechnet im Budget mit Defizit von 221,2 Mio. Franken
Grundsätzlich ist die KAPF erfreut darüber, so Perroud, dass sich die Finanzlage des Kantons weiterhin positiv zeigt. Der Antrag des Regierungsrats rechnet im Budget 2026 mit einem Defizit von 221,2 Millionen Franken. Dieses wird vollständig durch eine Entnahme aus der noch vollen Ausgleichsreserve gedeckt. Im Budget 2026 ist zudem seitens Regierungsrats eine Senkung der ordentlichen Kantonssteuer um 5 Prozentpunkte auf 103 % berücksichtigt. Mit einem Bestand der Ausgleichsreserve von 1,101 Milliarden Franken per Ende 2024 können alle erwarteten Defizite der Planperiode 2025–2029 aufgefangen werden. Am Ende der Planperiode würde die Reserve nur noch 341,8 Millionen Franken betragen.
Am 28. August 2025 hat die Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) die Beratung des Aufgaben- und Finanzplans (AFP) 2026–2029 mit der Allgemeinen Aussprache gestartet. Im Rahmen dieser Startsitzung hat eine knappe Mehrheit der KAPF folgenden zentralen Auftrag an den Regierungsrat beschlossen:
1. Der Regierungsrat wird beauftragt, mit Factsheet aufzuzeigen, wie im AFP 2026–2029 auf der Grundlage der aktualisierten zentralen Eckwerte folgende Ziele erreicht werden können:
a. Stabilisierung der Staatsquote im Budget 2026 auf das Niveau 2025, d.h. eine Aufwandreduktion von mindestens 90 Millionen Franken
b. Senkung der Staatsquote in den Planjahren 2027 bis 2029
2. Die Budgetierung der Aufwandsenkung zur Stabilisierung der Staatsquote im Budget 2026 kann pauschal auf Stufe der Departemente, der Staatskanzlei, der Gerichte sowie der übrigen Steuerungsbereiche erfolgen.
3. Der Regierungsrat nimmt die notwendigen Abklärungen umgehend vor und legt diese den Fachkommissionen für die Detailberatung vor, spätestens aber der KAPF für die Detailberatung.
Die Antragsteller beriefen sich auf die Zielsetzung in § 3 im Gesetz über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen GAF und erwarteten vom Regierungsrat konkrete Vorschläge, wie dieses Ziel erreicht werden kann. Die Umsetzung der Kürzungen solle der Regierungsrat festlegen; alle Departemente sollen einen Beitrag leisten.
Aargau: im interkantonalen Vergleich die tiefsten Pro-Kopf-Ausgaben
Eine knappe Minderheit der KAPF lehnte den Auftrag ab, so Kommissionspräsident Perroud weiter. Sie argumentierte, dass der Anstieg der Staatsquote im Wesentlichen auf Faktoren beruhe, die nur begrenzt beeinflussbar seien – etwa wirtschaftliche und demografische Entwicklungen, bundesrechtliche Vorgaben sowie steigende Gesundheits- und Sozialkosten. Zusätzlich verfüge der Kanton Aargau im interkantonalen Vergleich seit Jahren über die tiefsten Pro-Kopf-Ausgaben, sodass weitere Kürzungen ein bereits sehr schlankes Ausgabenniveau treffen würden.
Der Auftrag verkenne diese Rahmenbedingungen. Pauschale Aufwandkürzungen widersprächen dem finanzrechtlichen Grundsatz, Aufgaben und Finanzen gemeinsam zu steuern und unterliefen die inhaltliche Verantwortung des Parlaments in der Budgetberatung. Sie erzeugten erhebliche Unsicherheiten und gefährdeten die verlässliche Aufgabenerfüllung, ohne eine nachhaltige Stabilisierung der Staatsquote sicherzustellen.
Der Regierungsrat erfüllte mit dem Fact-Sheet zwar den Auftrag der KAPF, lehnt aber das Vorgehen dezidiert ab. Pauschale Kürzungen ohne Betrachtung der betroffenen Aufgaben widersprächen einer verantwortungsvollen Budgetverantwortung.
Da das Budget sowie der AFP in einem mehrmonatigen Prozess seriös und realistisch erarbeitet wurde, sah der Regierungsrat seinerseits keinen Anlass für Anpassungen. Er betonte, dass die in kürzester Zeit zusammengestellte Liste der Positionen, welche heute mehrheitlich behandelt werden, vom Regierungsrat nicht unterstützt werden. Der Regierungsrat wies in der Beratung mehrfach auf die negativen Auswirkungen auf den Kanton Aargau hin.
Obwohl der Abklärungsauftrag vor den Beratungen in Fachkommissionen erfolgt, stiess das Vorgehen der KAPF in einzelnen Fachkommissionen auf Unverständnis. Sie erachteten das Vorgehen als desavouierend gegenüber den Fachkommissionen, welche ihre Expertise in die Beratung der Aufgabenbereiche einbringen würden. Eine Mehrheit der KAPF hält in diesem Zusammenhang aber fest, dass es der KAPF zustehe, jederzeit Kürzungsanträge auch ohne Rücksprache mit der Fachkommission zu stellen.
Es sei der KAPF ein Anliegen, so Perroud weiter, dass die Öffentlichkeit über die vorliegenden Kürzungsanträge in Kenntnis gesetzt wird und die Diskussionen nachvollziehen kann, welche heute und nächste Woche in diesem Hause stattfinden werden. Darum wurde das Fact-Sheet, welches der Regierungsrat erarbeitete und den Kommissionen bei der Beratung zur Verfügung stand, auch veröffentlicht.
Bei der Beratung der einzelnen Aufgabenbereiche orientierte sich die KAPF mehrheitlich an den Anträgen der Fachkommissionen und dem Fact-Sheet des Regierungsrats, das die KAPF in Auftrag gegeben hatte. Die Ausführung zu einzelnen Aufgabenbereichen folgen im Zuge der Detailberatung.
Den Hauptanträgen 1-3 des Regierungsrats konnte die KAPF nicht zustimmen und hat verschiedene Kürzungen bei der Lohnentwicklung beschlossen. Es sei zwar sehr erfreulich, dass der Aargau bezüglich Verwaltungseffizienz beziehungsweise Verwaltungsangestellte im Verhältnis zur Einwohnerzahl einen Spitzenplatz einnehme. Es werde gut und effizient gearbeitet. Trotzdem lehnte die KAPF es ab, zusätzliche Mittel für die Systempflege einzustellen.
Es wurde seitens Regierungsrat und der Kommissionsminderheit darauf hingewiesen, dass dadurch das Lohnsystem nicht genügend gepflegt werden kann und der Kanton Aargau die Lohndefizite, die gegenüber den anderen Kantonen heute schon bestehen, nicht korrigiert werden können. Entgegen den Verlautbarungen gegenüber dem Personal, dass die Defizite schrittweise behoben würden, wird sich die Situation wieder zuspitzen.
Teuerungsausgleich unbestritten - aber wie viel?
Unbestritten war in der Kommission, dass der Teuerungsausgleich, welcher gemäss aktuellen Zahlen 0,2% beträgt, gewährt werden soll. Gegenüber dem ursprünglichen Antrag entspricht dies einer Reduktion von 0,2%.
Die obsiegenden Anträg für das Budget 2026 zu den Anträge 1-3 lauten somit wie folgt:
1. Durchschnittliche prozentuale Veränderung der Löhne für die Systempflege beim kantonalen Personal um 0,5 % der Lohnsumme. Der Regierungsrat beantragt 0.85%
2. Durchschnittliche prozentuale Veränderung der Löhne für die Systempflege bei den Lehrpersonen auf 0,8 % der Lohnsumme. Der Regierungsrat beantragt 1.0%.
3. Durchschnittliche prozentuale Veränderung der Löhne für das kantonale Personal und die Lehrpersonen auf 0,2 %. Ein Minderheitsantrag auf 0,5% kam zustande.
Die von der KAPF in diesem Bereich gestellten Anträge würden insgesamt zu Kürzungen von rund 13,9 Millionen Franken führen.
Steuerfuss von 108 auf 103 oder auf 100 Prozentpunkte senken?
Auch Hauptantrag 4 wurde intensiv diskutiert, so Arsène Perroud. Neben dem Antrag des Regierungsrats des Kantonssteuerfuss auf eine Reduktion auf 103%, wurden in der KAPF Anträge für 108%, 105% und 100% behandelt. Schlussendlich setzte sich eine knappe Mehrheit mit dem Antrag einer Senkung um 8% auf 100% durch. Damit erfolgt eine Verschlechterung des Budgets um CHF 61.8 Mio., so Perroud.
Die Mehrheit argumentierte, dass eine weitergehende Senkung des Steuerfusses als vom Regierungsrat beantragt aufgrund der soliden Finanzlage, der vollen Ausgleichsreserve und des sich abzeichnenden positiven Ergebnisses des Jahres 2025 verantwortbar und finanzierbar sei. Eine Minderheit warnt vor einer zu starken Senkung. Sie wiesen auf den grossen Investitionsbedarf des Kantons und den aufgelaufenen Bedarf an verschiedensten Stellen hin. Der Kanton sei in den kommenden Jahren auf eine gut gefüllte Ausgleichsreserve angewiesen, um die Aufgaben unter Berücksichtigung bestehender geopolitischer, wirtschaftlicher, demografischer, klimatischer Risiken finanzieren zu können.
Netto verbessert sich das Budget um 33,7 Mio. Franken
Netto verbessert sich das Budget aufgrund der Kürzungsanträge der KAPF in Verbindung mit der beantragten Steuerreduktion und der Berücksichtigung besserer Steuerprognosen insgesamt um 33,7 Millionen Franken. Die dem Grossen Rat von der KAPF beantragten finanziellen Anpassungen, einschliesslich der überarbeiteten Steuerprognose, senken das Planungsdefizit von 221,2 auf 187,5 Millionen Franken. Dies ist der Betrag, der zum Ausgleich des Budgets aus der Ausgleichsreserve entnommen werden muss. In der Folge genehmigte die Kommission mit 12 gegen 3 Stimmen das Budget für die 42 Aufgabenbereiche.
Der neue Hauptantrag 6 soll den Regierungsrat gestützt auf § 14 Abs. 2 GAF aufgrund der kommissionsseitig beschlossenen Pauschalkürzungen ermächtigen, zusätzlich Verschiebungen aufwandseitig im Globalbudget und bei den Investitionen von gesamthaft 17,5 Millionen Franken zwischen den ihm zugewiesenen Aufgabenbereichen vorzunehmen. Mit der Zustimmung zu diesem Antrag erhält der Regierungsrat die notwendige Kompetenz, die pauschale Budgetkürzung tatsächlich umzusetzen und über die erforderlichen Mittel zu verfügen. Ohne diese Ermächtigung wäre eine Umsetzung des Auftrags nur erschwert möglich. Der Regierungsrat müsste erneut an das Parlament gelangen, damit dieses zu einem späteren Zeitpunkt die zusätzlichen Budgetverschiebungen beschliessen kann. Eine Mehrheit der KAPF stimmt diesem Vorgehen und dem zusätzlichen Antrag zu.
Den Planjahren 2027-2029 stimmte die KAPF mit 13 zu 2 Stimmen zu.