Grosser Rat: klares Ja zu Vier-Säulen-Suchtpolitik

Grosser Rat: klares Ja zu Vier-Säulen-Suchtpolitik
Blick in den Ratssaal. Foto: Michael Küng

Nun kniet sich der Rat in die zweite Beratung der jüngsten Revision des Gesundheitsgesetzes.

Kommissionspräsident Andre Rotzetter stellt vor dem Rat die Vorlage und das Ergebnis der Beratungen in der Kommission vor. Mit der Änderung des Gesundheitsgesetzes (GesG) werde die Säule der Schadensminderung der nationalen Vier-Säulen-Suchtpolitik ausdrücklich im kantonalen Recht verankert, sagt er. Damit setze der Regierungsrat – 15 Jahre nach Inkrafttreten der entsprechenden Bestimmungen im  Betäubungsmittelgesetz des Bundes-  deren Vorgaben auf kantonaler Ebene um. Gleichzeitig trage er der vom Grossen Rat verabschiedeten Gesundheitspolitischen Gesamtplanung (GGpl) 2030 sowie der Suchtstrategie des Kantons Aargau Rechnung.

Das bedeutet die Schadensminderung

Die Schadensminderung umfasst Strategien und Angebote zur Verringerung der gesundheitlichen und sozialen Folgen des Konsums psychoaktiver Substanzen. Entsprechende Angebote tragen zur Stabilisierung der Betroffenen bei, reduzieren negative Konsumfolgen, erleichtern den Zugang zu Behandlung und Beratung und entlasten den öffentlichen Raum.

Bislang fehlt im Gesundheitsgesetz eine ausdrückliche Regelung zur Schadensminderung. Dies verunmögliche oder erschwere zumindest eine kantonale Unterstützung entsprechender Angebote erheblich, sagt Rotzetter weiter. Mit der Anpassung von § 36 GesG werde die Schadensminderung nun ausdrücklich als Ziel und Aufgabe des Kantons festgelegt. Gleichzeitig erhalte der Kanton die Möglichkeit, für die Erfüllung dieser Aufgabe vertraglich mit Dritten zusammenzuarbeiten. Dadurch wird insbesondere auch die finanzielle Unterstützung schadensmindernder Angebote ermöglicht. Zudem werden die bestehenden Bestimmungen begrifflich an die Vorgaben des Bundesrechts und an das Vier-Säulen-Modell angepasst.

Die Kommission hat sich vertieft mit der Suchtstrategie und den vorgeschlagenen gesetzlichen Anpassungen auseinandergesetzt. Die Beratungen führten zu einem Prüfungsantrag sowie zu einer redaktionellen Anpassung der Synopse. Der Regierungsrat stimmt beiden Anträgen zu. Die Kommission empfiehlt die Vorlage mit 12 : 2 bei einer Enthaltung zur Annahme.

Vorlage kommt im Rat sehr gut an

Quer durch diie Fraktionen wird Zustimmung zur Gesetzesanpassung signalisiert. Das Problem könne man nicht einfach mit Polizei und Wegweisung lösen, sagt etwa Hanspeter Budmiger (GLP). Ja sagen Mitte, GLP, EVP, FDP, Grüne, SP und SVP. Da hat es Gesundheitsdirektor Jean-Pierre Gallati mal einfach mit seinem Schlussvotum. Er weist auf den dramatischen Wandel beim Drogenkonsum hin, speziell auf die neuen Drogen Crack und Fentanyl, von dem man sehr schnell abhängig wird. Tobias Hottiger (FDP) zieht einen umstrittenen Prüfungsantrag zu. Andere Prüfungsanträge werden stillschweigend gutgeheissen. Schliesslich heisst der Rat die Vorlage mit 131 : 3 Stimmen gut. Das Geschäft ist erledigt.