Grosser Rat passt Finanzausgleich zwischen den Gemeinden an - FDP scheitert mit Nichteintretensantrag
Nun geht es um eine Justierung des Finanzausgleichs zwischen den Gemeinden. Konkret wird eine Vorlage der Regierung debattiert.
Kommissionspräsident Hanspeter Hilfiker erläutert im Grossen Rat die gewalteten Diskussionen in der Kommission.
Das Geschäft gehe auf den ersten Wirkungsbericht zum Aargauer Finanzausgleich zurück, sagt Hilfiker. Dort wurde grundsätzlich eine hohe Akzeptanz des Instruments ausgewiesen, in Teilbereichen wurde aber Optimierungsbedarf diagnostiziert. Der Grosse Rat hat in der Folge den Regierungsrat beauftragt, Anpassungen beim Soziallastenausgleich, beim räumlich-strukturellen Lastenausgleich und im Hinblick auf einen allfälligen neuen Pflegelastenausgleich zu prüfen. Diese Ergebnisse liegen nun vor, so Hilfiker weiter.
Regierung: "Im Kontext des Finanzausgleichs keinen sinnvollen Weg, die Thematik der Pflegekosten aufzunehmen»
Der Regierungsrat habe erläutert, dass es «im Kontext des Finanzausgleichs keinen sinnvollen Weg gibt, die Thematik der Pflegekosten aufzunehmen». Der Regierungsrat sieht die Behandlung dieses Themenkreises im Rahmen der Gesundheitspolitischen Gesamtplanung (GGPL) und der Anpassung Pflegegesetzes. – Im FiAG vorgeschlagen wurden aber Anpassungen beim Soziallastenausgleich und beim räumlich-strukturellen Lastenausgleich.
Das Eintreten auf das Geschäft war unbestritten, so Hilfiker weiter. Ein Nicht Eintreten war kein Thema. Diskutiert wurden die beiden konkreten Anpassungsvorschläge, insbesondere – wenig erstaunlich – von Vertreterinnen und Vertretern jener Gemeinden, die durch die vorgeschlagenen Anpassungen stärker belastet bzw. weniger entlastet werden.
Beim räumlich-strukturellen Ausgleich wurde bspw. diskutiert, ob die Strassenlänge ein geeigneter Indikator sei und welche Strassen überhaupt einbezogen würden. Bei der Reduktion des Grundbetrags des Soziallastausgleichs von 7000 auf 5000 Fr. wurde angesprochen, ob damit der Solidaritätsgedanke tangiert sei, weil die grösseren Gemeinden eher belastet werden. Ein Antrag wurde aber nicht gestellt.
In der Diskussion wurden schliesslich drei Prüfanträge gestellt.
Einstimmig gutgeheissen wurden der Antrag zur Prüfung der Folgen einer Anpassung von §6 Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz, wenn der Beitragsfaktor bei Gemeindezusammenschlüssen von 3.5 auf 2.5 reduziert würde.
Bei § 17 wurde mit 11:4 Stimmen der Prüfantrag gutgeheissen, wie der Beitrag zu mehrfach-Fusionen zeitlich und geldwert begrenzbar ist. Hintergrund war die Diskussion um mehrere Fusionen mit einer Gemeinde, die gestaffelt erfolgen und dadurch zu hohen kantonalen Beiträgen führen können.
Bei §21 wurde schliesslich ein Prüfantrag mit 10:5 gutgeheissen, welcher die indirekte Finanzierung der Zusammenschlussbeiträge durch den Steuerzuschlag der juristischen Personen methodisch sinnvoller gestalten soll. Es wurde argumentiert, juristische Personen hätten keinen direkten Bezug zu Gemeindefusionen.
Der Regierungsrat lehnt alle Prüfungsanträge ab. Bei den Beitragshöhen und -faktoren sieht er das aktuelle System bewährt, was die Beiträge juristischer Personen betrifft, müsste bei einer Änderung das gesamte Finanzierungssystem angepasst werden.
In der Schlussabstimmung wurde der Antrag des Regierungsrates mit 14:1 Stimmen gutgeheissen.
FDP lehnt Botschaft "in ihrer Gesamtheit ab"
Trotzdem gibt es einen Antrag der FDP auf Nichteintreten, dargelegt von Andreas Schmid (FDP). Sie würde beispielsweise den Gemeinden höhere Soziallasten bringen, kritisiert Schmid. das bestehende System fuktioniere. Die vorgeschlagenen Änderungen seinen indessen "absolut nicht sinnvoll". Unterstützung erhält die FDP von Andy Steinacher (SVP), der als Einzelvotant zu einer eigentlichen Philippika ausholt. Heftige Kritik gibt es auch von Harry Lütolf an reichen Gemeinden wie Oberwil-Lieli, das, bös gesagt, "seine Sozialhilfeempfänger an Wohlen entsorgt", was diese Zentrumsgemeinde enorm belaste. Auch Uriel Seibert (EVP) bittet um Rückweisung.
Für die Mitte ist der Antrag der FDP unverständlich, sagt der Grossrat und Stadtammann von Baden Markus Schneider für die Mitte. Baden zahlt mit Abstand am meisten in den Finanzausgleich ein. Man stehe voll hinter dem System, betont Schneider. Ja zur Vorlage sagen auch die Grünen. Ja sagen auch GLP und SP. Ihnen schliesst sich die EVP-Fraktion an. Die SVP stimmt ebenfalls zu. Für ein Ja wirbt auch SVP-Grossrat Patrick Gosteli, Präsident der Gemeindeammännervereinigung.
Das sagt Volkswirtschaftsdirektor Dieter Egli
Als letzter spricht der zuständige Regierungsrat Dieter Egli. Es gebe kein Finanzausgleichssystem, das allen 196 Gemeindne gerceht werde, sagt er zur vorher geäusserten Kritik. Es liege nicht ein perfektes, aber ein revidiertes Gesetz vor, an dem man witer arbeiten müsse. Es wolle auch nicht alle Gemeinden vollständig gleichstellen und nivellieren. Die Freiheit, den Steuerfuss zu bestimmen, bleibe, das sei politisch so gewollt. Er bitet darum, das Kind nicht mit dem bad auszuschütten, und dann in der zweiten Lesung über den Grundbeitrag zu entscheiden. Er bittet um Eintreten auf die Vorlage.
Nun entscheidet der Grosse Rat. Er lehnt den Rückweisungsantrag der FDP mit 93 : 41 ab und tritt damit auf die Vorlage ein.
In der Debatte werden wie erwartet mehrere Prüfungsanträge eingebracht und überwiesen.
Beispielsweise muss die Regierung auf die 2. Beratung prüfen, wie der Beitrag einer sich erneut zusammenschliessenden Gemeinde vernünftigerweise begrenzt werden kann (Mehrfach-Fusionen, die zeitliche und geldwerte Dimension).
Und sie muss auf die 2. Beratung prüfen, wie sich eine Anpassung von § 6 Abs. 2 FiAD bei sich zusammenschliessenden Gemeinden und bei der Ertragsstruktur des Finanzausgleichsfonds auswirkt, wenn anstelle des Faktors 3.5 neu der Faktor 2.5 angewendet wird und/oder eine Obergrenze pro Gemeinde festgelegt wird.
Und sie muss auf die 2. Lesung bei § 21 rüfen, wie die indirekte Finanzierung der Zusammenschlussbeiträge durch den Steuerzuschlag der juristischen Personen – die eigentlich nichts mit Gemeindezusammenschlüssen zu tun haben – methodisch sinnvoller gestaltet werden kann.
Nun ist die Vorlage abstimmungsreif. Der Rat heisst sie in erster Lesung mit 96 : 35 (im wesentlichen sagen die FDP und einzelne Grossräte aus anderen Fraktionen Nein) gut und verabschiedet sich damit in die Mittagspause. Es geht weiter um 14 Uhr. En Guete!