Grosser Rat erklärt Postulat für dringlich: gibt es eine Möglichkeit, die alten Eigenmietwerte bis zur Abschaffung beizubehalten? - dies ist das Postulat

Grosser Rat erklärt Postulat für dringlich: gibt es eine Möglichkeit, die alten  Eigenmietwerte bis zur Abschaffung beizubehalten? - dies ist das Postulat
Adrian Schoop (FDP) trug den Vorstoss vor. Foto: Michael Küng

Der Grosse Rat hat soeben dieses Postulat von FDP und SVP (Sprecher: Adrian Schoop) mit 99 : 33 für dringlich erklärt. Im Postulat wird der Regierungsrat eingeladen zu prüfen, ob mit einer rückwirkenden Gesetzesänderung oder durch eine Sistierung des Vollzugs, die Eigenmietwerte der Liegenschaften im Kanton Aargau bis zur definitiven Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung unverändert bleiben können. Dabei soll die Steuerverwaltung angewiesen werden, die aktuellen Ansätze beizubehalten und keine Anpassungen vorzunehmen, bis die rückwirkende Gesetzänderung in Kraft ist. Die Gesetzesänderung soll dringlich und rückwirkend oder durch eine Sistierung des Vollzugs, erfolgen. Das ist jetzt so geschehen.

Aargau soll auf vorgesehene Erhöhung der Eigenmietwerte verzichten

Die beiden Fraktionen begründen das Postulat so: Die Schweizer Stimmbevölkerung hat am 28. September 2025 entschieden, den Eigenmietwert ab zuschaffen. Der Volksentscheid markiert einen klaren Systemwechsel in der Besteuerung von selbst bewohntem Wohneigentum. Damit stehe fest: Das bisherige System läuft aus. Deshalb soll der Kanton Aargau auf die vorgesehene Erhöhung der Eigenmietwerte verzichten.

Gleichzeitig steht im Kanton Aargau die Anpassung der Bewertung von Liegenschaften an. Dieses Vorgehen sei sachlich zwar begründet und im Grundsatz zu akzeptieren. Es dürfe aber nicht dazu führen, dass in der Folge der Eigenmietwert, der ohnehin bald entfällt, nun noch einmal markant erhöht wird, heisst es im Postulat weiter.

Wie kamen die neuen Bewertungen zustande?

Des Weiteren seien bei den Verfügungen der neuen Schätzwerte grosse Probleme entstanden. Mit der Beibehaltung der alten Eigenmietwerte hätte die kantonale Verwaltung Zeit, Daten aufzuarbeiten, zu korrigieren und einen neuen richtigen Versand der Schätzungswerte zu machen, die dann nur noch auf die Vermögenssteuer Einfluss hätten. Zugleich wird erwartet, dass der Regierungsrat offen und transparent gegenüber den Hauseigentümern kommuniziert, wie die neuen Bewertungen zustande kommen, um Missverständnissen und dem Eindruck fehlerhafter Schätzungen entgegenzuwirken.

Die Postulanten weisen darauf hin, dass im Kanton Zürich der Regierungsrat unmittelbar nach dem Volksentscheid und noch am Abstimmungssonntag mit einer Medienmitteilung kommuniziert hat, die Eigenmietwerte bis zur definitiven Abschaffung einzufrieren.