Grosser Rat Aargau beschliesst Kantonsreferendum gegen die Individualbesteuerung - damit kommt das Kantonsreferendum, weil jetzt bereits acht Kantone dafür sind

Grosser Rat Aargau beschliesst Kantonsreferendum gegen die Individualbesteuerung - damit kommt das Kantonsreferendum, weil jetzt bereits acht Kantone dafür sind
Hier im Grossen Rat entscheidet es sich. Foto: Michael Küng

Heute Dienstag ist das erste materielle Geschäft (nach den Einbürgerungen und der Wahl einer Fachrichterin am Verwaltungsgericht) an der um 10 Uhr beginnenden Grossratssitzung ein regierungsrätlicher Antrag: nämlich auf Ergreifung des Kantonsreferendums gegen die von den Eidgenössischen Räten mit knappen Mehrheiten beschlossene Einführung der Individualbesteuerung.

Ratspräsident Markus Gabriel eröffnet die Sitzung. Es sind 129 Grossrätinnen und Grossräte anwesend.

Das erste Geschäft: Einbürgerungen: Es gibt keine Diskussion. Die Einbürgerungen werden vom Rat zur Kenntnis genommen.

Als nächstes wird Manuela Stierli in stiller Wahl als Fachrichterin ans Verwaltungsgericht gewählt.

Kantonsreferendum? - Kommission mit 8 : 7 dafür

Und schon geht es um das Traktandum "Kantonsreferendum gegen die Individualbesteuerung".

Die Mehrheitsverhältnisse im Grossen Rat sind ähnlich knapp wie im Bundesparlament - allerdings genau umgekehrt. Allgemein wird davon ausgegangen, dass eine knappe Mehrheit (SVP, Mitte, EVP, EDU mit 74 von 140 Grossräten/innen) das Referendum unterstützen wird. Oder ist es der FDP, aus deren nationaler Küche die Vorlage ursprünglich stammt, in letzter Minute noch gelungen, einige Grossräte/innen der referendumsbefürwortenden Parteien auf ihre Seite zu ziehen?

Als erstes spricht Andy Steinacher (SVP) für die vorberatende Kommission Volkswirtschaft und Abgaben (VWA).

National- und Ständerat haben am 20. Juni 2025 in den Schlussabstimmungen mit einem knapp Ja zur Einführung der Individualbesteuerung zugestimmt. Sie haben auch der Volksinitiative der FDP-Frauen sowie dem indirekten Gegenvorschlag zugestimmt.

Volksreferendum und Kantonsreferendum möglich

Gestützt auf Art. 141 Abs. 1 lit. a der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft können 50'000 Stimmberechtigte oder acht Kantone innerhalb von 100 Tagen seit der amtlichen Veröffentlichung des Erlasses eine Volksabstimmung über ein Bundesgesetz verlangen. Der Regierungsrat will das Kantonsreferendum ergreifen, weil die Abschaffung der Heiratsstrafe durch einfachere Lösungsansätze umgesetzt werden können.

Grundsätzlich ist sich die Kommission VWA einig, dass die Heiratsstrafe abgeschafft werden soll. Über die Art und Weise fielen die Meinungen jedoch sehr unterschiedlich aus. Die Gegner des Kantonsreferendums betonen, dass die Heiratsstrafe trotz dem Vollsplitting des Aargaus nicht abgeschafft ist.  Es sei höchste Zeit für eine Zivilstands unabhängige Steuerpolitik. Die Individualbesteuerung sei ein zentraler Schritt für mehr Gleichstellung und für ein modernes Steuersystem. Es soll eine Zivilstands unabhängige Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erfolgen. Die Arbeit muss sich für Männer und Frauen gleichermassen lohnen, so Steinacher.

Durch die gemeinsame Veranlagung von Ehepartnern wird das zweite Einkommen steuerlich benachteiligt. Die Individualbesteuerung schafft die Heiratsstrafe ab und garantiert faire Steuern für alle, unabhängig vom Zivilstand. Sie stärkt die Karrierechancen und die Altersvorsorge von Zweitverdienern, sie fördert die Erwerbstätigkeit von Frauen, wirkt dem Fachkräftemangel entgegen und bringt gesamthaft eine Steuerentlastung. Die Digitalisierung wird Mehraufwand der zusätzlichen Steuerveranlagungen sicher wettmachen. Das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung stelle einen politischen tragfähigen Kompromiss dar, dessen Vorteile überwiegen. Er sei nicht perfekt doch sei es die beste Lösung.

Die Befürworter des Kantonsreferendums sind der Meinung, so Steinacher weiter, dass die Abschaffung der Heiratsstrafe ohne Bürokratie erfolgen soll. Die Individualbesteuerung sei zu kompliziert, zu teuer und bringe keinen Mehrwert, sondern einen Bürokratieaufbau. Die Zahl der Steuerdossiers würde im Aargau um 140'000 steigen. Verheiratete müssten zu steuerlichen Zwecken auf dem Papier faktisch eine finanzielle Scheidung vollziehen. Die Heiratsstrafe hätte mit dem Splittingverfahren, wie es eine Mehrheit der Kantone und auch der Kanton Aargau bereits heute kennen, schneller beseitigt werden können.

Ebenso wurde moniert, dass die Individualbesteuerung zu neuen Ungleichbehandlungen führe. Einverdiener -Ehepaare und Familien mit tiefem Zweiteinkommen würden gegenüber Paaren mit gleichmässiger Einkommensaufteilung benachteiligt. Finanziell drohen dem Kanton und den Gemeinden erhebliche Mindereinnahmen – nicht nur durch einen tieferen Anteil an der direkten Bundessteuer, sondern auch durch die nötigen Anpassungen der Tarife und der Sozialabzüge. Diese Mindereinnahmen könnten im dreistelligen Millionenbereich liegen. Auch wurde von Seiten der Verwaltung dargelegt, dass es bei der Individualbesteuerung nur noch einen Tarif gibt, also keinen Tarif B mehr. Ebenso dass es zu einem fundamentalen Steuer Systemwechsel mit grossen Verschiebungen zwischen den Steuergruppen kommt, Politisch sei dann die Frage wie das System angepasst werden soll.   

Letztlich befürwortete die Kommission VWA die Einreichung des Kantonsreferendums mit 8 zu 7 Stimmen, mit knapper Mehrheit.

FDP: "Die wichtigiste Gleichstellungsrefom seit Jahrzehnten"

Adrian Schoop wehrt sich jetzt namens der FDP für die Vorlage und gegen das Referendum. Man sei offenbar noch nicht im 21. Jahrhundert angekommen, so Schoop. Es gehe hier um die wichtigste Gleichstellungsreform seit Jahrzehnten, um die Abschaffung der heiratsstrafe, Auch im Aargau führe diese für verheiratete Ehepaare mit Kindern für eine Entlastung. Viele doppelverdienende Ehepaare zahlen heute mehr Steuern, "nur weil sie geheiratet haben". Es fehlen viele Facharbeitskräfte. Mit der Abschaffung der Heiratsstrafe könne man dieses Problem angehen. Die Abschaffung benachteilige niemanden, so Schoop.

Natürlich wolle man nicht mehr Bürokratie. Mit der Digitalisierung, mit KI könne man diese Dossiers auch entbürokratisieren.Die FDP stösst sich sehr am geplanten Kantonsreferendum, das nicht dafür da sei, um politische Blockaden zu organisieren. Die FDP empfiehlt Ablehnung des Referendums, so wie Schaffhausen, Luzern, Glarus.

GLP: Ja zur Individualbesteuerung

Nun spricht Gian von Planta für die GLP. Auch die Grünliberalen seien für die Individualbesteuerung, die gegenüber dem heutigen System viele Vorteile aufweise. Dies sei das einzige Steuersystem, das allen Gesellschaftsformen gerecht werde. das System sei kein Bürokratiemonster, "im Gegenteil". Natürlich gebe es eine Übergangsphase, mache das System aber einfacher und logischer für alle.

Fischer Bargetzi (Grüne): meine Familie hat schon fast 60 000 Franken mehr Steuern bezahlt als ein Konkubinatspaar

Arbeit muss sich lohnen, erklärt jetzt Andreas Fischer Bargetzi namens der Grünen. Er und seine frau arbeiten beide, sie haben drei Kinder. Sie sind von der Heiratsstrafe also klar betroffen. Sie zahlen trotz angeblichem Vollsplitting jährlich 3500 Franken (insgesamt fast 60 000 Franken) mehr Steuern als ein Konkubinatspaar. Es hätte sich eher gelohnt, eine Person hätte aufgestockt und der andere wäre daheim geblieben wegen der Kitakosten. Und wieder hätte eine Fachkraft gefehlt von Fischer Bargetzi.

Die Grünen treiben jedoch gesamtgesellschaftliche Überlegungen um, so Fischer Bargetzi, sie lehnen das Referendum "fast einstimmig ab". ja stimme, wer für einen Volksentscheid über die Vorlage sei.

EVP gegen "fauligen, stinkenden Kompromiss" - Kanton muss sich wehren

Uriel Seibert (EVP) sieht die Individualbesteuerung als "fauligen, stinkenden Kompromiss". Er brächte viel, viel mehr Bürokratie. Die EVP ist klar für das Kantonsreferendum. Er wehrt sich dagegen, dass man wegen 40 Prozent Verheirateten allen 100 Prozent dieses System "aufzwingen will". Das System würde sonst mit derb "kompliziert möglichsten Anpassung" einhergehen, es gäbe 140 000 zusätzliche Steuerdossiers. Das Vollsplitting sei dagegen deutlich effizienter.

SP: Stop höhere Belastung bloss aufgrund des Zivilstands

Carol Demarmels (SP) wehrt sich nun für die Individualbesteuerung. Immerhin wollten alle Fraktionen die heiratsstrafe im Aargau abschaffen, sagt sie. Jetzt, wo es konkret wird, sei plötzlich die Hälfte der Anwesenden der Meinung, es sei doch nicht so dringlich und nehme in kauf, dass Ehepaare bis zu 50 Prozent mehr Steuern zahlen. Die Regierung behaupte, im Aargau sei die Heiratsstrafe abgeschafft. Demarmels rechnen nun Beispiele vor, die zeigen, dass dies nicht stimme. Die Regierung sage nun, das neue System koste. Doch der Aargau habe stabile Finanzen. Das neue System sei eine Investition in Gleichstellung und Chancengleichheit. Das werde auch dynamische Effekte bringen, indem dann mehr Lohnarbeit machen würden. Demarmels: Es braucht den Wechsel, es ist nicht die Zeit, weiter zuzuwarten."

Die Mitte klar für das Referendum - dieser Weg ist der falsche

Rita Brem Ingold spricht für die Mitte. Die Vorlage betreffe alle, sagt sie: "Wie lehnen die Vorlage klar ab und unterstptzen das kantobnsreferendum". Die Mitte sei klar für einen gerechte besteuerung und für die Abschaffung der heiratsstrafem und damit die Förderung der erwerbstätigkeit. Dieser Weg sei jedoch der falsche. Er brächte 30 Prozent mehr Steuerdossiers. Ein Ehepaar müsste dann zwei Dossiers ausfüllenn, dabei gäbe es viele Unklarheiten. "Ein ungeheurer Aufwand an Bürokratioe". Im Aargau gelte das Vollsplitting. Das Modell müsse sicher angepasst werden, "aber so nicht". Die Vorlage fördere die Ungleichheit, widerspricht Brem Ingold den Befürwortern. Die Mitte ist geschlossen für das Kantonsreferendum.

SVP: Heiratsstrafe abschaffen, aber anders

Nun spricht namens der SVP Hansjörg Erne. Seine Fraktion iu$st für das Kantonsreferendum. Man sei klar für die Abschaffung der Heiratsstrafe, aber nicht so. In der kantonalen Steuerstrategie seien Verbesserungen geplant, weitere seien möglich, so Erne. Der vorliegende Vorschlag sei zu kompliziert, zu teuer und habe keinen Mehrwert. Bei deren Einführung müssten Ehepaare eine steuerrechtliche Scheidung vollziehen, soErne. Am Schluss hätte man mehr Papie und Personalkostenr, aber keinen Mehrwert.: "Wir wollen keine Familienpolitik via Steuerpolitik."

Nun sprechen Einzelvotantinnen und -votanten

Nun folgen Einzelvotanten, als erstes Karin Koch Wick (Die Mitte): Das heutige System (Errungenschaftsbeteiligung) trage dem gemeinschaftlich Erarbeiteten umfassend Rechnung. Und im Aargau habe man schon länger keine Heiratsstrafe mehr. Das Volk soll entscheiden können ob möglichst viel Erwerbsarbeit wertvoller sei als Familienarbeit, ob man dafür mehr Bürokratie in Kauf nehme usw.

Nicole Burger (SVP). Foto: Michael Küng

Nicole Burger (SVP) hat vier Kinder, bblieb einige jahre zu hause. In den letzten zehn jahre habe ihre Prioirtät bei den Kindern gek$legen, trotzdem sei sie eine gleichberechtigte Partnerin in der Familie. Sie würde mit der Indidvidualbesteuerung bestraft, so Burger. Auch sie will nicht Familienpolitik via Steuerpolitik. Aber klar, die heirtasstrafe gehöre abgeschafft, das müsse doch auch im Bund ohne Individualbesteuerung gehen, so Burger.

Martin Bossert (EDU) setzt sich für die drei EDU-Vertreter für das Kantonsreferendum ein. Er unterstütze alles, was Die Mitte und die EVP gesagt habe. Auch er sei gegen die Heiratsstrafe. "Wir haben zuviel bezahlt." Doch das neue System vrächte Ungleichheiten, "das verstehe ich wirklich nict".

Nun spricht Sabina Freiermuth (FDP): Sie spricht über das beantragte Kantonsreferendum. Die Regierung gebe sich ja betont modern und offen. Das Referendum stehe klar im Widerspruch dazu. Freiermuth hat für die Initiative für die Individualbesteuerung seinerzeit Unterschriften gesammelt. Sie habe dabei immer wieder gehört: "Wir werden nicht heuraten, solange wie steuerlich dafür benstraft werden." Es dürfe doch nicht sein, "dass zwei die sich lieben, sich wegem dem Steursystem nicgt heiraten". Das Splittingsystem sei gut gemeint, schaffe aber keine Erwerbsabreuze für Zweitverdienende. Das neue system habe viel mehr positive als negative Auswirkungen. Sie habe Mühe mit dem Powerplay der Kantone, so Freiermuth weiter. Das neues System sei schliesslich "von unseren Volksvertreterinnen und -vertreter beschlossen worden". Sollten 50 000 Unterschriften zusammen kommen, "gehen wir hocherhobenen Hauptes in diese Abstimmung, doch zum Kantonsrefrendum sagen wir nein."

Jeanine Glarner (FDP) sagt nun, man könne für oder gegen das neue System sein. Doch der Kanton würde durch das neue System nicht übermässig belastet. 2003 habe die Regierung ebenfalls das kantonsreferendum gegen das damalige Steuerpaket beantragt. Der Gross Rat habe dies damals deutlich abgeehnt. Sie staune. Dem Bund würden 600 Mio. Steuern fehken, wovon 120 Mio. auf alle kantone entfallen würden, also deutlich weniger als anno 2001/03. "Jetzt plötzlich soll der Aargau an dieser Vorlage verlumpen. Nein, der Aargau ist nicht übermässig betroffen, deshalb soll der Grosse Rat das Referendum bnicgt unterstützen", appelliert sie.

Es gebe andere Möglichkeiten, die Heiratsstracfe abzuschaffen, habe sie hier oft gehört, sagt nun Carol Demarmels (SP). "Ich habe aber keinen einzigen Vorschlag zum Wie gehört." Karin Koch Wick sage, die Heiratsstrafe im Aargau sei abgeschafft. Da sstimme doch nict: "Ich weiss nicht wie man auf die Idee kommen kann zu sagen sie sei abgeschafft. Das stimmt doch schlichtweg nicht",

Rolf Schmid (SP) äussert sich als Steuerpraktiker nun zum Mehraufwand mit dem neuen System. Es wäre schon unglaublich mutlos, einfach alles zu lassen wie es ist. Man habe es in der Hand, dafür zu sorgen, dass es eben keinen Mehraufwand gibt, so Schmid. Viele seien nicht verheirate, haben auch gemeinsame Vermögenswerte, da gebe es auch Möglichkeiten, so Schmid. "Das liesse sich alles lösen."

Sabina Freiermuth weist nun noch darauf hin, dass die Abschaffung der Heiratsstrafe mit der Initiative der Mitte bis 1,4 Milliarden Franken an Steuerausfällen kosten würde. Deshalb werde sie auch von National- und Ständerat abgelehnt.

Uriel Seibert (EVP) weist Jeanine Gkarner darauf hin, dass die 600 Mio. Mindereinnahmen nur die direkte Bundessteuer beträfen. Die Gemeinden müssten ihr System dann auch anpassen.

Das sagt Finanzdirektor Markus Dieth

Nun spricht Finanzdirektor Markus Dieth: Der Aargau wäre der achte Kanton (für das Zustandekommen sind acht Kantine nötig), der das Kantonsreferedum beschlösse, sagt Dieth. Die Finanzdirektorenkoferenz FDK habe den Regierungsräten das Referendum empfohlen. Die FDP finde das neue System den falschen Weg, es ginge auch anders. Die Aargauer Regierung sehe das auch so. Deshab unterbreite sie eine Vorlage für ein Kantonsreferendum.

Die Regierung sei für das Referendum, weil es bereits einfachere Lösungen gebe (Splittingmodelle und Tarifkorrekturen) mit weniger Aufwand. Die Vorlage brächte 140 000 zusätzliche Steuerdossiers. Das neue System brächte dagegen einen Totalumbau des Steuersystems mit enormen Kosten. Mit der Individualbesteuerung gäbe es den B-Tarif nicht mehr. Ohne Tarif B zahle ein Ehepaar mit 50 000 Franken 85 Prozent mehr Steuern. Da werde es ebn dann schon kantonsrelevant.

Wieviel Mehraufwand gäbe der Systemwechsel? Es gehe nicht nur um zwei Steuererklärungen, sondern um zwei separate Verfahren, zwei Steuerrechnungen etc. "Das ist schlichtweg eine Verdoppelung, das kann man nicht wegdiskutieren." Mindereinnahmen würde es geben, je nachdem wie man neue Ungleichbehandlungen wieder ausgleichen würde, so Dieth. Allein die Systemumstellung würde sicherlich einen zweistelligen Millionenaufwand bedingen, dazu kämen Umschulungen Mitarbeitender, zusätzliche Mitarbeitende usw. Das sei nicht anzustreben, so Dieth. Er bittet um Ja zum Kantonsreferendum.

Nun stimmt der Rat ab: Er unterstützt das Referendum mit 71 : 59.