Grosser Rat beschliesst das neue Förderprogramm Energie

Grosser Rat beschliesst das neue Förderprogramm Energie
Ein Antrag für lediglich 88,25 Millionen Franken (rote Punkte) unterlag dem Antrag für 97,2 Millionen Franken (grüne Punkte) knapp.

Dem Kanton Aargau stehen für die Jahre 2025/26 nun 97,2 Millionen Franken für das neue Förderprogramm Energie zur Verfügung. Das hat der Grosse Rat heute so beschlossen. Eigentlich hätte wie letztes Mal ein Vierjahres-Programm beschlossen werden sollen. Da der Bundesrat aber auch in diesem Bereich sparen will (was die Kantone zu spüren bekommen werden), hat der Grosse Rat den Kredit halbiert und nur für zwei Jahre beschlossen. Der Regierungsrat will dann eine Anschlussbotschaft ausarbeiten, sobald er weiss, so Energiedirektor Stephan Attiger, was der Bundesrat bzw. die Eidgenössischen Räte in dieser Sache entschieden haben.

Der gutgeheissene Antrag der Kommission lautete: "Für das "Förderprogramm Energie 2025–2026" wird ein Verpflichtungskredit für einen einmaligen Bruttoaufwand von 97,2 Millionen Franken beschlossen." Begründung: Die gegenüber den Antrag des Regierungsrats zusätzlich für die Jahre 2025 und 2026 zur Verfügung stehenden Mittel sollen für die Förderung von Luft-Wasser-Wärmepumpen, die Förderung von Fernwärmezentralen und -netzen oder für einen entsprechenden Mix eingesetzt werden.

FDP will Zusatzgelder für Stromspeicherung einsetzen

Unterlegen ist in der Debatte ein Minderheitsantrag, für das "Förderprogramm Energie 2025–2026" lediglich einen Verpflichtungskredit für einen einmaligen Bruttoaufwand von 88,25 Millionen Franken zu beschliessen.

FDP-Sprecher Adrian Meier hatte sich besonders für diese Variante stark gemacht. Er störte sich daran, dass mehr Gelder im Rahmen der Dekarbonisierung ausgerechnet für die Förderung von Luft-Wasser-Wärmepumpen eingesetzt werden sollen, die zusätzlichen Strom brauchen, der im Winter weiterhin knapp sein dürfte. Für den Fall, dass der Minderheitsantrag unterliegt (was dann auch geschah), kündigte Meier eine FDP-Motion an. Diese werde verlangen, dass die Zusatzgelder für Stromspeicherung eingesetzt werden müssen.